Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0181/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen der Beschlussfassung zum Stellenplan 2017 die dauerhafte Einrichtung einer Stelle im Fachbereich Umwelt für den Aufgabenbereich Spielplatzplanung, ausgewiesen nach EG 10 TVöD. An der Stelle wird ein kw-Vermerk angebracht.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Stadtgebiet Aachen werden aktuell mehr als 250 öffentliche Spielplätze vorgehalten. Die Produktverantwortung für diese Spielflächen liegt beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, wobei diese in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Umwelt (punktuelle Planung der Spielflächen) und dem Aachener Stadtbetrieb (generelle Wartung und Pflege) wahrgenommen wird.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten und der stellenweise veralteten Gerätebestände bedürfen einige Spielflächen dringend einer Sanierung bzw. kompletten Neu-/Überplanung. Die hierfür in der Regel notwendigen Sachmittel sind im Etat des FB 45 eingeplant. Darüber hinaus stehen im Rahmen verschiedener, z.B. durch FB 61 initiierter Förderprogramme, Drittmittel zur Verfügung, die z.B. für das sogenannte „Innenstadtkonzept“ und  den Rahmenplan Brand eingeplant wurden.

Sowohl die dringend notwendigen Sanierungen bestehender Spielflächen als auch die erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit den Förderprogrammen konnten bislang jedoch mangels entsprechender stellenplanmäßiger Kapazitäten  für die Spielplatzplanung im Fachbereich Umwelt nicht realisiert werden. Die in der Abteilung „Grünplanung und –bau“ eingesetzten MitarbeiterInnen sind mit ihren originären Aufgaben mehr als ausgelastet (siehe Vorlage „Stelleneinrichtungen im FB 36), gleichwohl  punktuell auch mit der Umsetzung verschiedener Förderprogramme bzw. der Fortführung größerer Umgestaltungsmaßnahmen im Spielplatzbereich (Suermondt-Park und Brander Markt) hilfsweise befasst.

Neben der Tatsache, dass die z.T. kaum mehr nutzbaren Spielplätze vermehrt zu Beschwerden durch Eltern und Bürger führen, droht nunmehr auch ein Verlust der eingeplanten bzw. teilweise bereits erhaltenen Fördermittel.

 

Um die bestehenden Defizite beheben und dem derzeitigen Bearbeitungsstau kurzfristig begegnen zu können sowie darüber hinaus den Zufluss der oben genannten Fördermittel gewährleisten und langfristig bedarfsgerechte Spielflächen im Stadtgebiet Aachen zur Verfügung stellen zu können, soll  für den Aufgabenbereich „Spielplatzplanung“ eine Fachstelle im Fachbereich Umwelt eingerichtet werden. Langfristig soll diese an der Implementierung eines strategischen Spielflächenmanagements mitwirken.

 

Die Zuordnung der Stelle zum FB 36 ist einzig zweckmäßig, da die erforderliche Qualifikation zur Aufgabenerledigung nicht zu den Kernkompetenzen des produktverantwortlichen Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule gehört. 

 

Für den Stellenplan 2019 wird durch den Fachbereich Personal und Organisation geprüft, in welcher Dimension nach Vorliegen einer gesamtstädtischen Spielplatzplanung die Stellenressource weiterhin vorgehalten werden muss bzw. ob die Aufgabe mit einer halben Stelle sachgerecht fortgeführt werden kann. An der Stelle wird daher vorsorglich ein kw-Vermerk angebracht. 

 

Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) ist gemäß § 75 Nr. 1 LPVG – Vorbereitung des Entwurfs von Stellenplänen (hier Stellenplan 2017) erfolgt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

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172.200 €

0

0

Abschreibungen

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0

0

Ergebnis

0

0

0

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0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

- 172.200 €*

 

 

* keine Deckung vorhanden

* keine Deckung vorhanden

 

Eine Besetzung der Stellen erfolgt nach Genehmigung des Haushaltes, so dass für die Darstellung der finanziellen Auswirkungen der Zeitraum April bis Dezember 2017 Berücksichtigung findet:

 

Kalenderjahr

Personalkosten

2017 (April bis Dezember)

47.000,00 €1

2018

62.600,00 €[1]

2018

62.600,00 €1

Summe

172.200,00 €

 

 

Eine Deckung der anfallenden Kosten kann aktuell seitens der Fachdienststelle nicht angeboten werden. Aufgrund der veränderten Bedarfslage bzw. Auslastung der Spielflächen ist jedoch geplant, eine derzeit noch nicht konkret zu benennende Anzahl an vorhandenen Spielplätzen aufzugeben und die Flächen als Ruhe-/ Rasenflächen für die Anwohner zu nutzen. Hierdurch könnten langfristig die Pflege- und Instandhaltungskosten für Spielgeräte reduziert werden (durchschnittlich 1.500€/ Spielgerät).

Innerhalb von zwei Jahren ist ein "Einsparkonzept" durch Flächenumwandlungen von FB 36 zu erstellen, wodurch die für die Aufgabenerledigung gebundenen Personalkosten kompensiert werden. An dieser Stelle wird auf den Sachstandsbericht zur Organisation des Grün- und Freiflächenmanagements in Aachen in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses verwiesen.

 


[1] Personalkosten (KGSt-Wert für den Bereich Land-, Forst- & Tierwirtschaft & Gartenbau) für eine Stelle, ausgewiesen nach EG 10 TVöD (Jahreswert 62.600 € p.a.)

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