Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0180/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt, für den Stellenplan 2017 die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Dezernat I für das Projekt „Aachen – Pilotstadt emissionsfreie Mobilität“, befristet bis zum 31.12.2019 und ausgewiesen nach Entgeltgruppe 13 TVöD (kw), zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen setzt seit Jahren auf eine integrierte Umweltschutz - und Luftreinhaltestrategie. Nachhaltige Verkehrsplanung und Stadtentwicklung, eine klimaverträgliche und schadstoffarme Energieversorgung, innovative Mobilitätskonzepte sowie eine enge Kooperation mit den örtlichen Hochschulen, Umwelt- und Wirtschaftsverbänden und der Bürgerschaft gelten dabei als wichtige Erfolgsfaktoren.

 

Beispielhaft für den Aachener Weg stehen die bundesweit effektivste Festbrennstoffverordnung, die „Planungsleitlinien Aachener Standard 2010 Energie“, eine vorbildliche Kooperation mit örtlichen Partnern (IHK-Mobilitätsberatung für lokale und regionale Unternehmen, Beratungsstelle altbauplus, Ausbau von Cambio Carsharing u.v.m.), der Aufbau der „Modellregion Elektromobilität“, der Prozess der Verkehrsentwicklungsplanung mit anspruchsvollen und messbaren Zielen sowie die enge Verzahnung der Aktivitäten von Stadt und den Hochschulen RWTH und FH Aachen auf dem Mobilitätssektor (u.a. Jobticketeinführung, Velocity, Parkraumbewirtschaftung, nachhaltige Campusentwicklung).

 

Kontinuierliche Verbesserungen der Luftqualität sind Ausdruck des Aachener Erfolgs. Heute wird der EU-Grenzwert für Feinstaub (PM10) in Aachen weitgehend sicher eingehalten. Dagegen sind beim Stickstoffdioxid (NO2) trotz deutlicher Minderungen weitere Schritte geboten, um die EU-Anforderungen zu erfüllen.

 

Aachen will daher seine Anstrengungen in diesem Bereich intensivieren. Dabei sieht die Stadt die emissionsfreie Mobilität als wichtige Zukunftsoption mit großem Wirkungspotenzial und  als besondere Chance für den Wissens-, Forschungs- und Technologiestandort Aachen. Für diesen Ansatz bietet die Region Aachen sehr gute Rahmenbedingungen, denn die Bereiche Forschung (RWTH, FH Aachen, Smartlab GmbH), Produktion (Streetscooter/Deutsche Post, FEV GmbH) und Anwendung (bei STAWAG, AVV, IHK Aachen, Städteregion, ASEAG, Stadt Aachen, Stadtbetrieb, Velocity, Cambio) sind hier eng vernetzt und in dieser Dichte ein regionales Alleinstellungsmerkmal. Unterstützung bieten zudem lokale Initiativen wie das Europäische Netzwerk für bezahlbare und nachhaltige Elektromobilität e.V. und der Verein der Elektromobilfreunde in der Region Aachen.

 

Aufgrund der strategischen und gesamtstädtischen Bedeutung des Projekts wird im Dezernat I - Büro des Oberbürgermeisters - eine Stabsstelle (hauptverantwortliche Koordination) mit weitreichenden Kompetenzen im Bereich der emissionsfreien Mobilität eingerichtet.

 

Alle Aachener Akteure sind überzeugt, dass emissionsfreie Mobilität kein einfacher Wechsel der Antriebstechnik ist und eine effiziente Steuerung unerlässlich ist, um die Prozesse bestmöglich zu koordinieren und ggf. zu optimieren.

Emissionsfreie Mobilität in Aachen:

 

  1. verändert die gebaute Stadt,
  2. schafft Raum für smarte Mobilitätsformen,
  3. ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor,
  4. macht Leben und Arbeiten in der Stadt durch sinkende Emissionen (Lärm, CO2, Feinstaub und NOx) attraktiver,
  5. bietet durch geteilte Mobilität neue Gestaltungsspielräume für die Stadtentwicklung (z.B. durch E-Car-Sharing als ein Baustein im städtischen „Mobilitätsmanagement“),
  6. unterstützt die lokale Energiewende.

 

Umsetzungsaktivitäten und weitere strategische Planungen können durch die Stabsstelle beim Oberbürgermeister, umfangreiche Vorarbeiten, bestehende Kooperationen und vorhandene Grundlagendokumente schnell und auf Basis einer laufenden Bürgerbeteiligung erfolgen.

 

Zielsetzung des Pilotprojektes „Aachen - Pilotstadt emissionsfreie Mobilität“ ist die schnellstmögliche Einhaltung der EU-Luftqualitätsgrenzwerte durch deren konsequenten Ausbau. Dabei findet das gesamte Spektrum der Verkehrsmittel, die emissionsfrei angetrieben werden, Berücksichtigung. Hierzu gehören:

 

  • Private E-Pkw
  • Dienst-/Flotten-Elektrofahrzeuge
  • E-CarSharing
  • E-Busse: Hybridbusse/vollelektrische Busse
  • Private Pedelecs
  • Pedelec-Verleihangebote
  • Elektroroller
  • Elektrifizierung des Schienenverkehrs
  • Elektrorollstühle
  • Segways

Die Stabsstelle wird folgende konkreten Schritte einleiten:

 

  • die Entwicklung und Umsetzung eines verkehrsmittelübergreifenden „Masterplans Elektromobilität“ als Grundlage für einen beschleunigten und zielgerichteten Ausbau von lokal emissionsfreien  Mobilitätsoptionen. Dabei werden die sechs Handlungsfelder der Umsetzungsstrategie 2030 integriert berücksichtigt.
  • Implementierung von multimodalen Verkehrsangeboten auf Basis der Emissionsfreien Mobilität zur Umsetzung der Ziele des Aachener Verkehrsentwicklungsplans (VEP).
  • Unterstützung einer nachhaltigen „Mobilitätskultur“ (vergleichbar Zürich oder Kopenhagen), nach der das Handeln von Politik und Verwaltung noch stärker auf die Steigerung der Lebensqualität der Stadtgesellschaft ausgerichtet wird.
  • Umsetzung einzelner Pilotmaßnahmen gemeinsam mit lokalen Partnern wie ASEAG,STAWAG, Cambio oder Velocity (z.B. Einrichtung einer Geschäftsstelle „Elektromobilität Region Aachen“, Erstellung einer Strategie Ladeinfrastruktur, Einführung eines emissionsfreien Fahrzeugpools bei der Stadtverwaltung, Aufbau von 40 Velocity-Verleihstationen, Verankerung der Emissionsfreien Mobilität in den Regularien der Stadt Aachen (z.B. in der Stellplatzsatzung, bei Grundstücksverkäufen, bei der Neubauplanung, bei der Fahrzeugbeschaffung  und bei Sondernutzungsregeln), Beschaffung von mind. 15 Elektrobussen bei der ASEAG bis 2020 inkl. Aufbau der notwendigen Ladeinfrastruktur.
  • Analyse und Bewertung der regionalen Wertschöpfung (volkswirtschaftliche Effekte) durch die Umsetzung von Maßnahmen der Elektromobilitätsförderung.
  • Analyse und Bewertung innovativer Lösungen europäischer Städte mit Blick auf die Übertragbarkeit für Aachen bzw. andere NRW-Kommunen.
  • Labor Aachen: Erarbeitung eines Thesenpapiers zur Übertragung der Erkenntnisse und umgesetzten Aktivitäten auf andere Kommunen in NRW).

Im Rahmen des Projektes ist die Einrichtung einer nach Entgeltgruppe 13 TVöD ausgewiesenen Stelle beabsichtigt. Aufgrund der Befristung für die Dauer von drei Jahren (2017 bis 2019) wird die Stelle mit einem entsprechenden kw-Vermerk versehen. Die Förderung durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen beträgt jährlich 66,6667 % der Personalkosten zzgl. Reisekosten.

 

Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) gem. § 75 Nr. 1 LPVG – Vorbereitung des Entwurfs von Stellenplänen (hier Stellenplan 2017) -  ist erfolgt. 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag**

0

0

0

152.100 €

0

0

Personal*-/

Sachaufwand

0

0

0

228.000 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

-75.900 €

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-75.900 €

 

 

 

Deckung vorhanden. Der nicht durch Projektmittel gedeckte Anteil wird gesamtstädtisch getragen.

 

*

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten einer Stelle nach Entgeltgruppe 13 TVöD in Höhe von jährlich 76.000 € gem. KGSt-Gutachten „Kosten eines Arbeitsplatzes Stand 2015/2016“.

 

**

Lt. Bewilligungsbescheid  beträgt die Förderung für 2017 bis 2019 66,6667 % der Personalkosten (jährlich gerundet somit 50.700 €). 

 

 

Für das Jahr 2017 ist eine vollumfängliche Deckung aus Mittelverlagerungen möglich. Im Übrigen sind die Mehrbelastungen im Rahmen der Veränderungsnachweisung berücksichtigt.

 

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