Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0183/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes 2017 und ergänzt durch

­        den Veränderungsnachweis vom 11.11.2016 (Anlage 1) sowie

­        evtl. weitere Stellenplanänderungen, die im Rahmen von Einzelvorlagen in der heutigen Sitzung sowie in der Sitzung am 12.01.2017 zur Beschlussfassung empfohlen werden,

zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen

 

1. Stellenplan 2017

 

Der Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2017, der dem Haushaltsplanentwurf 2017 als Anlage beigefügt ist, wurde nach dem Stand vom 20.07.2016 aufgestellt. Er enthält alle stellenplanrelevanten Änderungen seit der Beschlussfassung des Stellenplanes 2016 (Rat 27.01.2016) bis zum 20.07.2016. Diese sind im Veränderungsnachweis zum Stellenplan 2016 (Stand: 20.07.2016) zusammengefasst, der dem Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 01.09.2016 zur Kenntnisnahme vorgelegt worden ist.

 

Seitdem haben sich Änderungen ergeben, die zurückzuführen sind auf:

 

- notwendige Stelleneinrichtungen

- Stelleneinsparungen

- Umwandlung und Verlagerung von Stellen bzw. -anteilen

- Bewertungsänderungen

 

 

Diese Änderungen sind in dem "Veränderungsnachweis zum Stellenplanentwurf 2017"

- Stand: 11.11.2016 - , der als Anlage 1 beigefügt ist, zusammengefasst.

 

 

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 (Stand: 11.11.2016) weist in der Allgemeinen Verwaltung (I.) insgesamt 2.825,50 Planstellen aus. Im Vergleich zum Vorjahr (2.756,00) erhöht sich das Gesamtstellensoll somit um saldiert 69,50 Planstellen.

 

Bei der regio iT und den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (Abtlg. II. – VIII.) zeichnet sich dagegen insgesamt ein leichter Rückgang bei den Beamtenstellen (2017: 79,5 Planstellen / 2016: 81 Planstellen) ab.

 

 

I. Allgemeine Verwaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2016

2016

2017

2018

2019

 

 

Ist (30.06.)

Ansatz

Ansatz

Planung

Planung

Beamte

Stellen

867,50

926,00

962,00

962,00

962,00

Tarifl. Beschäftigte

Stellen

1.761,00

1.830,00

1.863,50

1.863,50

1.863,50

Summe

Stellen

2.628,50

2.756,00

2.825,50

2.825,50

2.825,50

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II. regio iT

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2016

2016

2017

2018

2019

 

 

Ist (30.06.)

Ansatz

Ansatz

Planung

Planung

Beamte

Stellen

21,00

24,00

23,00

23,00

23,00

 

 

III. Aachener Stadtbetrieb (E 18)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2016

2016

2017

2018

2019

 

 

Ist (30.06.)

Ansatz

Ansatz

Planung

Planung

Beamte

Stellen

11,00

12,00

15,00 *

15,00

15,00

 

* Für IT-Management, Organisationsmanagement, Personalmanagement und Bestattungsangelegen- heiten sind insgesamt 4,00 Planstellen einzurichten; den Stelleneinrichtungen steht eine Stellen- einsparung infolge Realisierung eines kw-Vermerkes entgegen.

 

IV. Gebäudemanagement der Stadt Aachen (E 26)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2016

2016

2017

2018

2019

 

 

Ist (30.06.)

Ansatz

Ansatz

Planung

Planung

Beamte

Stellen

16,50

17,50

16,00

16,00

16,00

 

 

 

 

 

 

 

V. Volkshochschule (E 42)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2016

2016

2017

2018

2019

 

 

Ist (30.06.)

Ansatz

Ansatz

Planung

Planung

Beamte

Stellen

5,00

6,00

5,00

5,00

5,00

 

 

 

 

 

 

 

VI. Stadttheater und Musikdirektion Aachen (E 46/47)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2016

2016

2017

2018

2019

 

 

Ist (30.06.)

Ansatz

Ansatz

Planung

Planung

Beamte

Stellen

5,50

5,50

5,50

5,50

5,50

 

 

 

 

 

 

 

VII. Kulturbetrieb der Stadt Aachen (E 49)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2016

2016

2017

2018

2019

 

 

Ist (30.06.)

Ansatz

Ansatz

Planung

Planung

Beamte

Stellen

13,00

14,00

14,00

14,00

14,00

 

 

 

 

 

 

 

VIII. Eurogress - Aachen (E 88)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2016

2016

2017

2018

2019

 

 

Ist (30.06.)

Ansatz

Ansatz

Planung

Planung

Beamte

Stellen

1,00

2,00

1,00

1,00

1,00

88,00 Stelleneinrichtungen + 5,00 Stellen bei Anbringung entsprechender kw-Vermerke an anderen Stellen (*) (= 93,00 Planstellen)

 

Seit der Beschlussfassung des Stellenplanes 2016 sind 93,00 Planstellen in der Allgemeinen Verwaltung gebildet worden. Hiervon hat der Personal- und Verwaltungsausschuss 81,50 Planstellen in seinen Sitzungen am 08.01.2014, 17.03., 23.06., 01.09. und 27.09.2016 empfohlen, der Rat der Stadt 1,00 Stelleneinrichtung bereits am 06.04.2016 beschlossen. Darüber hinaus sind 10,5 Stellen für die Kitas aufgrund der jährlichen bedarfsorientierten Anpassung über den Veränderungsnachweis zum Stellenplan 2016 (Stand: 20.07.2016) gebildet worden.

 

Es handelt sich um folgende Planstellen:

-          34,50 Stellen für FB 37; davon 23,00 Stellen für die Werkfeuerwehr des                                                                         Universitätsklinikums Aachen und 11,50 für die Leitstelle (6,50 x Leitstellendisponenten/ -disponentinnen und 5,00 x neue Funktion „Dienstgruppenleitung“). Für Letztere werden für deren Kompensation 5,0 Planstellen mit der Funktion „Schichtführer/in“ „kw“ gezeichnet (*).    

-          25,50 Stellen für Personal in den Kitas und OGS im FB 45

-          10,00 Stellen für Verwaltungspersonal in der Abteilung „Kitas und Tagespflege“ im FB 45

-          0,50 Stelle für die Abrechnung therapeutischer Leistungen in den städt. Kitas im FB 45

-          21,50 Stellen aufgrund steigender Flüchtlingszahlen (Asylbewerberleistungsgesetz,                      Arbeitsmarktintegration, Quartiersmanagement und Koordination Ehrenamt) im FB 56

-          1,00 Stelle für eine/n Vermessungstechniker/in im FB 62

-          Ausweitung der Bewirtschaftung freier Stellenanteile für Schulsekretärinnen im Umfang von 78 WStd und für das Betreuungspersonal der OGS im Umfang von 37,25 WStd

 

 

Die kostenmäßigen Auswirkungen der zusätzlichen Stellen belaufen sich unter Berücksichtigung der kw-gezeichneten Stellen im FB 37 auf insgesamt 2.372.300 Euro.

 

 

 

 

 

Die Aufteilung der Stellen nach dem Grad der Refinanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

 

Die Aufteilung der neuen zusätzlichen Stellen nach Aufgabenarten stellt sich wie folgt dar:

 

Bei den 6 Stellen für freiwillige Aufgaben handelt es sich um:

 

0,5 Stellen für die Abrechnung von therapeutischen Leistungen, FB 45

3,5 Projektstellen „Quartiersmanagement“, FB 56

1,0 Projektstelle „Koordination Ehrenamt für Flüchtlinge“, FB 56

1,0 Stelle für Arbeitsmarktintegration, FB 56 

 

Diese Stellen werden überwiegend durch entsprechende Förderungen aus Bundes- und Landesmitteln finanziert.

 

 

 

23,5 Stelleneinsparungen

 

Für den Haushalt 2017 können im Bereich der Allgemeinen Verwaltung insgesamt 23,5 unbesetzte Planstellen in folgenden Bereichen eingespart werden:

 

-          0,50 Planstelle in der Bauverwaltung infolge Wegfall der Aufgabe „Durchführung der Vergabeverfahren für die Gewoge“

-          2 x 0,50 Hausmeister/innen-Stellen aufgrund eines Ergebnisses einer Arbeitsuntersuchung im FB 45

-          0,50 Hausmeister/innen-Stelle infolge Schließung der Schule Beginenstraße im FB 45

-          9,50 Planstellen bei den Kitas im Rahmen der jährlichen bedarfsorientierten Anpassung im FB 45

-          1,00 Stelle für eine/n Kassierer/in infolge Einführung des Kassenautomaten in der Schwimmhalle Brand im FB 52

-          11,00 Planstellen im JobCenter (keine Wiederbesetzung mit städt. Kräften)

 

 

Stellenumwandlungen

 

Bei den durchzuführenden Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt sowie um die Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitstellen und umgekehrt. 

 

Stellenverlagerungen sind bedingt durch die - aus haushaltsrechtlichen Gründen - erforderliche Neuzuordnung von Planstellen bzw. Planstellenanteilen zu neuen Produktbereichen.

 

 

Bewertungsänderungen

 

Die erforderlichen Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. tariflicher Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender „ku" - Vermerke (künftig umzuwandeln) zurückzuführen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entwicklung der Planstellen

 

In den letzten 10 Jahren hat sich die Anzahl der Planstellen in der Allgemeinen Verwaltung wie folgt entwickelt:

 

1. Verwaltung gesamt (ohne Eigenbetriebe)

 

 

 

 

2.Verwaltung gesamt (ohne Eigenbetriebe) ohne FB 37/Einsatzpersonal, FB 45, FB 45/Kitas und         FB 56/Flüchtlingsbetreuung

 

 

 

3. Gegenüberstellung Verwaltung gesamt – mit und ohne gesonderte Bereiche

 

 

Die Grafiken belegen, dass  - lässt man die aufgrund ihrer Dynamik besonderen Bereiche FB 37 (Leitstelle, Werkfeuerwehr, Brandschutz etc.), FB 45 (U 3 – Betreuung, Inklusion, OGS etc.) und FB 56 (Flüchtlingsbetreuung etc.) außen vor - es in der Kernverwaltung insgesamt einen Stellenabbau gegeben hat. Diese Entwicklung zeichnet sich auch ab, wenn man Sondereffekte (z.B. JobCenter) berücksichtigt.

Selbst bei Berücksichtigung der angestrebten Stellenplanbereinigung (sh. TOP 5) bleibt die Anzahl der Stellen in der Kernverwaltung (ohne gesonderte Bereiche) unter dem Wert des Jahres 2010.

 

 

4. Planstellenentwicklung der Fachbereiche

 

Die Planstellenentwicklung der einzelnen Fachbereiche und Dienststellen für die Jahre 2016 und 2017 ist

der Anlage 2 zu entnehmen. Künftig wird diese Übersicht im Stellenplan ebenfalls abgebildet.

 

 

2. Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2017

 

Die geplanten Personalaufwendungen für die aktiven Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kernverwaltung sowie der Beamten in den Eigenbetrieben und bei regio iT werden im Haushalt in der Zeile 11 der Teilergebnispläne dargestellt. In Zeile 12 sind alle Aufwendungen der Stadt Aachen enthalten, die im Zusammenhang mit den Versorgungsempfängern und deren Hinterbliebenen stehen.

 

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden zentral von FB 11 veranschlagt und bilden den sogenannten Personalkostenverbund. Davon ausgenommen sind die Personalaufwendungen der Konten 50190000 für sonstige Beschäftigte. Es handelt sich hierbei überwiegend um drittmittelfinanziertes Personal im Rahmen von Projekten in einer Größenordnung von rd. 5,9 Mio. € in 2017. Die Planung erfolgt durch die jeweils zuständigen Fachbereiche. Die Beschlussfassung hierüber obliegt den Fachausschüssen.

 

Laut Haushaltsplanentwurf 2017 beläuft sich die Höhe der Personalaufwendungen im Personalkostenverbund auf 176,45 Mio. €. Für Versorgungsaufwendungen sind 45,76 Mio. € eingeplant. Insgesamt sind somit 222,21 Mio. € im Personalkostenverbund veranschlagt. 

 

Den Personalaufwendungen stehen dezentral geplante Erträge für das Personalkostenbudget gegenüber.

Diese können zurzeit noch nicht ausgewertet werden, weil es hierfür keine separaten Konten gibt. Es ist jedoch geplant, im Haushalt 2018 entsprechende Erträge gesondert darzustellen.

Soweit im Rahmen von Zuwendungen und allgemeinen Umlagen oder Kostenerstattungen Erträge für Personal enthalten sind, werden diese in den Zeilen 2 bzw. 6 der Teilergebnispläne ausgewiesen.

Sonstige ordentliche Erträge wie z.B. die Auflösung von Rückstellungen sind in der Zeile 7 aufgeführt.

 

 

Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen ab 2010

 

Die Schwankungen im Vergleich der einzelnen Jahresergebnisse sind insbesondere auf die Veranschlagungssystematik der Pensions- und Beihilfezuführungen sowohl für Beamte als auch für Versorgungsempfänger zurückzuführen. In 2014 führte zusätzlich die bis in das Jahr 2013 rückwirkende Besoldungsanpassung zu einem höheren Jahresergebnis.

 

Ein Vergleich zwischen den Ergebniszahlen bis 2015 und Ansatzzahlen ab 2016 ist nur bedingt aussagekräftig. Im Rahmen der Haushaltsplanung wird im PKV die Pensionszuführung für Versorger eingeplant. Die der Pensionszuführung gegenüber stehende ertragswirksame Auflösung in Höhe der Versorgungszahlungen wird in der Planung zwar im Gesamthaushalt, nicht jedoch im PKV ausgewiesen.

Im Jahresabschluss entfällt diese getrennte Ausweisung und die ertragswirksame Auflösung wird als Verringerung der Zuführung für Versorgungsempfänger angesetzt, sodass sich im PKV ein wesentlich geringerer Zuführungsbetrag ergibt.

Die Haushaltsansätze für Personal- und Versorgungsaufwendungen von 2016 zu 2017 steigen um insgesamt rd. 10,48 Mio. €. Dies entspricht einer prozentualen Erhöhung von 4,95 Prozent.

 

 

Erhöhung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2017 – 2020

 

In Anlehnung an die Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt die jährliche Fortschreibung der Personal- und Versorgungsaufwendungen im Haushalt der Stadt Aachen mit einem Prozent. Davon ausgenommen sind lediglich bereits verabschiedete Besoldungs- oder Tarifabschlüsse. Für den Beschäftigtenbereich wurde im Frühjahr dieses Jahres das Tarifergebnis 2016 / 2017 beschlossen. Demnach erhöhten sich die Tabellenentgelte ab 01.03.2016 um linear 2,4 Prozent. Zum 01.02.2017 erfolgt eine weitere Erhöhung um 2,35 Prozent. Diese Steigerungen sind bei der Haushaltsplanung 2017 berücksichtigt und belasten den Personalkostenverbund 2017 mit rd. 3,8 Mio. €. Im Vergleich zur mittelfristigen Finanzplanung für 2017 im Haushaltsplan 2016, die mit einer 1% -igen Fortschreibung geplant wurde, beläuft sich die Mehrbelastung auf rd. 1,9 Mio. €.

 

Die aufgrund der ab 01.01.2017 geltenden neuen Entgeltordnung für kommunale Beschäftigte entstehenden Mehrkosten werden hälftig von den Arbeitgebern und den Beschäftigten getragen. Die für den städtischen Haushalt 2017 kalkulierte Mehrbelastung in Höhe von rd. 520.000 € ist in der Veränderungsnachweisung berücksichtigt. Die zur Entlastung der Arbeitgeberseite vereinbarte Kompensationsregelung für die Beschäftigten sieht vor, dass die Jahressonderzahlung für die Jahre 2016, 2017 und 2018 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2015 eingefroren wird. Darüber hinaus wird die Jahressonderzahlung ab dem 01.01.2017 um 4 Prozentpunkte gemindert. Nach dem Jahr 2018 wirksam werdende allgemeine Entgelterhöhungen finden auch auf die Jahressonderzahlung Anwendung.

 

Im Rahmen der Haushaltsanmeldung wurde auch der Bedarf für die Umsetzung der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst angepasst. Für den Haushalt 2017 sind hierfür bisher rd. 1,5 Mio. € eingeplant.

 

Darüber hinaus sind die Personalaufwendungen fortgeschrieben worden, die sich durch die Umsetzung des Beschlusses des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 08.01.2014 zum Ausbau von Erzieherstellen in den städtischen Tageseinrichtungen als Ergebnis der dort durchgeführten Organisationsuntersuchung ergeben. Demnach sind zum 01.08.2016 mit Beginn des Kindergartenjahres 2016 / 2017 weitere 15 Stellen besetzt worden. Zum Kindergartenjahr 2017 / 2018 ist mit weiteren 10 Stellen der Aufbau abgeschlossen. 

 

Weiterhin ist bereits zum Haushaltsjahr 2016 wegen der mit der Wiederbesetzungssperre verbundenen Personalkosteneinsparungen eine Konsolidierung in Höhe von 700.000 € pro Jahr festgesetzt worden. Diese wird produktbezogen auf die Kostenarten 50110000 (Dienstbezüge) und 50120000 (Entgelte) verteilt werden. Hiervon sind lediglich die Produkte 01 04 01 (Sicherung der Personalvertretung), 01 08 06 (Allgemeine Personalwirtschaft mit den Personalkosten für Anwärter und Auszubildende) und

06 01 01 (Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und Tageseinrichtungen) ausgenommen. Diese Ausnahme gilt ebenfalls für die Personalkosten der in den Eigenbetrieben und bei regio iT beschäftigten Beamten, die in voller Höhe erstattet werden.

 

 

Personalmehrbedarfe

 

In den Ausführungen zum Stellenplan ist bereits dargestellt, dass die Kosten in Höhe von 2.372.300 € für insgesamt 93 Stellen (88 zuzüglich 5 Stellen, die durch das Anbringen von kw-Vermerken an anderen Stellen ausgeglichen werden) im Haushaltsplanentwurf 2017 berücksichtigt sind.

 

Für weitere zusätzlich angemeldete Bedarfe sind im Haushaltsplanentwurf 2017 insgesamt 3.018.600 € eingeplant. Es handelt sich um die folgenden Bereiche, für die (Stellen-)Bedarfe geltend gemacht wurden. Soweit bis zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2017 kein abschließendes Ergebnis zum Stellenbedarf vorlag, erfolgte die Einplanung mit einem 30%-igen Anteil.

 

Org.
Einheit

Umfang der zusätzlich angemeldeten Bedarfe
(in Stellen)

Mitteleinplanung
2017

FB 11*

5,0

376.000

FB 32

7,5

99.700

FB 36

3,0

51.000

FB 37

10,0

165.100

FB 45

6,0

53.900

FB 56

35,5

2.142.900

FB 61

5,5

130.000

 

72,5

3.018.600

  * für Reservestellen

 

Die Aufteilung dieser Stellenbedarfe nach dem Grad der Refinanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Die Aufteilung der zusätzlichen Stellen-(Bedarfe) nach Aufgabenarten stellt sich wie folgt dar:

 

 

Von diesen angemeldeten zusätzlichen Bedarfen im Umfang von 72,5 Stellen werden in der PVA-Sitzung am 15.12.2016 folgende Stellenbedarfe im Rahmen von Einzelvorlagen beraten:

-          2,00 Stellen für FB 32 zur Unterstützung für die OSD-Koordinierungsstelle

-          3,00 Stellenr FB 36 (in den Abteilungen 200, 500 und 820)*   

-          47,50 Stellen für FB 56 (Fortschreibung Personalbedarf für die Betreuung von Flüchtlingen in       

Übergangswohnheimen und Wohnungen, wobei sich der ursprünglich angemeldete    

    Stellenbedarf (34,00 Stellen) aufgrund prognostizierter Fallsteigerungen erhöht hat

-          5,50 Stellenr FB 61 bzw. FB 32 (als Ergebnis der durchgeführten Organisationsuntersuchung

       in der Abteilung 61/400 sowie im FB 32)

 

9,00 Stelleneinrichtungen, die ebenfalls in den zusätzlich angemeldeten Bedarfen von insgesamt 72,50 Stellen enthalten sind, werden im Rahmen der Gesamtvorlage „Stellenplanbereinigung“ behandelt. Darin enthalten sind auch 5 Reservestellen für Demografie, Wissenstransfer, Beschäftigung nach der Ausbildung sowie für den Langzeitkonten-Ausgleich, wofür 376.000 € im Haushaltsplanentwurf 2017  eingeplant sind.   

 

Darüber hinaus werden weitere, bei der Haushaltsplanung 2017 nicht berücksichtigte Bedarfe in der heutigen Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses beraten. Dies betrifft auch eine nachträglich gemeldete Stelle für FB 36/400, die im Rahmen einer Gesamtvorlage für FB 36 behandelt wird (*). Soweit es sich hierbei um projektbezogene Förderstellen handelt, werden die Personalkosten nicht im Personalkostenverbund veranschlagt, sondern ausschließlich in den hierfür eingerichteten 4-er PSP-Elementen.

 

 

 

 

 

 

 

Personalkosten 2017 insgesamt

 

Im Haushaltsplanentwurf 2017 ergibt sich unter Einbeziehung der eingeplanten Mittel für die neuen 93,0 Stellen in Höhe von 2.372.300 € und für zusätzliche Bedarfe im Umfang von 72,5 Stellen in Höhe von 3.018.600 € folgende Aufteilung nach Kostenarten für den Personalkostenverbund 2017. Hierüber wird in der heutigen Sitzung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beschlossen, wobei alle finanziellen Veränderungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen vorläufig zentral im Produkt 01 08 06 (Allgemeine Personalwirtschaft) bei den entsprechenden Kostenarten veranschlagt sind.

 

 

 

 

In der Veränderungsnachweisung werden die seit der Haushaltsaufstellung entstandenen finanziellen Veränderungen für den Personalkostenverbund ebenfalls zentral im Produkt 01 08 06 abgebildet. Es handelt sich hierbei neben der Berücksichtigung der finanziellen Mehraufwendungen infolge der neuen Entgeltordnung auch um die Fortschreibung bereits eingeplanter Bedarfe (z.B. Personalbedarf für die Flüchtlingsbetreuung) oder um neue Bedarfe (z.B. Erhöhung des Personalbedarfes für die Unterhaltsvorschusskasse aufgrund der Gesetzesänderung zum 01.01.2017). Die Verlagerung aus dem OGS-Sachkostenetat zum Personalkostenverbund wird unmittelbar im Produkt 03 01 01 (Grundschulen) dargestellt.

 

Vorlage FB 11/110 / FB 11/501                                                          

 

Ausdruck vom: 24.11.2016

Seite: 1/14

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die ab 2017 anfallenden Personalkosten aufgrund der zusätzlichen Mehrstellen wurden bereits im Rahmen der Anmeldungen zum Haushaltsplanentwurf 2017 berücksichtigt.

 

Soweit sich aufgrund der Einsparung unbesetzter Planstellen finanzielle Auswirkungen ergeben, sind diese ebenfalls im Rahmen der Anmeldungen zum Haushaltsplanentwurf 2017 berücksichtigt.

 

Stellenumwandlungen bzw. Bewertungsänderungen werden erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen führen und sind ebenfalls im Haushaltsplanentwurf 2017 einkalkuliert.

 

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Anlagen

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