Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0169/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen der Beschlussfassung zum Stellenplan 2017 die befristete Einrichtung einer halben Stelle für SozialarbeiterInnen, ausgewiesen nach EG S 11b TVöD SuE, im Team „Frühe Hilfen“ des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule zur Teilnahme am Lernnetzwerk „Kein Kind zurücklassen“ als Weiterentwicklung der Präventionskette „Kinder im Mittelpunkt“.

An der Stelle wird ein entsprechender kw-Vermerk angebracht.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Von 2012 bis 2016 wurde in 18 nordrhein-westfälischen Kommunen das Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ umgesetzt und evaluiert. Die Ergebnisse wurden Anfang Juni 2016 öffentlich vorgestellt und zeigen: Vorbeugung funktioniert, sie wirkt und lohnt sich. Die beteiligten Wissenschaftler/innen der Bertelsmann Stiftung fordern, „Kein Kind zurücklassen!“ fortzusetzen und mehr Kommunen in NRW bei Aufbau und Entwicklung präventiver Standards zu unterstützen. Das Land NRW greift diese Forderung nunmehr insofern auf, als es 22 weiteren Kommunen in NRW mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) Unterstützung beim Aufbau kommunaler Präventionsketten ermöglicht. Teilnahmeberechtigt sind auch die in der Vergangenheit bereits geförderten 39 Kommunen im LVR-Programm „Teilhabe ermöglichen - Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut“.

 

Konkret besteht die Förderung im Rahmen des nun neu ausgeschriebenen Projektes aus

  • einer inhaltlichen Begleitung durch die Landeskoordinierungsstelle „KEKIZ“ auf der Grundlage der wissenschaftlichen Ergebnisse der Begleitforschung und
  • der Finanzierung einer personellen Ressource für eine Koordinationsstelle durch eine Personalpauschale in Höhe von 29.958,39 Euro jährlich.

Die Zusammenarbeit zwischen dem Land und den neu hinzukommenden Kommunen ist zunächst auf zwei Jahre angelegt. Danach besteht die Möglichkeit, die Zusammenarbeit für weitere zwei Jahre als sogenannte „Vertiefungskommune“ fortzusetzen.

 

Die Stadt Aachen ist eine der oben genannten 39 Kommunen, die im LVR Programm von 2011-2014 gefördert wurde. Sie kann daher bereits auf eine vorhandene Präventionsstruktur, wie z. B. das „Kinder im Mittelpunkt“-Netzwerk (KiM) oder „Positiv Aufwachsen in Aachen“ (PiA) und die „Frühen Hilfen“ zurückgreifen. „Positiv Aufwachsen in Aachen“ und die „Frühen Hilfen“, arbeiten unmittelbar mit den Aachenern Familien. Im Netzwerk „Kinder im Mittelpunkt“ sind zurzeit ca. 50 Institutionen sowohl aus der Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe vertreten, die wiederum gemeinsam vorhandene Angebote reflektieren und anstehende Bedarfe erkennen und daraus folgend neue Präventionsprojekte anstoßen.

Mit der zusätzlichen sowohl inhaltlichen als auch finanziellen Förderung von „Kein Kind zurücklassen“ könnte diese Präventionskette weiter ausgebaut werden.

 

Konkret könnte die Umsetzung der Beschlüsse des Kinder- und Jugend- und des Schulausschusses aus 2014 bezüglich der Weiterentwicklung einer integrierten Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderarmut sowie hinsichtlich der Einwerbung von Mitteln zur Finanzierung einer Stelle für die Koordination des Präventionsnetzwerks erreicht werden. Darüber hinaus könnte der Ratsbeschluss vom 29. Juni 2016 zur Weiterentwicklung der bestehenden Präventionskette nachhaltig umgesetzt werden. Die Verwaltungsspitze sowie die Geschäftsführungen der freien Wohlfahrtspflege könnten systematisch eingebunden werden, was nach den Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitforschung von KEKIZ zur Nachhaltigkeit beiträgt.[1] Eine Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertretern der Fachbereiche Kinder, Jugend und Schule, Soziales, Sport, Wirtschaftsförderung, des Gesundheitsamtes, der freien Wohlfahrtsverbände u.a., hätte die Möglichkeit, in enger Korrespondenz mit der Verwaltungsspitze den Aufbau der Präventionsketten zu gestalten. Diese Steuerungsgruppe könnte einerseits als Koordinationsinstanz bei der Umsetzung fachpolitischer Rahmenvorgaben von Rats- und Ausschussbeschlüssen fungieren und daneben der sukzessiven Konkretisierung von kommunalen Präventionszielen dienen. Durch die breite Beteiligung – insbesondere der freien Wohlfahrtsverbände auf Geschäftsführungsebene – wäre die sinnvolle Zusammenführung der Präventionsketten gewährleistet.

Die Stadt erhielte eine kostenfreie, externe fachliche Begleitung und Evaluation zur Überprüfung der Wirksamkeit bereits vorhandener und im Rahmen der Präventionskette entwickelter Angebote – ein Monitoring im Sinne der städtischen Präventionsziele könnte aufgebaut werden.

Nicht zuletzt könnte sich die Aachener Präventionsstrategie als „Marke“ etablieren.

 

Daher hat der Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 8. November 2016 beschlossen, dass sich die Stadt Aachen in Form einer Interessenbekundung um die Teilnahme am Lernnetzwerk „Kein Kind zurücklassen“ bewirbt.

 

Voraussetzung für die Teilnahme ist die Benennung einer hauptamtlichen kommunalen Koordination.

 

Diese Koordination kann jedoch nicht mit vorhandenem Personal abgedeckt werden, sodass die Einrichtung einer zusätzlichen halben Stelle für SozialarbeiterInnen erforderlich ist.

Die Besetzung der Stelle wird nur bei tatsächlicher Zuschlagserteilung und dann zunächst befristet für zwei Jahre erfolgen.

Da die bei Zuschlagserteilung zufließenden Drittmittel die Personalkosten dieser zusätzlich erforderlichen halben Stelle übersteigen würden, könnten die verbleibenden Drittmittel zur Refinanzierung vorhandener Stellenkontingente herangezogen werden und somit zu einer Entlastung des städtischen Haushalts beitragen.

 

Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) gemäß § 75 Nr. 1 LPVG – Vorbereitung des Entwurfs von Stellenplänen (hier Stellenplan 2017) – ist erfolgt.


[1] Quelle: Verwaltungsstudie KEKIZ: Vorbeugung funktioniert, wenn sie als strategische Entscheidung von der kommunalen Spitze ausgeht, standardisierte Befragung 2016

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

59.900 €

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

56.000 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

3.900 €

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0 €

3.900 €

 

 

 

 

 

Die Personalkosten für eine halbe Stelle für SozialarbeiterInnen, ausgewiesen nach EG S 11b TVöD SuE, liegen lt. KGSt-Bericht 16/2015 bei 28.000 € pro Jahr.

Die Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfond ESF für die Personalpauschale betragen rund 29.950 € jährlich. Die Mittel würden zunächst für zwei Jahre bewilligt.

Mit den zufließenden Fördermitteln ist daher eine vollumfängliche Deckung der für die zusätzlich erforderlichen Personalkapazitäten einhergehenden Personalkosten möglich. Die die Personalkosten übersteigenden Fördermittel können zur Deckung evtl. anfallender Sachkosten oder zur anteiligen Refinanzierung vorhandener Stellenkontingente herangezogen werden und somit zu einer Entlastung des städtischen Haushalts beitragen.

 

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