Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0185/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Einrichtung der nachfolgend genannten 6 Stellen im FB 32 – Fachbereich Sicherheit und Ordnung im Stellenplan 2017 für den Ordnungs- und Sicherheitsdienst:

 

                      2 Stellen A 10 LBesO A / EG 9 TVöD (VG IVb, FG 1a BAT) r die Funktion „SB Koordinierungsstelle / Koordination OSD

                      4 Stellen A 8 LBesO A / EG 8 TVöD (VG Vc FG 1a BAT) r die Funktion Ordnungs- und Sicherheitsdienst“

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. zusätzlicher Personalmehrbedarf in der Koordinierungsstelle des OSD:

Der Rat der Stadt Aachen hat im Jahr 2008 eine Neukonzeption des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes (OSD) befürwortet, mit dem Ziel, einen flächendeckenden und wirtschaftlich optimal funktionierenden OSD für das gesamte Stadtgebiet Aachen einschließlich der Bezirke auszubauen. Ein weiteres Ziel war, die Grundlagen für eine künftige Einsatzleitung im Tagesgeschäft für alle Außendienstkräfte mit ordnungsbehördlichen Aufgaben des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung zu schaffen (Ordnungs- und Sicherheitsdienst, Verkehrsüberwachung ruhender Verkehr, Gewerbekontrolle, Vollzugs- und Ermittlungsdienst / Einsatzgruppen - früher Innenstadtüberwachung -).

 

Infolge dessen wurden für die Teamleitung und stellvertretende Teamleitung des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes inkl. des Vollzugs- und Ermittlungsdienstes und der Gewerbekontrolle mit Beschluss des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 08.06.2011 zwei Stellen geschaffen (vgl. Vorlage-Nr. FB 11/0073/WP16)

 

Neben der Vorhaltung einer Führungsstelle für die OSD-Kräfte unterhalb der Abteilungsleitung 32/20 (aufgrund der ebenfalls vorhandenen Zuordnung des Teams „Überwachungskräfte des ruhenden Verkehr“ und des seit 2013 zugeordneten Sachgebietes „Sondernutzungen (Veranstaltungen) und zentrale Ansprechstelle für Großveranstaltungen und Sicherheitskonzepte“) war und ist die ständige rückwärtige Erreichbarkeit der Koordinierungsstelle im Innendienst für die Außendienstkräfte des OSD primäres Ziel der damaligen Einrichtung dieser beiden Leitungsstellen. Diese Stellen sollen insofern auf eine dauerhafte Besetzung der Koordinierungsstelle ausgerichtet sein, um den Erfordernissen der zunehmenden Professionalisierung des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes der Stadt Aachen gerecht zu werden.

 

Nach dem derzeitigen Zwei-Schicht-System des OSD mit 7,8 Stunden Einsatzzeit pro Schicht an sechs Tagen pro Woche sind rd. 5000 Einsatzstunden p. a. abzudecken (ohne Berücksichtigung von Sonderdiensten). Vor dem Hintergrund des o. g. primären Ziels der rückwärtigen Erreichbarkeit der Koordinierungsstelle einhergehend mit den Zusammenhangstätigkeiten (Entscheidungen über situative Einsatzprioritäten, Kommunikation zu Einsatzleitstellen anderer Sicherheitsbehörden inkl. Entscheidung über kurzfristige Amtshilfeersuchen, kurzfristige Entscheidungen zur Beseitigung von Störungs- und Gefahrenlagen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung u. a.) bedarf es insofern eines Stellenansatzes in Höhe rd. 3,5 Stellen, dem derzeit lediglich die beiden vg. Leitungsstellen gegenüberstehen.

Bei der Gegenüberstellung dieser beiden Leitungsstellen ist zu berücksichtigen, dass diesen Stellen auch nicht schichtgebundene Tätigkeiten obliegen. Neben den Aufgaben, die sich aus der Leitungsfunktion hinsichtlich der Personalführung ergeben (Mitarbeitergespräche, Dienstbesprechungen, Einsatzabsprachen, Qualitätskontrolle, Statistik, Klärung rechtlicher Fragestellungen im Nachgang oder zur Vorbereitung eines Einsatzes, Abwicklung des eingehenden Schriftverkehrs, Beschwerdemanagement usw.), obliegen diesen beiden Stellen die übergreifenden Koordinierungstätigkeiten hinsichtlich planbarer Einsätze (Diensteinteilung, Planung von Sonderdiensten („Tanz in den Mai“, Karneval, Halloween, September Special, Weihnachtsmarkt, „Ersti-Rallye“, Alemannia-Heimspiele, „Bierathlon“ etc.), Durchführung von Mitarbeiterschulungen, Planung von Schulzuführungen, Einsätzen nach dem Landeshundegesetz mit der StädteRegion Aachen, Einweisungen nach PsychKG, div. Ordnungspartnerschaften: ASEAG, Polizei, APAG, Arbeitskreis „Rehmviertel“, Ordnungspartnerschaft „Kaiserplatz“, Stadtteilkonferenz Aachen-Ost, Arbeitskreis „Jugend & Prävention“ usw.), die eine gleichzeitige Besetzung der Koordinierungsstelle nicht zulassen.

Insofern stehen diese beiden derzeitigen Leitungsstellen für die schichtbezogene Besetzung der Koordinierungsstelle nicht zu 100% ihrer Arbeitszeit, sondern nur anteilig zur Verfügung.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, diesen Anteil auf den vg. Gesamtstellenbedarf in Höhe von 3,5 Stellen aufzuschlagen. Sodann wird ein Gesamtstellenbedarf in Höhe von rd. 4 Stellen für die Koordinierungsstelle des OSD angesetzt. Unter Anrechnung der beiden vg. Leitungsstellen sind somit vor dem Hintergrund des definierten Anspruchs der Fachverwaltung 2 zusätzliche Stellen für die Koordinierungsstelle einzurichten, denen nur schichtbezogene Tätigkeiten zugeordnet werden. Aus der differenzierten Geschäftsverteilung ergibt sich im Vergleich zu den beiden Leitungsstellen (Teamleitung A 12 LBesO A, stv. Teamleitung A 11 LBesO A) eine Abstufung nach A 10 LBesO A bzw. Entgeltgruppe 9 TVöD.

 

Neben der Sicherstellung der bisherigen Aufgabenerledigung und dem Ziel einer Qualitätssteigerung der Aufgabenwahrnehmung soll die Einrichtung der Stellen auch dem Abbau von Überstunden in diesem Bereich dienen.

 

 

2. zusätzlicher Stellen-/Personalmehrbedarf im OSD (Außendienst):

Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst der Stadt Aachen verfügt derzeit über 24 Vollzeitplanstellen (ohne Leitungsstellen). Die stetig wachsende Aufgabenvielfalt des OSD, welche vielfach auf das veränderte Freizeitverhalten auf öffentlichen Plätzen und Parkanlagen zurückzuführen ist, aber auch die steigende Zahl an Lärmbelästigungen stehen in einem massiven Spannungsverhältnis zum gesetzlich vorgeschriebenen Schutz der Nachtruhe bzw. vor Immissionen. Hinzu kommen immer mehr Einsätze im Rahmen von Veranstaltungen, wie u. a. Karneval, CHIO, September Special oder dem Weihnachtsmarkt, bei denen der OSD dem Sicherheitsbedürfnis der Besucherinnen und Besucher – vor dem Hintergrund sich verändernder Rahmenbedingungen - bei Großveranstaltungen durch personelle Stärken beiträgt. Auch aus der in den letzten Jahren gestiegenen Anzahl an Bürgerbeschwerden resultieren erhöhte Einsatzzahlen des OSD, welche sich vor allem bei den Verwarnungs- und Bußgeldverfahren widerspiegeln.

 

In diesem Zusammenhang hat sich gezeigt, dass die derzeitige personelle Stärke nicht mehr ausreichend ist. Dies wirkt sich u. a. auch auf die Wartezeiten an Wochenenden bei Anrufen bei der Hotline des OSD aus.

Selbst eine Verstärkung der Spätdienste in der Dienstplangestaltung bringt keine spürbare Entlastung, da es zum Wochenbeginn zu starken Engpässen im Frühdienst kommt. Darüber hinaus scheidet der Einsatz der OSD-Kräfte ausschließlich am Wochenende und im Spätdienst aus.   

 

Die Verwaltung schlägt daher die Aufstockung des vorhandenen Stellenkontingents um vier zusätzliche Stellen vor, ausgewiesen analog den übrigen OSD-Stellen nach EG 8 TVöD.

 

Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) gem. § 75 Nr. 1 LPVG – Vorbereitung des Entwurfs von Stellenplänen (hier Stellenplan 2017) – ist erfolgt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0 € 

Personal-/

Sachaufwand

75.200 €*1

75.200 €*1

225.600 €*1

998.900 €*2

0

0

Abschreibungen

0 €

0

0

0

0

0

Ergebnis

-75.200 €*1

-75.200 €*1

-225.600 €*1

-998.900 €*2

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0 €

-773.300 €*3

 

 

Deckung vorhanden

(im PKV enthalten)

Keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

Kosten

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich zunächst in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung von 6 neuen Planstellen (2 x nach Besoldungsgruppe A 10 LBesO A NRW, 4 x nach Entgeltgruppe 8 TVöD) im FB 32. Gemäß KGSt-Materialien „Kosten eines Arbeitsplatzes 2015/2016“ sind hierfür jährlich 356.400,- € (2 x 75.200,- € für Besoldungsgruppe A 10 und 4 x 51.500,- € für Entgeltgruppe 8, jeweils in Bereich 7) anzusetzen, zuzüglich

Sach-, IT- und Gemeinkosten. Da die Bewirtschaftung der 6 neuen Stellen nicht vor Rechtskraft des Haushalts erfolgen wird, werden die Personalkosten für diese Stellen im Jahr 2017 ab dem 01.04. berechnet (356.400,- € x 9/12 = 267.300,- €), zzgl. der Kosten für den bereits laufenden Einsatz einer überplanmäßigen Kraft im Team FB 32/210. Bis zum 31.03.2017 betragen die Kosten des überplanmäßigen Einsatzes gerundet 18.800,- € (Besoldungsgruppe A 10 in Bereich 5, jährlich 75.200,- €, für 3 Monate: x 3/12 = 18.800,- €). Die Kosten für das Jahr 2017 betragen somit insgesamt rd. 286.100,- €. Der fortgeschriebene Ansatz 2017 ff. setzt sich danach wie folgt zusammen:

 

Jahr

Betrag

Bemerkung

2017

286.100,- €

267.300,- €, 6 neue Stellen ab 01.04.2017

18.800,- €, überplanm. Einsatz bis 31.03.2017

2018

356.400,- €

6 neue Stellen, ganzjährig

2019

356.400,- €

6 neue Stellen, ganzjährig

gesamt

998.900,- €

fortgeschriebener Ansatz 2017 ff.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bereits laufend eingeplante Kosten

Der genannte überplanmäßige Einsatz besteht bereits seit November 2015, so dass die diesbezüglichen, jährlichen Kosten in Höhe von 75.200,- € laufend im Personalkostenverbund eingeplant sind. Die bestehenden Ansätze 2016 und 2017 ff. setzen sich danach wie folgt zusammen:

 

Jahr

Betrag

Bemerkung

2016

75.200,- €

laufender, überplanmäßiger Einsatz

gesamt

75.200,- €

Ansatz 2016

 

2017, 2018, 2019

3 x 75.200,- €

 

gesamt

225.600,- €

Ansatz 2017 ff.

 

 

Gegenüberstellung bisheriger und fortgeschriebener Kosten (Ansätze)

Die bereits bestehenden Ansätze dienen zur teilweisen Deckung der Kosten für die 6 neuen Stellen:

 

Jahr

Bisheriger Ansatz

Fortgeschr. Ansatz

Veränderung

2017

75.200,- €

286.100,- €

- 210.900,- €

2018

75.200,- €

356.400,- €

- 281.200,- €

2019

75.200,- €

356.400,- €

- 281.200,- €

gesamt

225.600,- €

998.900,- €

- 773.300,- €

 

 

Deckung der Mehrkosten

Den Personalaufwendungen für den zusätzlichen Personalbedarf steht bereits vorsorglich zu den Veränderungsnachweisungen zum Haushaltsplanentwurf 2017 ff. angemeldeter Personalaufwand in Höhe von 206.000 € p. a. (4 x 51.500 € für Entgeltgruppe 8) gegenüber:

 

Jahr

Noch verfügbar

Bedarf (Veränderung)

Verbleiben

2017

206.000,- €

- 210.900,- €

- 4.900,- €

2018

206.000,- €

- 281.200,- €

- 75.200,- €

2019

206.000,- €

- 281.200,- €

- 75.200,- €

2020

206.000,- €

- 281.200,- €

- 75.200,- €

 

 

 

 

 

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