Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0182/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen der Beschlussfassung zum Stellenplan 2017 die befristete Einrichtung einer halben Stelle, ausgewiesen nach EG 9 TVöD, im Team „Jugendberufshilfe“ des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule zur Durchführung der Maßnahme „Assistierte Ausbildung“. An der Stelle wird ein entsprechender kw-Vermerk angebracht.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Jugendberufshilfe des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule hat sich in Kooperation mit einem freien Träger an der von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Ausschreibung „Durchführung der Assistierten Ausbildung“ beteiligt. Zur Wahrnehmung der damit verbundenen Aufgaben ist die Stadt Aachen bei Zuschlagserteilung verpflichtet, entsprechend der der Ausschreibung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung, qualifiziertes Personal zur Verfügung zu stellen.

 

Da die zur Verfügung zu stellenden Personalressourcen von der jeweiligen Teilnehmerzahl abhängig sind, würden sich grundsätzlich für den von der Stadt Aachen zu übernehmenden Maßnahmenanteil folgende Personalbedarfe ergeben:

 

Durchführungsphase der Maßnahme

Personalbedarf in VZÄ

AusbildungsbegleiterIn/

Sozialpädagoge/-in

Lehrkraft

Phase I  mit 11 TeilnehmerInnen

(März –August 2017)

0,77

0,30

Phase II mit 14 TeilnehmerInnen

(September 2017- Juli 2020)

0,98

0,38

 

Der Bereich der AusbildungsbegleiterIn/ Sozialpädagoge/-in kann mit vorhandenem Stammpersonal abgedeckt werden. Lediglich für den Bereich der Lehrkraft sind somit befristet zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich.

FB 45 beantragt daher vorbehaltlich der Zuschlagserteilung die befristete Einrichtung einer halben Planstelle für eine Lehrkraft für den Zeitraum März 2017 bis Juli 2020. Der Beschäftigungsumfang der Stelle soll dabei im Zeitraum März bis August 2017 insgesamt 0,30 VZÄ (=11,59 Wochenstunden) umfassen und ab dem 01.09.2017 mit 14,76 Wochenstunden (=0,38 VZÄ) besetzt werden. Da die zufließenden Drittmittel die Personalkosten dieser zusätzlich erforderlichen halben Stelle übersteigen würden, könnten die verbleibenden Drittmittel zur Refinanzierung vorhandener Stellenkontingente herangezogen werden und somit zu einer Entlastung des städtischen Haushalts beitragen.

 

Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) gemäß § 75 Nr. 1 LPVG – Vorbereitung des Entwurfs von Stellenplänen (hier Stellenplan 2017) – ist erfolgt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

182.400 €

0

0

Personal-/

Sachaufwand

56.000 €

56.000 €

168.000 €

229.600 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

56.000 €

56.000 €

168.000 €

47.200 €

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0 €*

120.800 €*

 

 

 

 

 

Mit den zufließenden Fördermitteln ist eine vollumfängliche Deckung der für die zusätzlich erforderlichen Personalkapazitäten einhergehenden Personalkosten möglich. Die darüber hinausgehenden Fördermittel werden zur anteiligen Refinanzierung der vorhandenen und für das Projekt eingebrachten Stellenkapazitäten herangezogen.

 

Zeitraum

vorhandene
Stellenkapazität

zusätzlich erforderliche Stellenkapazität
(StützlehrerIn)

zufließende
Mittel

verbleibende Drittmittel zur Finanzierung vorhandener Stellenkapazitäten (SozialarbeiterIn)

VZÄ

P-Kosten

 

VZÄ

Summe

2017

1,00

56.000,00 €[1]

Phase I

0,30

16.400,00 €[2]

48.600,00 €

32.200,00 €

Phase II

0,38

2018

1,00

56.000,00 €1

 

0,38

22.600,00 €2

66.900,00 €

44.300,00 €

2019

1,00

56.000,00 €1

 

0,38

22.600,00 €2

66.900,00 €

44.300,00 €

Summe 2017 ff

168.000,00 €

 

 

61.600,00 €

 

182.400,00 €

 

120.800,00 €

   229.600,00 €

2020

1,00

56.000,00 €1

 

0,38

13.200,00 €2

39.000,00 €

25.800,00 €

 

 

 

 

 


[1] Personalkosten (KGSt-Wert) für eine Stelle „SozialarbeiterIn“, ausgewiesen nach EG S 11 b TVöD-SuE

[2] Personalkosten (KGSt-Wert) für die halbe Stelle „StützlehrerIn“, ausgewiesen nach EG 9 TVöD für den jeweiligen Zeitraum und Stundenanteil (Jahreswert 59.800 €)

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