Entscheidungsvorlage - FB 11/0150/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Befristete Einrichtung von ErzieherInnen- und KinderpflegerInnen-stellen zur Sicherstellung der Aufsichtspflicht in städtischen Kindertageseinrichtungen während der Zeit der Auslagerung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- Frau Kaever
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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01.09.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplanes 2017 befristet vier halbe Stellen für Erzieher/innen, ausgewiesen nach EG S 8a TVöD-SuE und vier halbe Stellen für KinderpflegerInnen, ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE, einzurichten und mit einem kw-Vermerk zu versehen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufgrund des Ausbaus von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Um-, Neu- und Erweiterungsbauten erforderlich.
Städtische KiTas, die in der Vergangenheit von größeren Bauvorhaben betroffen waren, wurden dabei oftmals vorübergehend in den vorhandenen Auslagerungsstätten Barbarastraße, Schagenstraße und Franzstraße untergebracht, da ein Verbleib in den eigentlichen Räumlichkeiten während der Baumaßnahmen nicht möglich war. Da die anvisierte Versorgungsquote für die Kinderbetreuung im Stadtgebiet Aachen jedoch noch nicht erreicht ist, werden bereits im Kita-Jahr 2016/2017 vier weitere KiTas ausgelagert, um notwendige Umbaumaßnahmen zu realisieren. Im Rahmen des beschlossenen KiTa-Ausbauziels (50% U3-Versorgungsquote) sollen in den darauffolgenden Jahren weitere Einrichtungen folgen.
Mit einer Auslagerung geht dabei folgender personeller Mehrbedarf einher:
- Gewährleistung der Aufsichtspflicht im Zusammenhang mit dem Shuttleservice, d.h. ein paralleler Betrieb mit entsprechendem Personal in Stammgebäude und Auslagerungsstätte in Bring- und Abholphase, d.h. ggfs. während Früh- und Spätdienst; zusätzlich ausreichendes Personal zur Aufsicht im Shuttle-Bus
- erhöhte Aufsichtspflicht wegen nicht gesichertem Außengelände bzw. nicht möglicher Einsicht des Außengeländes aus den jeweiligen Gruppenräumen
In der Vergangenheit wurde den betroffenen Einrichtungen zur Sicherstellung der erforderlichen Aufsichtspflicht daher überplanmäßig Personal zugewiesen. Im KiTa-Jahr 2016/2017 sollen nun insgesamt vier weitere städtische Einrichtungen zur Durchführung erforderlicher Baumaßnahmen in die o.g. Ersatzräumlichkeiten ausgelagert werden. Um auch diesen Einrichtungen die notwendigen zusätzlichen personellen Kapazitäten zur Verfügung stellen zu können, sollen befristet entsprechende Stellen für die Dauer der geplanten Auslagerungen eingerichtet werden.
Dabei erhält grundsätzlich jede betroffene Einrichtung je eine halbe ErzieherInnen- und eine halbe KinderpflegerInnenstelle, sofern die Einrichtung über mindestens drei Gruppen verfügt.
Die personelle Unterstützung ist auf das Notwendige, d.h. die Wahrung von Aufsichts- und sonstigen Pflichten beschränkt.
Da die ersten Einrichtungen die Ersatzräumlichkeiten bereits bezogen haben, wurde punktuell schon eine entsprechende personelle Unterstützung zugewiesen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Personal-/ Sachaufwand | 0 € | 69.375 € | 0 € | 208.125 € | 0 € | 0 € |
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Ergebnis | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 e | 0 € |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -69.375 €* | -208.125€* |
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* Eine Deckung der Personalkosten soll im aktuellen Jahr aus dem Personal-kostenverbund erfolgen. Die für 2017 ff. anfallenden Kosten sind zum Haushaltsplanentwurf 2017 ff. für den Personalkostenverbund angemeldet.
Die oben dargestellten Personalkosten setzten sich unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Auslagerungen wie folgt zusammen:
Kita | voraussichtlicher Auslagerungsbeginn | geschätzte Dauer der Auslagerung | Zusätzliche Bedarfe während Auslagerung | Kosten 2016 | Kosten 2017 | Kosten 2018 | ||||
VZÄ | Personalkosten/ Jahr | VZÄ KinderpflegerInnen | Personalkosten/ Jahr | |||||||
An der Rahemühle | 07/2016 | ca. 12 | 0,5 | 25.350 € | 0,5 | 20.900 € | 23.125 € | 23.125 € | 0 € | |
Königsberger Str. | 08/2016 | ca. 12 | 0,5 | 25.350 € | 0,5 | 20.900 € | 19.271 € | 26.979 € | 0 € | |
Matarestr. | 08/2016 | ca. 12 | 0,5 | 25.350 € | 0,5 | 20.900 € | 19.271 € | 26.979 € | 0 € | |
Reutershagweg | 11/2016 | ca. 12 | 0,5 | 25.350 € | 0,5 | 20.900 € | 7.708 € | 38.542 € | 0 € | |
Kita x[1] | 2018 | ca. 12 | 0,5 | 25.350 € | 0,5 | 20.900 € | 0 € | 0 € | 46.250 € | |
KiTa xy | 2018 | ca. 12 | 0,5 | 25.350 € | 0,5 | 20.900 € | 0 € | 0 € | 46.250 € | |
Summe pro Jahr |
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| 69.375 € | 115.625 € | 92.500 € | |
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[1] Im Rahmen des fortschreitenden Betreuungsplatzausbaus werden auch in 2018 weitere Auslagerungen notwendig sein. Aufgrund des aktuellen Planungsstandes ist eine namentliche Benennung der betroffenen Einrichtungen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht möglich.