Kenntnisnahme - FB 50/0193/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Lage

 

Seit Februar 2016 sinken die Fallzahlen. Dies ist darin begründet, dass Zuweisungen seit Februar 2016 nur noch im Rahmen von Familienzusammenführungen erfolgen und  die gewöhnliche Fluktuation (freiwillige Ausreisen, Abschiebungen, Aus- und Wegzüge) Auswirkungen auf die Fallzahlen hat. Stand 31.08.2016 waren im Stadtgebiet Aachen 2.354 Flüchtlinge untergebracht.

Die aktuelle Mitteilung der Bezirksregierung vom 01.09.2016 weist eine Erfüllungsquote von 122,01 % aus. Dies entspricht einer Übererfüllung von 580 Menschen, so dass weiterhin keine unmittelbare Aufnahmeverpflichtung besteht. 

 

2. Prognose

 

Bis Ende 2016

Bei der Bedarfsplanung wird die von der fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe festgelegte sogenannte „mittlere“ Prognose mit einem Zugang von 170 Menschen pro Monat zugrunde gelegt.

Innenminister Jäger hat diese Zahl durch seine letzte Prognose untermauert. Derzeit wird aufgrund der Übererfüllung der Quote mit Zuweisungen nicht vor Dezember 2016 gerechnet.

 

Ab 2017

Sowohl für die Haushaltsplanung als auch für die weitere Bedarfsplanung war eine Arbeitsgrundlage zu bestimmen. Analog der Prognose für 2016 wurde für die Planung 2017 zunächst eine Prognose von 75 Zuweisungen monatlich festgelegt.  Bereits jetzt bekannte Veränderungen fließen in die Planung ein. So wird die Landeseinrichtung (1000 Plätze) zum 31.01.2017 aufgegeben.  Diese 1000 Plätze werden derzeit 1:1 auf die Auslastungsquote der Stadt Aachen angerechnet. Nach Aufgabe der Landeseinrichtung wird die Anrechnung dieser 1000 Plätze abgeschmolzen (je 20% von Februar bis Juni 2017). Die Prognose ist daher für den Zeitraum Februar bis Juni 2017 von 75 auf 275 zu erhöhen.

 

3. Bedarfsdeckung

2016

Im FB 50 wird regelmäßig eine Bedarfsplanung vorgenommen. Die tatsächlich vorhandenen Plätze werden dem aktuellen Fallzahlenbestand zuzüglich der zu erwartenden Aufnahmen gegenübergestellt.  Bei der Anzahl der Plätze werden aktuelle Vertragsstände sowie neue, bereits entschiedene Objekte berücksichtigt.  Ende Juli 2016 bestand ein Leerstand von rund 400 Plätzen. Bis zum Jahresende stehen voraussichtlich bedarfsdeckend Plätze zur Verfügung

Zu berücksichtigen ist, dass Vertragsverhandlungen beispielsweise mit der  Bundeswehr (Körner Kaserne, 200 Plätze in zwei Stubenhäusern) bezüglich einer Verlängerung laufen. Für den Fall, dass es hier zu einer Vertragsverlängerung über den 31.12.2016 hinaus kommt, würde sich ein entsprechend höherer Leerstand ergeben. Darüber hinaus stehen so genannte Rückfalloptionen aus der Turnhalle Körner Kaserne (ca. 100 Plätze, Verfügbarkeit bis 2020), dem Spielcasino (ca. 200 Plätze, Verfügbarkeit bis mindestens Mai 2017) sowie aus weiteren 300 Plätzen aus vorgehaltenen Turnhallen, die innerhalb von vier Wochen für die Nutzung hergerichtet werden können, zur Verfügung. Bei allen Rückfalloptionen handelt es sich ausschließlich um Hallenplätze.

 

Ab 2017

Bei Eintreten der vorgenannten Prognose für 2017 (75 Menschen im Monat ab Januar zuzüglich weitere 200 monatliche rechnerische Aufnahmen ab Februar durch Wegfall der bislang angerechneten Landesplätze) werden voraussichtlich ab dem Frühjahr 2017 erneut Plätze fehlen. Wie sich die Aufgabe der Landesplätze tatsächlich auswirkt, kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht abgesehen werden.

 

4. Weitere Vorgehensweise

 

In der fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe wurde diskutiert,  ob und - wenn ja - in welcher Größenordnung weitere Kapazitäten geschaffen werden. 

Abzuwägen war hierbei, dass akut kein Bedarf vorliegt und zudem unklar ist, ob die bis Ende 2016 noch geschaffenen Plätze überhaupt belegt werden. Mit Blick hierauf erscheint es schwer vertretbar, finanzielle Mittel zur Schaffung weiterer Kapazitäten zu binden. Demgegenüber steht die Tatsache, dass die Erweiterung vorhandener Kapazitäten regelmäßig einen langen Vorlauf hat.

Das folgende Ergebnis der Abwägung wurde zwischenzeitlich vom Verwaltungsvorstand bestätigt:

 

Bis zum Erreichen eines definierten Interventionszeitpunktes (Leerstand geringer als 200 Plätze und/oder Anstieg der Zuweisungen) erfolgt die Schaffung von Wohnraum lediglich durch die

 

weitere Anmietung geeigneter Wohnungen (geschätzt monatlich 30 Plätze)

 

weitere Begleitung der bereits angebotenen Objekte im Rahmen der Richtlinie Flüchtlinge (180 bis 200 Plätze in 66 Wohneinheiten).

 

Es erfolgen vorerst keine weiteren Anstrengungen zur Schaffung von Gemeinschaftsunterkünften:

 

keine bauliche Herrichtung des städtischen Schulgebäudes Kronenberg  (rd. 740.000 € für 150 Plätze, Herrichtungszeit rd. 4-6 Monate ohne Ausschreibungen). Das Objekt wird jedoch für zunächst ein Jahr vorgehalten.

 

keine bauliche Herrichtung der städtischen Schulgebäude Barbarastr. (rd. 104.000 € für 50 Plätze, Herrichtungszeit rd. 3 Monate ohne Ausschreibungen). Das Objekt wird jedoch für zunächst en Jahr vorgehalten.

 

keine bauliche Herrichtung des vom BLB angemieteten Objektes Nizzaallee 34. Das Herrichten des Objektes für 50 Plätze würde voraussichtlich unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen. In Würdigung der eingangs geschilderten Lage und Prognose sowie dieses Kostenfaktors wird von der Herrichtung Abstand genommen. Von dem bereits für fünf Jahre abgeschlossenen Mietvertrag wird zurückgetreten, da andernfalls monatliche Nebenkosten anfallen.

 

keine Ankäufe bzw. Anmietungen von Gewerbeflächen

 

Es erfolgen zunächst keine Anstrengungen zur Verlängerung der im Januar bzw. Februar auslaufenden Verträge für insgesamt 160 Plätze in befristet zur Verfügung stehendenden Wohnimmobilien.

 

Die Option, die bestehende Landeseinrichtung am Westbahnhof im Bedarfsfall zumindest interimsweise ganz oder teilweise zu übernehmen, wird geprüft.

 

5. Betreuung der Einrichtungen

 

Das städtische Personal reicht weiterhin nicht aus, um den Betreuungserfordernissen insbesondere in den Gemeinschaftsunterkünften gerecht zu werden.  Das DRK wurde mit der  Betreuung der Objekte Franzstr, Kalverbenden, Turpinstr.,  Werkstr. (ehem. Schweizer Hof) und Roermonder Str. beauftragt. 

Die Beauftragung erfolgt einerseits zur Abdeckung der bauordnungsrechtlich erforderlichen Rund-um-die-Uhr-Betreuung (je nach Vorgabe eine oder mehrere Personen mit oder ohne Bescheinigung nach § 34 a Gewerbeordnung). Andererseits unterstützen die Mitarbeiter des DRK die lediglich im werktäglichen Tagesdienst tätigen städtischen Kollegen in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden in der Einhaltung der Hygienestandards (gemeinschaftlich zu nutzende Küchen, Duschen und Toiletten). In den Einrichtungen Beginenstr., Kornelimünsterweg (Dr. Leo Löwenstein Kaserne) und Lintertstr.  (Körner Kaserne) ist  neben dem städtischen Personal ein Sicherheitsdienst zur Abdeckung der bauordnungsrechtlich geforderten Rund-um-die-Uhr–Betreuung eingesetzt. Bis Ende des Jahres 2016 sind weitere Interimsverträge abzuschließen. Die Betreuungsleistungen ab dem 01.01.2017 werden europaweit ausgeschrieben.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

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