Entscheidungsvorlage - FB 02/0070/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen zum Projektaufruf des Landes für den Einzelhandel zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit Kooperationspartnern einen Projektantrag zu entwickeln, der sich auf Schwerpunktkriterien des Aufrufs konzentriert, um die Erfolgsaussichten des Antrages zu verbessern. Zudem sichert der Ausschuss zu, bei der Akquise des Eigenanteils mittels der politischen Kontakte Unterstützung zu leisten.

 

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Erläuterungen

Projektaufruf des Landes NRW zur Stärkung des Handels

Am 15.08.2016 hat die Landesregierung den im Landtag beschlossenen Projektaufruf  Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken Innerstädtische Quartiere und ländliche ume brauchen Vielfalt und Versorgungssicherheit zur Stärkung des Einzelhandels gestartet.                (siehe auch https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/online-und-offlinehandel-verbinden-landesregierung-startet-projektaufruf-)

Der Einzelhandel erlebt seit einigen Jahren einen strukturellen Umbruch, der Slogan Handel ist Wandel ist aktueller denn je! Die Digitalisierung, das mit einem Klick erreichbare WorldwideWarenhaus sowie sich änderndes Kundenverhalten erfordern neue Geschäftsmodelle und                    -konzepte.

Mit dem Projektaufruf will die Landesregierung das Potenzial der Handelsbranche in einer zunehmend digitalen Gesellschaft optimal ausschöpfen. Gleichzeitig sollen die Attraktivität der Innenstädte unterstützt und die Stärken von Online- und Offline-Handel verbunden werden, um den Einzelhandel zukunftsfähig zu machen und damit funktionierende, lebendige Innenstädte zu erhalten. Es sollen Projektideen gefördert werden, die Online und Offline sowohl im urbanen als auch im ländlichen Raum verbinden und voranbringen.

Mit dem Aufruf sollen Projekte identifiziert werden, die Weichen für weiteres Wachstum stellen, neue Geschäftsbereiche erfassen und Arbeitsplätze schaffen. Dabei werden insbesondere Kooperationsprojekte gesucht, die sowohl den Einzelhandel und die Kommunen, aber auch andere lokale Akteure miteinbeziehen.

Nicht erst seit der Anhörung im Landtag imrz dieses Jahres beschäftigt sich der Fachbereich Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten (FB 02) im Rahmen der personellen Möglichkeiten in unterschiedlicher Intensität  mit dem Thema Digitalisierung im Einzelhandel. Nach dem Projektaufruf und diversen bilateralen Abstimmungen konnte eine Expertenrunde aus Vertretern der RWTH, der FH Aachen, IHK, StreetScooter und verschiedener IT-Experten zu einem Treffen bei der städtischen Wirtschaftsförderung erst zum 07.09.2016 eingeladen werden. Auch der Handelsverband NRW Aachen-Düren-Köln hat seine Beteiligung zugesagt.

Hier wurde nach einem intensiven Gedankenaustausch vereinbart, basierend auf den jeweiligen Stärken und Präferenzen Vorschläge zu machen, wer sich mit welchem Beitrag in einem Projektantrag einbringen kann. Inzwischen liegen Vorschläge seitens des Institutsr Unternehmenskybernetik e.V. an der RWTH Aachen (IfU), dem Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik / Mobile Media & Communication Lab der FH Aachen sowie dem Geographischen Institut der RWTH / Wirtschaftsgeografie der Dienstleistungen vor: die StreetScooter GmbH hat sich hingegen aus dem Projekt zurückgezogen.

r den FB 02 stellt sich nun die Herausforderung, die übermittelten Vorschläge hinsichtlich der im Projektaufruf genannten Bedingungen auf Kompatibilität und Umsetzungshigkeit zu prüfen; außerdem sollen die eigenen Ideen, die insbesondere die Digitalisierungstechnik, die Aus- und Weiterbildung des Handels im Bereich der Digitalisierung und die Verortung des Maßnahmenpaketes betreffen, einfließen. Ob und inwieweit am Ende dieses Prozesses die Entwicklung einer regionalen Online-Plattform stehen wird oder aber wie im Projektaufruf gefordert auf andere Städte übertragbare, niederschwellige Lösungen zur Vereinfachung des Digitalisierungsprozesses im Handel entstehen könne, ist zzt. noch offen.

Im Hinblick auf die ambitioniert zu nennende Zeitschiene und die knappen personellen Ressourcen des FB 02 darf nicht unerwähnt bleiben, dass die nach entsprechender Vorprüfung zu fällende Entscheidung zur Fertigung eines Projektantrages nicht einfach ist; die im Projektaufruf genannten Bedingungen stellen sowohl qualitativ als auch quantitativ eine Herausforderung dar, die auch in Beziehung zum möglichen Fördervolumen zu bewerten ist. Nicht zuletzt ist die Aufbringung eines nicht unerheblichen Eigenanteils in Geldmitteln zu prüfen, die gemessen an den bisherigen Erfahrungen mit Sammel-Aktionen im Handel die schwierigste Aufgabe sein könnte.

Gleichwohl beabsichtigt FB 02 gemeinsam mit den vg. Partnern ein dem Projektaufruf in möglichst vielen Anforderungskriterien entsprechendes Konzept für einen Projektantrag zu entwickeln und gleichzeitig alternative Eigenanteil-Szenarien zu prüfen. In der nächsten Sitzung des AAWW wird dann berichtet werden, ob die vorgenannten Bemühungen erfolgreich waren und ein erfolgversprechender Projektantrag gestellt werden konnte.

 

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