Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0184/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Einrichtung von 5 zusätzlichen Stellen (1 x A 12 LBesO A (Teamleitung), 4 x A 11 LBesO A) im FB 37 – Fachbereich Feuerwehr im Stellenplan 2017 für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (bzw. Laufbahn-gruppe 2, 1. Eingangsamt).

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In den Sitzungen am 03.09.2014 und 08.12.2015 hat der Personal- und Verwaltungsausschuss auf Basis der Vorlagen FB 11/0017/WP17 und FB 11/0099/WP17 auf Vorschlag des Oberbürgermeisters dem Rat der Stadt die Einrichtung zusätzlicher Stellen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (bzw. Laufbahngruppe 1, 2. Eingangsamt) im Stellenplan 2015 und 2016 im Fachbereich 37 – Feuerwehr im Vorgriff auf das Auslaufen der Opt-Out-Regelung zum 31.12.2016 empfohlen. Diese Stellen sind im Rahmen der Beschlussfassungen zu den Stellenplänen 2015 und 2016 durch den Rat eingerichtet worden.

Die Stellenbedarfsermittlung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst basiert auf der Berechnung des sog. Personalausfallfaktors (PAF). Dieser beziffert unter Berücksichtigung der tatsächlichen Fehlzeiten der Dienstkräfte des m. D. der Vorjahre die Anzahl der Stellen, die nötig sind, um eine Funktion an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr besetzen zu können.

Für den gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst (bzw. Laufbahngruppe 2, 1. und 2. Eingangsamt) liegt ein solcher PAF als Berechnungsgrundlage für den Stellenbedarf nicht vor. Insofern ist auf Basis einer summarischen / vereinfachten Plausibilitätsprüfung der zusätzliche Stellenbedarf für den gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst infolge Wegfall der Opt-Out-Regelung errechnet worden, dem z. T. bereits durch überplanmäßiges Personal vorsorglich Abhilfe geschaffen wurde (Wegfall der bisherigen Wochensollarbeitszeit iHv. 6 Stunden von 54 auf 48 Stunden ≈ Stellenaufstockungsbedarf in Höhe von 11 %). Derzeit werden rd. 30 Stellen des g. D. und h. D. im Stellenplan des FB 37 vorgehalten (ohne Verwaltungspersonal und Verzahnungsämter A 9 m. D. / A 10, die beim m. D. gezählt werden); d. h. 30 Stellen x 11 % Stellenbedarf = 3,3 Stellen.

 

Neben diesem, rein auf den Wegfall der Opt-Out-Regelung bezogenen Bedarf ergibt sich auch infolge des neuen Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplans für das Universitätsklinikum Aachen, in dessen Zusammenhang durch Beschluss des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 01.09.2016 (Vorlage FB 11/0147/WP17) für die Werkfeuerwehr des Uniklinikums Aachen zusätzliche Stellen eingerichtet wurden, ein erweiterter Stellenbedarf. Des Weiteren wird seitens FB 37 mit Bezug zum Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und den darin enthaltenen gestiegenen Anforderungen an die Ausbildung (im Vergleich zum bisherigen Rettungsassistenten) nachvollziehbar zusätzlicher Stellen-/Personalbedarf für die neue Funktion „Leitung Notfallsanitäterschule“ geltend gemacht. Neben dem aus dem NotSanG resultierenden Bedarf ergibt sich für die bereits von Vorgenanntem betroffene Abteilung 300 – Einsatzunterstützung mit den Teams Feuerwehr(-schule) und Rettungsdienst (Rettungsassistentenschule) u. a. aufgrund anhaltender Zunahme an Einsatzaufkommen im Rettungsdienst weiterer Stellen-/Personalbedarf. Dabei wirkt sich die Zunahme an Einsatzaufkommen auch auf weitere Teilaufgabengebiete aus (Materialbedarf, Desinfektion, Nachbereitung). Dieser Stellen-/Personalbedarf soll in der neuen Funktion „Teamleitung Rettungsdienst“ münden, die bisher in Personalunion von der Abteilungsleitung übernommen wird. Die Erweiterung der Ausbildungskapazitäten im Bereich der Brandmeisterausbildung zur Umsetzung der 48-Stunden-Woche sowie Deckung des zusätzlichen Bedarfs an Leitstellen- und UKA-Werkfeuerwehr-Personal erhöhen auch im Team Feuerwehr(-schule) der Abteilung 300 das Arbeitskommen und binden insoweit auch in diesem Themenbereich Kapazitäten der Abteilungsleitung 300, die insoweit nicht mehr für die bisher in Personalunion erfolgte Wahrnehmung der Leitung des Teams Rettungsdienst (Rettungsassistentenschule) zur Verfügung stehen.

 

Neben der Wahrnehmung der vg. Fachaufgaben im Rahmen des sog. Arbeits- und Ausbildungsdienstes (gem. AZVOFeu) obliegt diesen Stellen gleichfalls wie den m. D.–Stellen die parallele Wahrnehmung einer Einsatzdienstfunktion; für den g. D. der sog. Einsatzführungsdienst. Zwar ist diese Funktion im Rahmen des sog. Mischdienstes nicht an allen Tagen auszuüben. Auf der anderen Seite stehen auch die Stellen des g. D. durch diese parallele Funktionsübertragung nicht 100% stellenanteilig der Wahrnehmung von Sachbearbeitungs- bzw. nicht einsatzdienstbezogenen Leitungsaufgaben (Abteilungsleitung, Teamleitung) zur Verfügung. Durch die Einrichtung der zusätzlichen Stellen soll insofern auch der angespannten Personalsituation im Einsatzführungsdienst abgeholfen und der Abbau von Überstunden in diesem Bereich erzielt werden.

 

Interkommunaler Vergleich:

Gem. eines interkommunalen Vergleichs von NRW-Kommunen der Größenklasse 1 bis 3 bilden die Stellen des gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienstes im Durchschnitt rd. 11,17 % des Gesamtstellenkontingents jeder Feuerwehr (10,41 % bei GK 2-Kommunen). Auf Basis des derzeitigen Stellenplans 2016 entsprechen die bei der Feuerwehr Aachen vorgehaltenen 30 Planstellen des gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienstes (bzw. der Laufbahngruppe 2, 1. und 2. Eingangsamt) 8,24 % der insgesamt 364 Planstellen des Einsatzdienstes (inkl. m. D. bzw. Laufbahngruppe 1, 2. Eingangsamt). Durch Einrichtung der o. g. fünf zusätzlichen g. D.-Stellen steigt dieser Wert auf 9,49 %.

 

 

Die Verwaltung schlägt daher die Aufstockung des vorhandenen Stellenkontingents um fünf zusätzliche Stellen im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst vor (1 x A 12 LBesO A (Teamleitung), 4 x A 11 LBesO A).

 

Der Personalmehraufwand wird teilweise durch die Erhebung von Benutzungsgebühren gem. § 6 Absatz 1 KAG in Verbindung mit der Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen auf Basis der für die nachfolgenden Jahre jeweils zu erstellenden Gebührenbedarfsberechnung gedeckt.

 

 

Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) gem. § 75 Nr. 1 LPVG – Vorbereitung des Entwurfs von Stellenplänen (hier Stellenplan 2017) – ist erfolgt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0 e

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

64.600 €

64.600 €

232.500 €

1.246.400 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-64.600 €

-64.600 €

-232.500 €

-1.246.400 €

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0 €

-1.013.900 €

 

 

Deckung vorhanden

(im PKV enthalten)

Keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Kosten

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich zunächst in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung von 5 neuen Planstellen (1 x nach Besoldungsgruppe A 12 LBesO A NRW, 4 x nach Besoldungsgruppe A 11 LBesO A NRW) im FB 37. Gemäß KGSt-Materialien „Kosten eines Arbeitsplatzes 2015/2016“ sind hierfür jährlich 446.200,- € (1 x 96.200,- € für Besoldungsgruppe A 12 und 4 x 87.500,- € für Besoldungsgruppe A 11, jeweils in Bereich 5) anzusetzen, zuzüglich Sach-, IT- und Gemeinkosten. Da die Bewirtschaftung der 5 neuen Stellen nicht vor Rechtskraft des Haushalts erfolgen wird, werden die Personalkosten für diese Stellen im Jahr 2017 ab dem 01.04. berechnet (446.200,- € x 9/12 = 334.650,- €), zzgl. der Kosten für den bereits laufenden Einsatz einer überplanmäßigen Kraft in der Abteilung FB 37/100. Diese Kraft ist, vorbehaltlich der noch zu treffenden Personalentscheidung, zur Besetzung einer der neuen Stellen vorgesehen. Bis zum 31.03.2017 betragen die Kosten des überplanmäßigen Einsatzes gerundet 19.400,- € (Besoldungsgruppe A 10 in Bereich 5, jährlich 77.500,- €, für 3 Monate: x 3/12 = 19.375,- €). Die Kosten für das Jahr 2017 betragen somit insgesamt rd. 354.000,- €. Der fortgeschriebene Ansatz 2017 ff. setzt sich danach wie folgt zusammen:

 

Jahr

Betrag

Bemerkung

2017

354.000,- €

334.650,- €, 5 neue Stellen ab 01.04.2017

19.375,- €, überplanm. Einsatz bis 31.03.2017

2018

446.200,- €

5 neue Stellen, ganzjährig

2019

446.200,- €

5 neue Stellen, ganzjährig

gesamt

1.246.400,- €

fortgeschriebener Ansatz 2017 ff.

 

 

Bereits laufend eingeplante Kosten

Der genannte überplanmäßige Einsatz besteht bereits seit März 2016, so dass die diesbezüglichen, jährlichen Kosten in Höhe von 77.500,- € laufend im Personalkostenverbund eingeplant sind. Die bestehenden Ansätze 2016 und 2017 ff. setzen sich danach wie folgt zusammen:

 

 

Jahr

Betrag

Bemerkung

2016

64.600,- €

laufender, überplanmäßiger Einsatz seit 01.03.16

(77.500 € x 10/12 = rd. 64.600 €)

gesamt

64.600,- €

Ansatz 2016

 

2017, 2018, 2019

3 x 77.500,- €

 

gesamt

232.500,- €

Ansatz 2017 ff.

 

 

Gegenüberstellung bisheriger und fortgeschriebener Kosten (Ansätze)

Die bereits bestehenden Ansätze dienen zur teilweisen Deckung der Kosten für die 5 neuen Stellen:

 

Jahr

Bisheriger Ansatz

Fortgeschr. Ansatz

Veränderung

2017

77.500,- €

354.000,- €

- 276.500,- €

2018

77.500,- €

446.200,- €

- 368.700,- €

2019

77.500,- €

446.200,- €

- 368.700,- €

gesamt

232.500,- €

1.246.400,- €

- 1.013.900,- €

 

 

Deckung der Mehrkosten

Den Personalaufwendungen für den zusätzlichen Personalbedarf stehen im Zuge der Haushaltsanmeldung 2017 bereits für zusätzliches Personal vorsorglich angemeldete Finanzmittel bei „Dienstbezügen“ gegenüber (im Jahr 2017: 450.000 €; in den Folgejahren 2018-2020: 300.000 € p. a.):

 

Jahr

Noch verfügbar

Bedarf (Veränderung)

Verbleiben

2017

450.000,- €

- 276.500,- €

+ 173.500,- €

2018

300.000,- €

- 368.700,- €

- 68.700,- €

2019

300.000,- €

- 368.700,- €

- 68.700,- €

2020

300.000,- €

- 368.700,- €

- 68.700,- €

 

Der Personalmehraufwand wird teilweise durch die Erhebung von Benutzungsgebühren gem. § 6 Absatz 1 KAG in Verbindung mit der Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen auf Basis der für die nachfolgenden Jahre jeweils zu erstellenden Gebührenbedarfsberechnung gedeckt (PSP-1-021701-900-4-43210000).

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