Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0144/WP17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und vorbehaltlich  einer Empfehlung  durch den Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplanes 2017 die befristete Einrichtung von einer Stelle im Umfang von 1,0 VZÄ für die Koordination des Ehrenamtes in der Flüchtlingshilfe im „Kommunalen Integrationszentrum“ des  Fachbereiches Soziales und Integration, auszuweisen nach EG 9 TVöD/A10 LBesO A. Die Stelle wird in den Jahren 2016/2017 gefördert durch das  Förderprojekt „KOMM-AN NRW, Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe“. Die Stelle ist mit einem kw-Vermerk zu versehen.

 

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie dem Personal- und Verwaltungsausschuss, dem Rat der Stadt Aachen die befristete Einrichtung der Stelle  im Rahmen der Förderung „KOMM-AN NRW, Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe“ zu empfehlen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

r die Jahre 2016/2017 legt die Landesregierung mit „KOMM-AN NRW“ ein umfangreiches Landesprogramm zur Stärkung und Begleitung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe auf. U.a. unterstützt das Land das bürgerschaftliche Engagement in der Flüchtlingshilfe und trägt durch die Möglichkeit einer besseren Koordinierung unterschiedlicher Aktivitäten vor Ort zum gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt und zur gesellschaftlichen Teilhabe bei. Das Programm besteht aus einem dem Kommunalen Integrationszentrum der Stadt Aachen bereits bewilligten Sachkostenbudget zur Förderung von Maßnahmen des Ehrenamtes in der Flüchtlingshilfe und aus der 80%igen Förderung einer Personalstelle. Die zusätzlichen Mittel für Personal in Höhe von 50.000 EUR jährlich für die Stadt Aachen sind für die Verbesserung oder den Neuaufbau von Koordinierungsstrukturen, den Aufbau und Ausbau von Netzwerken und das hierdurch entstehende Zusammenwirken von kommunalen Einrichtungen, betroffenen Ämtern und freien Trägern aus der Ehrenamtsarbeit vorgesehen. Die Aufgaben ergänzen das grundsätzliche Portfolio eines Kommunalen Integrationszentrums. Hierunter fallen z.B. die Implementierung von Angeboten für erwachsene Flüchtlinge, die Zusammenarbeit mit vorhandenen Strukturen, die sich bereits jetzt schon um ehrenamtliche Tätigkeiten kümmern, und die Verbesserung von Strukturen und der Aufbau und die Nutzung von Synergieeffekten in der Stadt.

 

Nach Auskunft des Fachbereiches „Soziales und Integration“, Abteilung FB 50/400,  haben sich in den letzten Monaten über 2.000 Bürger der Stadt Aachen bereit erklärt, ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe tätig zu werden. Durch unterschiedliche Akzente, z.B. Koordinierung der Einsätze ehrenamtlich tiger in den Flüchtlingsunternften oder im Quartiersmanagement gelingt es zwar, das ehrenamtliche Engagement innerhalb des sozialen Umfeldes (Stadtteil/Objekt) zu unterstützen. Es ergeben sich aber in der Folge variierende übergreifende Vernetzungsnotwendigkeiten, unterschiedlich zu berücksichtigende Akteure und unterschiedliche Qualifizierungen im Bereich der Flüchtlingshilfe, die eine Intensivierung der Koordinationstätigkeiten des Kommunalen Integrationszentrums bedingen und den verstärkten Austausch innerhalb des Netzwerkes des Kommunalen Integrationszentrums erfordern. Es sind daher weitere Strukturen zu schaffen, welche die erforderliche gesamtstädtische Koordinierung und Steuerung des Ehrenamts in der Flüchtlingshilfe gewährleisten. Das Land baut in dieser Hinsicht auf die bewährten Strukturen der Kommunalen Integrationszentren zur Förderung der Begegnung, des Austausches und der Verständigung von Einheimischen und Flüchtlingen als wesentliche Voraussetzungen für ein wirksames Zusammenleben. Die Richtlinien zur Förderung der Kommunalen Integrationszentren wurden entsprechend angepasst.

 

Bereits vorhandene Strukturen zur Betreuung des Ehrenamtes (im Fachbereich Verwaltungsleitung - FB 01 und im Fachbereich Soziales und Integration FB 50) nnen aufgrund ihrer Auslastung die nötige gesamtstädtische Koordination, Vernetzung und Qualifizierung speziell für die Flüchtlingshilfe aus folgenden Gründen nicht gewährleisten:

a) Büro für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement im Fachbereich Verwaltungsleitung (FB 01):

Die Aufgabe der Betreuung des Ehrenamtes und des bürgerschaftlichen Engagements ist seit 2008 bei FB 01 verortet. Die hier angesiedelten Aufgaben zum Thema „Ehrenamt“ sind allgemein und gesamtstädtisch bzw. ohne themenbezogene Spezialisierung ausgerichtet. Zusätzlich befasst sich der Bereich mit der Durchführung der Veranstaltungen „Ehrenwert“, „Frühjahrsputz“ und „Vergabe des Ehrenamtspreises“. Die Konzeption der Aufgabenwahrnehmung erfolgte nicht auf Basis wachsender Herausforderungen zur verbesserten Integration schutzsuchender Menschen. Die mit der Flüchtlingsbetreuung gewachsenen ehrenamtlichen Tätigkeiten sind daher konzentriert und spezialisiert innerhalb des Fachbereiches Soziales und Integration (FB 50) wahrzunehmen.

 

b) Koordination der Einsätze ehrenamtlich Tätiger in Übergangsheimen im Fachbereich Soziales und Integration (FB 50/010):

Die im Zuge der Flüchtlingsbetreuung erforderliche Koordination der in den Übergangsheimen tätigen Ehrenamtlichen hat operativen Charakter. Es geht in erster Linie um die Einsatzplanung engagierter Bürgerinnen und Bürger, die in der Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge vor Ort in den Übergangsheimen und zunehmend auch in Wohnungen tätig sind. Darüber hinaus erfolgt die Betreuung der Ehrenamtlichen aus unmittelbaren Bedarfen und Anlassen heraus.

Die Aufgaben werden derzeit im Rahmen eines bis zum 31.12.2016 befristeten Einsatzes von städtischem Personal wahrgenommen.

 

Das Förderprojekt „KOMM-AN NRW Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen“ geht über die unter a) und b) dargestellte Betreuung der ehrenamtlich Tätigen deutlich hinaus. Der Schwerpunkt liegt in der übergeordneten, strategischen  Koordination von Aufgaben, der Unterstützung und der Qualifizierung ehrenamtlich Tätiger und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe sowie im Ausbau der Kooperation mit Trägern, anderen Behörden und bestehenden Netzwerken. 

Die Entwicklung zeigt, dass die Bereitschaft, sich in der Flüchtlingshilfe aktiv einzubringen, allmählich sinkt. Es gehört daher auch zu den Aufgaben, das bürgerschaftliche Engagement aufrecht zu erhalten und die Bürgerinnen und Bürger für die Arbeit in der Flüchtlingshilfe zu begeistern. Die im Ehrenamt geleistete Arbeitskraft übersteigt den Einsatz städtischen Personals für die Betreuung und die Koordination der Ehrenamtler um ein Vielfaches.

 

Die Anbindung an das Kommunale Integrationszentrum wird als Fördervoraussetzung vorgegeben. Hintergrund ist, dass die Kommunalen Integrationszentren ursprünglich nicht mit den Aufgaben der Koordinierung des Ehrenamtes in der Flüchtlingshilfe befasst waren. Um sich innerhalb der Kommunalen Integrationszentren  nunmehr auch verstärkt der Integration der Flüchtlinge widmen zu können, hat das Land NRW die für die Kommunalen Integrationszentrenltigen rderrichtlinien entsprechend erweitert. Erst aufgrund dieser Erweiterung kann das bei den Kommunalen Integrationszentren angesiedelte Projekt „KOMM-AN NRW“ aufgelegt werden.

Ein Angliedern der neuen Aufgabe an bestehende Sachgebiete des Kommunalen Integrationszentrums ist insofern nicht möglich, als die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  des Kommunalen Integrationszentrums (FB 50/410) bereits aufgrund der erheblich gestiegenen Bedarfe vollends ausgelastet sind.  Diese Bedarfe beziehen sich z.B. in der  Frühen Bildung und im Elementarbereich auf die Beratung und Qualifizierung der Erzieher/ - innen und des weiterendagogischen Fachpersonals  sowie die vielfältigen  Maßnahmen  zur Sprachförderung. Im Bereich der schulischen Bildung sind der Bedarf in der Seiteneinsteigerberatung und der Versorgung mit Schulplätzen entlang der Bildungskette sowie die Beratung von Lehrkräften der 46 Förderklassen stark gestiegen. Auf den Integrationsplan vom 08.06.2016 und den sich hieraus ergebenen Bedarfen für das Kommunale Integrationszentrum wird an dieser Stelle verwiesen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017/2018 (lt. HH-Plan 2016)

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017/2018

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0,00 €

12.500,00 €

0,00 €

50.000,00 €

0,00 €

0,00 €

Personalaufwand

0,00 €

15.000,00 €

0,00 €

59.800,00 €

0,00 €

0,00 €

Abschreibungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Ergebnis

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-2.500,00 €

-9.800,00 €

 

 

 

 

 

Entsprechend der Förderrichtlinien erfolgt eine pauschale Erstattung in Höhe von 50.000 EUR hrlich r eine Vollzeitstelle, ermittelt nach den Kriterien des FlüAG.

Ausgehend von einem Entgelt nach EG 9 TVöD in Höhe von jährlich 59.800 EUR je VZÄ (KGSt-Wert 2015/2016) und einer pauschalen Entlastung in Höhe von 50.000 EUR aus Fördermitteln entstehen für 2017 Personalmehrkosten von 9.800 EUR.

r 2016 entstehen anteilige Personalkosten bei einer angenommenen Besetzung ab 01.10.2016 in Höhe von:

3/12 von 59.800 EUR = 14.950 EUR, aufgerundet 15.000 EUR

./. Förderung 3/12 von 50.000 EUR =12.500 EUR

Personalmehrkosten 2016  2.500 EUR

 

r 2016 erfolgt die restliche Deckung der Personalmehrkosten in Höhe von 2.500 EUR aus den für die Flüchtlingsbetreuung veranschlagten, jedoch noch nicht verbrauchten Mitteln aus dem Personalkostenverbund.

Ausnahmsweise werden die in 2017 ungedeckten Personalmehrkosten in Höhe von 9.800 EUR einmalig aus dem Personalkostenverbund getragen, da eine Deckung über den Fachbereich nicht angeboten werden kann.

Die Personalkosten für die geförderte Stelle „Koordination Ehrenamt“ werden über ein 4er PSP-Element des FB 50 abgebildet.

 

Die Kostenr die Einrichtung des Arbeitsplatzes sind von der Förderung nicht erfasst, sondern gehen zu Lasten der Stadt Aachen. Diese betragen nach KGSt einmalig 9.700 EUR.

 

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