Kenntnisnahme - FB 11/0149/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Durch den Tarifabschluss für den Sozial- und Erziehungsdienst wurde die Protokollerklärung Nr. 4 zu den Tätigkeitsmerkmalen (Anlage C zum TVöD) um folgenden Passus ergänzt:

 

„Je Kindertagesstätte soll eine ständige Vertreterin oder ein ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters bestellt werden.“

 

Die Eingruppierung der ständigen Vertretungen ist dabei abhängig von der Anzahl der Plätze in der jeweiligen Einrichtung:

Durchschnittsbelegung

Entgeltgruppe

ab 40 Plätzen

EG S 9 TVöD-SuE

ab 70 Plätzen

EG S 13 TVöD-SuE

ab 100 Plätzen

EG S 15 TVöD-SuE

ab 130 Plätzen

EG S 16 TVöD-SuE

ab 180 Plätzen

EG S 17 TVöD-SuE

 

Die veränderte Protokollerklärung soll in den städtischen Kindertageseinrichtungen nun schrittweise nach Bedarf und unter Zugrundelegung der Ergebnisse einer Erprobungszeit umgesetzt werden. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist daher beabsichtigt, zunächst in allen fünfgruppigen städtischen Kita-Einrichtungen ständige Vertretungen zu benennen. Aktuell verfügen insgesamt acht städtische Einrichtungen über mindestens 5 Gruppen:

  • Aachener Str. 250
  • Alfons-Gerson-Str. 26a
  • Alfonsstr. 22-24
  • An der Rahemühle 6
  • Bergstr. 16-18
  • Düppelstr. 5
  • Passstr. 123
  • Reimser Str. 63

 

Im Rahmen des Betreuungsplatzausbaus wird aller Voraussicht nach ab dem KiTa-Jahr 2017/2018 die städtische Kindertageseinrichtung Albert-Einstein-Straße 84 ebenfalls über mindestens 5 Gruppen verfügen.

 

Da mit der Implementierung von ständigen Vertretungen keine neuen Aufgaben einhergehen, ist eine Einrichtung zusätzlicher Stellen entbehrlich. Daher ist beabsichtigt, in den betroffenen Einrichtungen eine der vorhandenen ErzieherInnenstellen heranzuziehen und als „ständige Vertretung“ im Stellenplan mit der entsprechenden Entgeltgruppe auszuweisen.

 

 

 

Die Umsetzung dieser Stellenumwandlung erfolgt dabei im Rahmen der Beschlussfassung zum Stellenplanentwurf 2017, so dass unter Berücksichtigung der o.g. Eingruppierungsregularien je eine Stelle für ErzieherInnen, bisher ausgewiesen nach EG S 8a TVöD-SuE, in den betroffenen Einrichtungen zukünftig wie folgt ausgewiesen werden soll:

 

Kita

Stellenbezeichnung

Entgeltgruppe
ständige Vertretung

Differenzbetrag zur
EG S 8a TVöD-SuE

Aachener Str. 250

ständige Vertretung

EG S 9 TVöD-SuE

3.812,60 €

Alfons-Gerson-Str. 26a

ständige Vertretung

EG S 13 TVöD-SuE

9.075,30 €

Alfonsstr. 22-24

ständige Vertretung

EG S 13 TVöD-SuE

9.075,30 €

An der Rahemühle 6

ständige Vertretung

EG S 15 TVöD-SuE

10.598,68 €

Bergstr. 16-18

ständige Vertretung

EG S 13 TVöD-SuE

9.075,30

Düppelstr. 5

ständige Vertretung

EG S 9 TVöD-SuE

3.812,60 €

Passstr. 123

ständige Vertretung

EG S 13 TVöD-SuE

9.075,30 €

Reimser Str. 63

ständige Vertretung

EG S 13 TVöD-SuE

9.075,30 €

Albert-Einstein-Str. 84 (ab August 2017)

ständige Vertretung

EG S 13 TVöD-SuE

3.781,38 €[1]

Summe Differenzbetrag

 

 

67.381,76

 

Nach Ablauf eines Jahres werden die in den o.g. Einrichtungen gemachten Erfahrungen ausgewertet und als Grundlage für die weitere Planung der Implementierung von ständigen Vertretungen in städtischen Einrichtungen herangezogen. Über die Ergebnisse wird die Verwaltung im Personal- und Verwaltungsausschuss berichten.


[1] Anteilig für die Monate August bis Dezember 2017. Ab 2018 beträgt der Differenzbetrag 9.075,30 €, so dass sich die jährliche Summe auf 72.675,68 € erhöht.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

400.000 €

0

1.200.000 €

212.500

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0 €

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

400.000 €*

987.500 €*

 

 

*Deckung vorhanden

*Deckung vorhanden

 

Die erforderlichen Anpassungen sind im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

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