Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0178/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen dem Rat der Stadt im Rahmen der Beschlussfassung zum Stellenplan 2017 zwei halbe Stellen für Erzieher/innen, ausgewiesen nach EG S 8a TVöD-SuE, einzurichten. 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2016 den Ausbau der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich im Stadtgebiet Aachen beschlossen. Unter Berücksichtigung der zum damaligen Zeitpunkt vorhandenen Planungsdaten war davon auszugehen, dass an vier betroffenen Grundschulen/ Offene Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft insgesamt 2,5 weitere OGS-Gruppen eingerichtet werden müssten. Dementsprechend wurde dem Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 23. Juni 2016 die Ausweitung der Stundenkontingente im Bereich der OGS um insgesamt 76,25 Wochenstunden für ErzieherInnen im Rahmen des OGS-Ausbau empfohlen.

 

Da die Eltern jedoch bis zu den Herbstferien die Möglichkeit haben, ihre Kinder in den Offenen Ganztagsschulen anzumelden, hat sich zwischenzeitlich herausgestellt, dass die in städtischer Trägerschaft einkalkulierten Gruppen nicht ausreichen, um alle Kinder adäquat zu betreuen.

 

FB 45 beantragt daher die Einrichtung von weiteren zwei halben Stellen für ErzieherInnen:

 

Gruppenstruktur/ Ausweitung

 

Schule

 

Regel­gruppe (30,5 Std./ Grupp­e)

Gruppe mit

sonderpäd­.

Förderbedarf (39 Std./

Grup­pe)

Gruppe in Brennpunkt-

einrichtung

(39 Std./

Grup­pe)

Personal-mehr­-

bedarf in Stunden

Erhö­hung Plan-stellen-bedarf

Birkstraße

0,5

 

 

15,25

0,5

Passstraße

 

 

0,5

19,50

0,5

 

 

 

 

 

 

Gesamt

0,5

0,0

0,5

34,75

1,0

 

Aufgrund der Tatsache, dass die Kinder bereits in den jeweiligen Offenen Ganztagsschulen betreut werden, war die Besetzung der o.a. Stellenkontingente notwendig und wurde zeitnah vorgenommen.

 

Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) gemäß § 75 Nr. 1 LPVG – Vorbereitung des Entwurfs von Stellenplänen (hier Stellenplan 2017) – ist erfolgt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

4.865 €

0

116.754 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-4.865 €*

-116.754 €*

 

 

*Deckung vorhanden

*Deckung vorhanden

 

Eine Deckung der anfallenden Personalkosten kann (anteilig) durch vorhandene Mittel im Etat des FB 45 sichergestellt werden, da im dortigen PSP- Element 4-030101-807-8 53180000 auch eine Pauschale für Personal i.H.v. 43.728 €/ Vollzeitkraft/ Jahr enthalten ist.

Bei der Berechnung der Personalkosten für den Personalkostenverbund werden dagegen aktuell 50.700 € pro Erzieherstelle berücksichtigt (KGSt-Wert[1]). Legt man diesen Wert zu Grunde, entstehen für die spitz zu besetzenden 34,75 Stunden (= 0,89 Vollzeitäquivalente) für das verbleibende Jahr 2016 (Besetzung ab Mitte November angenommen) insgesamt Personalkosten i.H.v. 5.640 € und für das gesamte Kalenderjahr 2017 i.H.v. 45.123 €, welche sich wie unten dargestellt im Haushalt wiederfinden.

Haus-haltsjahr

Pauschale für Personal, die durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule in den Haushalt eingestellt wurde (43.728 €/ Vollzeitkraft) PSP-Element 4-030101-807-8 53180000 für die o.g. 0,89 VZÄ

Kalkulierte Personalkosten für den Personalkostenverbund auf Grundlage des KGSt- Wertes (50.700 €/ Stelle) für die o.g. 0,89 VZÄ

2016

4.865 € 

(anteiliger Betrag unter Berücksichtigung einer möglichen Besetzung ab Mitte November)

5.640 €

(anteiliger Betrag unter Berücksichtigung einer möglichen Besetzung ab Mitte November)

2017

38.918 €

45.123 €

Bei den v.g. Personalkosten handelt es sich um Durchschnittswerte der KGSt. Sofern die tatsächlichen Personalkosten für die Besetzung der erforderlichen Stundenkontingente den im Etat des FB 45 vorhandenen Ansatz überschreiten sollten, muss der Differenzbetrag aus dem allgemeinen Personalkostenverbund getragen werden. Die Einplanung der zusätzlichen, über den Etat von FB 45 hinausgehenden, Personalkosten erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 haushaltsneutral, d.h. nur die im Etat des FB 45 vorhandenen Mittel für Personalkosten werden in den Personalkostenverbund verlagert. Wann eine Verlagerung der Ansätze von dem o.g. PSP-Element des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule zu Gunsten des Personalkostenverbundes erfolgen kann, wird noch mit FB 45 und FB 20 abgestimmt.

 


[1] Das Tarifmerkmal der neuen Entgeltgruppe S 8a TVöD-SuE entspricht der bisherigen S 6 TVöD-SuE. Da bislang durch die KGSt noch keine Werte für die S 8a TVöD-SuE veröffentlicht wurden, wird hier der bisherige  Wert der S 6 TVöD-SuE zu Grunde gelegt.

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