Entscheidungsvorlage - E 18/0079/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen des Aachener Stadtbetriebes und die Änderungen der Benutzungsordnung für die Recyclinghöfe Aachen-Eilendorf und Aachen-Brand zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufgrund der beschlossenen Neuausrichtung der AWI zum 01.01.2017 sind Mengenverschiebungen im Bereich Sperrgut vom Holsystem (Straßensammtung) zum Bringsystem (Recyclinghof) zu erwarten. Desweiteren werden Mengenverschiebungen im Bereich der Grünschnittsammlung vom Holsystem (Biotonne) zu den Bringsystemen Recyclinghöfe und Grünschnittcontainersammlung erwartet.

 

Aus diesen Gründen wird die Annahme von Sperrgut zusätzlich auch am Recyclinghof in Brand ermöglicht werden. Gleichzeitig wird die Annahme von Sperrgut an beiden Recyclinghöfen auf max. 1 m³ (PKW Ladung, kleiner Hänger) begrenzt.

Aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse am Recyclinghof in Brand muss bei Einführung der Sperrgutannahme die Annahme von Bauschutt an beiden Recyclinghöfen von 0,5 m³ auf 0,1 m³ eingeschränkt werden.

 

Die Benutzungsordnungen, die sich an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen richtet, dienen zur Gewährleistung eines reibungslosen und zügigen Ablaufes auf den Recyclinghöfen Aachen-Eilendorf und Aachen-Brand. Die Benutzungsordnungen dienen außerdem dazu, die Kosten durch vereinzelte Mengenbegrenzungen sowie durch die Eingrenzung des Anlieferkreises stabil zu halten.

Mit den vorgeschlagenen Anpassungen der Benutzungsordnungen wird das Ziel verfolgt, den Service besonders am Recyclinghof Brand zu steigern und trotzdem weiterhin die besondere Dienstleistung  der kostenfreien Nutzung der Recyclinghöfe in der Stadt Aachen aufrecht zu erhalten.

 

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Anlagen

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