Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0145/WP17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1 a)

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss, vorbehaltlich einer Empfehlung  durch den Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie am 29.09.2016, dem Rat der Stadt im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplanes 2017 die befristete Einrichtung von Stellen im Umfang von 3,5 VZÄ für das Quartiersmanagement in Eilendorf, Richterich, Kronenberg bzw. Burtscheid und Aachen-Nord in Zuständigkeit des Fachbereiches Soziales und Integration (FB 50), bewertet nach EG 10 TVöD  (Zuordnung aus IV a Fg. 1a BAT). Die Stellen werden überwiegend gefördert durch das  Förderprojekt des Landes Nordrhein-Westfalen „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“.

Die Stellen im Umfang von 3,5 VZÄ Quartiersmanagement sind mit einem kw-Vermerk zu versehen.

 

1 b)

Für den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.12.2016 ist überplanmäßig Personal zur Besetzung einer weiteren geförderten 0,5-Stelle für das Projektmanagement im DEPOT in Zuständigkeit des Fachbereiches Wirtschaftsförderung/ Europäische Angelegenheiten (FB 02) einzusetzen, auszuweisen nach EG 10 TVöD (IV a Fg. 1a BAT).

 

2)

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie dem Personal- und Verwaltungsausschuss, dem Rat der Stadt Aachen die befristete Einrichtung von Stellen im Umfang von 3,5 VZÄ für das Quartiersmanagement in Eilendorf, Richterich, Kronenberg und Aachen-Nord in Zuständigkeit des Fachbereiches Soziales und Integration (FB 50) zu empfehlen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufgrund der rasanten Entwicklung des Zuzugs von Flüchtlingen in 2015 verfolgt das Land NRW mit seinem Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ das Ziel, die lokale Integration der Menschen in ihrem neuen Lebensumfeld zu fördern. Gefördert werden investive und investitionsbegleitende Maßnahmen im Bereich der Aufwertung von Wohnungs- und Unterkunftsbeständen und die Bereitstellung von Raum für Begegnung, Bildung und Kultur. Die zugehörigen Projekte sollen sich auf den sozialen Zusammenhalt im Quartier beziehen. 

 

Die zum Teil sehr hohen Zuwanderungen und Zuweisungen schutzsuchender Menschen stellten auch die Stadt Aachen vor besondere Herausforderungen. Neben der Akquise und Herrichtung weiterer Einrichtungen, z.T. auch für das Land NRW, waren in Zuständigkeit der Stadt Aachen  bis Januar 2016 ca. 2.900 Flüchtlinge zu betreuen; davon kamen alleine in den Monaten Oktober 2015 bis Januar 2016 ca. 1.700 Personen in Aachen an. Dieser Umstand erfordert nicht nur die reine Versorgung der Menschen, sondern vor allem eine schnelle Integration und Einbindung in die unmittelbaren Lebensräume.

Der kürzlich eingetretene Rückgang neu eingewanderter Flüchtlinge nach Deutschland entspannt die Herausforderungen der unmittelbaren Aufnahmeleistungen und die Erstversorgung im lokalen Kontext. Davon unberührt bleibt allerdings die hohe Zahl der in Aachen lebenden Flüchtlinge, die sich nach wie vor in Flüchtlingsunterkünften oder nun vermehrt auch in Einzelwohnungen befinden. Die nun folgende zweite Phase der strukturellen und sozialen Integration der Personen ist noch komplexer und weitreichender als die Phase der Aufnahme. Die Integration in die städtische Gesellschaft, in das unmittelbare Wohnumfeld im Quartier und in die Nachbarschaft ist nun eine wichtige Aufgabe.

 

Diese Aufgabe fällt in der Stadt Aachen in vielen Teilräumen an, allerdings auch verstärkt dort, wo sich Flüchtlingshaushalte in Unterkünften konzentrieren. In Aachen ergibt sich durch die Verteilung der Flüchtlingsunterkünfte die Situation, dass die spezifische Herausforderung der Integration dieser Gruppe auch in Quartieren anfällt, die ansonsten laut Sozialentwicklungsplan nicht zu den Quartieren mit besonderen Herausforderungen gehören und auch keine besonderen quartiersfördernden Strukturen aufweisen.

 

Die Beantragung der Fördermittel erfolgte unmittelbar nach der Beschlussfassung des Rates der Stadt am 03.02.2016. Unter anderem wurden Fördermittel r den Einsatz von QuartiersmanagerInnenr die Flüchtlingsintegration beantragt für die Stadtteile/Quartiere, in denen Flüchtlingsunterkünfte bereits vorhanden waren oder in Kürze errichtet werden, demnach für:

- Eilendorf

- Richterich

- Kronenberg

- Aachen-Nord und

- Burtscheid.

 

Diese Quartiersmanagements im Rahmen der Flüchtlingsintegration sind von den üblichen Quartiersmanagements in der Stadt abzugrenzen, denn sie widmen sich schwerpunktmäßig der Koordination von Integrationsmaßnahmen für die im Quartier wohnenden Flüchtlinge. Es empfiehlt sich daher, die neuen geförderten Quartiersmanagements im Rahmen der Flüchtlingsintegration von den üblichen eingerichteten Quartiersmanagementstellen begrifflich abzugrenzen. Wie andere Quartiersmanager, die ohne einen vorab definierten inhaltlichen Schwerpunkt tätig sind, übernehmen auch die im Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ tätigen Fachkräfte bestimmte Aufgaben, die sich allgemein und unmittelbar auf die Quartiersarbeit vor Ort beziehen. Zu diesen Aufgabenfeldern gehören die Vernetzung von Akteuren, die Mobilisierung der Bewohnerschaft und die Knotenpunktfunktion als Anlaufstelle für Anfragen von verschiedenen Seiten. Daher macht es Sinn, den gängigen Begriff des Quartiersmanagements beizubehalten und ihn lediglich zu spezifizieren. Die Positionsbezeichnung „Quartiersmanagement mit dem Schwerpunkt der Flüchtlingsintegration“ (kurz: QFI) trifft das Aufgabenfeld eindeutig. Der Quartiersbezug sollte in der Positionsbetitelung auch deswegen vorkommen, weil das Personal nicht ohne einen definierten räumlichen Aktionsraum arbeiten wird. Es wird in einem Quartier, in dem die Herausforderungen der Flüchtlingsintegration besonders groß sind, zum Einsatz kommen.

 

Mit Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 15.04.2016 wurden Fördermittel in Höhe von 80% der Gesamtaufwendungen bewilligt. Dies entspricht einer Fördersumme von insgesamt 1.217.520,00 EUR für den Zeitraum 18.03.2016 bis 31.12.2018. Hierin enthalten sind u.a. Personalkosten für das Quartiersmanagement (QFI) in Eilendorf, Richterich, Kronenberg und Aachen-Nord. Eine Förderung des Quartiersmanagements (QFI) in Burtscheid ist nicht vorgesehen.

 

Unter Hinweis auf den  Ratsbeschluss vom 03.02.2016  und Bezug nehmend auf den Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln sind für die Dauer des Projektes bis zum 31.12.2018 entsprechende Stellen einzurichten. Mit Blick auf die Dynamik der Flüchtlingsmigration nach Deutschland und insbesondere Aachen sowie die schnell wechselnden Rahmenbedingungen der Unterbringung, Versorgung und Integration vor Ort wird empfohlen, die Verortung der Quartiersmanagementstellen (QFI) zu modifizieren, bei gleichbleibendem Stellenumfang. Wie beantragt und bewilligt soll 

  • für die Bezirke Eilendorf und Richterich jeweils eine 1,0 Stelle eingeführt werden. In beiden Bezirken gibt es bislang keine Quartiersmanagementstrukturen, weshalb für die besondere Herausforderung der Flüchtlingsintegration die Einrichtung von Hilfsstrukturen zu empfehlen ist. Im Bezirk Eilendorf sind in Unterkünften und Wohnungen insgesamt 352 Plätze vorgesehen (inkl. der Einrichtung an der Tempelhofer Straße). In Richterich gibt es in Einrichtungen und Wohnungen 267 Plätze.
  • r Aachen-Nord eine 0,5 Stelle im Bereich des Quartiersmanagements (QFI) implementiert werden. Hier kann von den bestehenden Quartiersmanagementstrukturen (Soziale Stadt Aachen-Nord) profitiert werden. Die personelle Aufstockung ist sinnvoll, damit die neue Herausforderung der Flüchtlingsintegration adäquat bearbeitet werden kann, ohne andere Projekte im Quartier zu gefährden. In Aachen Nord sind momentan 266 Plätze zu verzeichnen. 

 

Dem Modifizierungsvorschlag folgend wird

  • für die beantragte 1,0 Stelle in Kronenberg mit Blick auf die aktuelle Situation zunächst eine Verlagerung nach Burtscheid empfohlen, sofern die Bezirksregierung dem förderunschädlich zustimmt. In Kronenberg ist eine Flüchtlingsunterkunft geplant, allerdings befinden sich zum jetzigen Zeitpunkt nur vereinzelt Flüchtlinge in Wohnungen in diesem Teilraum der Stadt. Stattdessen sollte die Quartiersmanagementstelle (QFI) in Burtscheid für die Unterstützung der Flüchtlingsintegration eingesetzt werden. Hier und im näheren Umfeld befinden sich in vier Unterkünften und Einzelwohnungen  370 Plätzen. Da Burtscheid nicht zu den Quartieren mit besonderen Herausforderungen gehört, gibt es hier keine Quartiersmanagementstrukturen. Die Einrichtung einer solchen Struktur ist daher sehr zu empfehlen. Bei einer entsprechenden Auslastung der Flüchtlingsunterkunft in Kronenberg ließe sich die Stelle des Quartiersmanagements (QFI) mittelfristig auch nach Kronenberg verlagern, um flexibel und bedarfsgerecht dort Unterstützung zu leisten, wo sie auch benötigt wird. 
  • Die 1,0 Stellen in Eilendorf, Richterich und Burtscheid sowie die 0,5 Stelle in Aachen-Nord sind unter der Federführung des Fachbereiches Soziales und Integration (FB 50), bewertet nach EG 10 TVöD (zugeordnet aus  Verg.Gr. IV a Fg. 1a BAT), einzurichten.
  • Für Aachen-Nord (DEPOT) ist überplanmäßig Personal im Umfang von 0,5 VZÄ für das Projektmanagement zu stellen, verortet im Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten (FB 02).

Die Zuständigkeit für das DEPOT wechselt zum 01.01.2017 von FB 02 zum Kulturbetrieb (E 49). Die geförderte Stelle im Umfang von 0,5 VZÄ ist daher ab 2017 in den Wirtschaftsplan des E 49 aufzunehmen.

 

Der Projektaufruf zum Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ führt unter IV. hinsichtlich der Antragsberechtigung aus, dass antrags- und empfangsberechtigt ausschließlich die Gemeinden sind. Eine Weiterleitung der Mittel zur Erfüllung des Zuwendungszweckes an Träger der freien Wohlfahrtspflege und an Private (Vereine, Stiftungen u.a.) kann erfolgen, wenn kein öffentlicher Auftrag an gemeindliche Ausgliederungen oder Dritte erfolgt. Da ein Eigenanteil in Höhe von 20% zu erbringen ist, war zu prüfen, inwieweit als Alternative ggf. eine Weiterleitung an Dritte erfolgen kann. Hiervon ist aus folgenden Gründen Abstand zu nehmen:

 

a) Nach Auskunft des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW handelt es sich nicht um einen Fall der Weiterleitung. Insofern sind bei der Vergabe von Aufträgen zur Erfüllung des Zuwendungszweckes die nach dem Gemeindehaushaltsrecht anzuwendenden Vergabegrundsätze zu beachten. Die Prüfung der Vergabevoraussetzungen, die Entwicklung eines ausschreibungsfähigen Leistungskatalogs und auch die Ausschreibung selbst beanspruchen einen nicht unerheblichen Zeitraum, so dass eine weitere zeitliche Verzögerung unvermeidbar wäre. Hierdurch entstünden weitere „Einnahmeverluste“ aufgrund nicht abgerufener Fördermittel.

 

b) Das Aufgabenfeld der Flüchtlingsintegration ist eine komplexe und fachübergreifende Aufgabe, an der verschiedene Bereiche der kommunalen Verwaltung mitwirken. Eine organisatorische Einbindung der QuartiersmanagerInnen (QFI) in das städtische Gefüge erleichtert die Zusammenarbeit, was sich auch bei den bestehenden Stellen des Quartiersmanagements zeigt. Die Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge ist Aufgabe des Fachbereiches Soziales und Integration (FB 50). Hier werden alle mit der Flüchtlingshilfe verbundenen Aufgaben bearbeitet. Hierzu gehören die Unterbringung, die Gewährung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie die Integration der Migranten und die Koordinierung und Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen.

 

Die 0,5 Stelle für das Projektmanagement im DEPOT in Aachen-Nord verfolgt in Zusammenarbeit mit den im DEPOT verorteten Nutzern eine sich vom Quartiersmanagement unterscheidende Akzentsetzung integrationsfördernder Maßnahmen und Ansprachen und hat seinen Schwerpunkt in einer inhaltlich Klienten bezogenen Ausrichtung.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017/2018 (lt. HH-Plan 2016)

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017/2018

Folge-

kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0,00 €

60.200,00 €

0,00 €

389.200,00 €

0,00 €

0,00 €

Personalaufwand

0,00 €

75.300,00 €

0,00 €

486.500,00 €

0,00 €

0,00 €

Abschreibungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Ergebnis

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-15.100,00 €

-97.300,00 €

 

 

 

 

 

Entsprechend der Förderrichtlinien beträgt der Eigenanteil der Stadt Aachen 20 % der Aufwendungen, sowohl investiv wie konsumtiv.

Auf Basis einer Vergütung nach EG 10 TVöD in Höhe von 69.500 EUR je VZÄ (KGSt-Wert 2015/2016) und einer Entlastung in Höhe von 80% (55.600 EUR) ausrdermitteln entstehen ab 2016 Personalmehrkosten in Höhe von:

 

anteilig 2016:

- 3,5 Stellen Quartiersmanagement ab 01.10.2016  i.H.v.  abgerundet  60.800 EUR

- 0,5 Stelle Projektmanagement ab 01.08.2016 i.H.v. aufgerundet14.500 EUR             

gesamt:75.300 EUR

abzüglich Deckung aus Fördermitteln (80% von 75.300 EUR)60.200 EUR

Personalmehrkosten 201615.100 EUR

 

2017 und 2018

Die Zuständigkeit für das DEPOT wechselt zum 01.01.2017 von FB 02 zum Kulturbetrieb (E 49).

Die gerderte Stelle für das Projektmanagement  wird ab 2017 im Wirtschaftsplan des E 49 ausgewiesen.

Zu Lasten des städtischen Haushalts fallen daher für 2017 und 2018 hrliche Personalkosten an in Höhe von jährlich:

3,5 x 69.500 EUR =            243.250 EUR

Diesem Aufwand stehen Erträge in Höhe von 80% des Aufwandes gegenüber =         - 194.600 EUR

Personalmehrkosten jährlich:                                                     48.650 EUR

gesamt für 2017 und 2018:  97.300 EUR

 

Grundsätzlich werden die Personalkosten Quartiersmanagement über das 4-er PSP-Element 4-050101-916-5 des FB 50 im Rahmen des Gesamtprojektes abgebildet. Für FB 02 wird für 2016 noch ein 4-er PSP-Element eingerichtet.

Zu erwartende Mehreinnahmen im Rahmen der Aufwandserstattungen nach dem FlüAG o.a. decken ab 2017 die Personal-mehrkosten für das FB 50 zugeordnete Quartiersmanagement.

r 2016 kann eine Deckung aus den für die Flüchtlingsbetreuung veranschlagten, jedoch noch nicht verbrauchten Mitteln  aus dem Personalkostenverbund erfolgen.

Eine vollständige Deckung des Eigenanteils für das Projektmanagement wird seitens FB 02 für den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.12.2016 zugesichert.

 

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