Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0170/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenbedarf im Fachbereich Rechnungsprüfung - Verlängerung des an der Prüferstelle 14/022 angebrachten kw-Vermerkes für den Stellenplan 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
- Verfasst von:
- Frau Groß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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15.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt, im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplans 2017 den an der Prüferstelle 022 angebrachten kw-Vermerk für den Stellenplan 2017 zu verlängern. Eine erneute Betrachtung der Personal- und Stellensituation wird 2017 für den Stellenplan 2018 vorgenommen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Ratsbeschluss vom 02.07.2014 wurde eine zusätzliche Vollzeitstelle im FB 14 eingerichtet (Bes.Gr. A 12 LBesO A bzw. EG 11 TVöD), um den durch die Prüfung der Jahresabschlüsse entstandenen Mehrbedarf abzudecken. Seinerzeit wurde festgestellt, dass das Stellenkontingent des Fachbereiches Rechnungsprüfung (13,5 Planstellen) nicht ausreicht, um die in den Bereichen Verwaltungs- und Jahresabschlussprüfung, technische Prüfung und IT-Prüfung insgesamt anstehenden Aufgaben wahrzunehmen. Da nicht abzusehen war, wie sich der Stellenbedarf für die Prüfung der Jahresabschlüsse künftig entwickelt, wurde zunächst eine Befristung für zwei Jahre vorgesehen und somit vorsorglich ein kw (künftig wegfallend) – Vermerk an der eingerichteten Stelle angebracht. Nach dieser Zeit sollte eine erneute Betrachtung der Gesamtsituation erfolgen.
Die Stellenbesetzung erfolgte zum 01.02.2015. In der Vorlage vom 01.07.2016 wurde empfohlen, den an der Prüferstelle 022 angebrachten kw-Vermerk zu streichen und als teilweisen Deckungsvorschlag die Stelle 14/019 H mit einem Stundenumfang von 28 Wochenstunden (0,68 Stelle) nach Ausscheiden der derzeitigen Stelleninhaberin aus dem aktiven Dienst – voraussichtlich Oktober 2019 – nicht wieder zu besetzen und insofern ab dem Haushaltsjahr 2017 mit einem kw-Vermerk zu versehen. Der Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 27.09.2016 vertagt.
Im Hinblick darauf, dass der erste Gesamtabschluss erst im Herbst d.J. vorgelegt worden ist und weitere umfangreiche Prüftätigkeiten im Rahmen der verwaltungsweit durchgeführten Inventur mit der voraussichtlich Anfang 2017 beginnenden Prüfung des Jahresabschlusses 2015 vorzunehmen sind, kann der dauerhaft erforderliche Stellenbedarf für den Fachbereich Rechnungsprüfung derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Hinzu kommen erhebliche Personalengpässe durch eine Langzeiterkrankung sowie die Elternzeit einer Mitarbeiterin in 2017. Es wird daher empfohlen, den an der Stelle 022 angebrachten kw-Vermerk für den Stellenplan 2017 zu verlängern und eine erneute Betrachtung der Personal- und Stellensituation in 2017 für den Stellenplan 2018 vorzunehmen.
Der Personalrat der Allgemeinen Verwaltung ist hierüber gemäß § 65 LPVG unterrichtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) |
Ertrag | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Personal-/* Sachaufwand | 92.200 € | 92.200 € | 276.600 € | 276.600 € | 0 € | 0 € |
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Ergebnis | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung vorhanden (Personalkostenverbund) | Deckung vorhanden (Personalkostenverbund) | ||||
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Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten einer Stelle nach Bes.Gr. A 12 LBesO A in Höhe von jährlich 92.200 € gem. KGSt-Gutachten „Kosten eines Arbeitsplatzes Stand 2015/2016“.
Da die Stelle mit einem planmäßigen Beamten besetzt ist, sind die entsprechenden Personalkosten im Personalkostenverbund fortlaufend eingeplant.