Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0188/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Stelleneinrichtungen im Bereich der Unterhaltsvorschusskasse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- Frau Wilden
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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12.01.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen der Beschlussfassung zum Stellenplan 2017 die Einrichtung von
•5,5 Sachbearbeiterstellen zur Unterhaltsheranziehung, ausgewiesen nach EG 9 TVöD / A 10 LBesO A
•4,5 Sachbearbeiterstellen zur Bewilligung von Unterhaltsvorschussleistungen, ausgewiesen nach EG 8 TVöD / A 8 LBesO A
•1 Teamleitungsstelle, ausgewiesen nach EG 10 TVöD / A 11 LBesO A
im Bereich der Unterhaltsvorschusskasse der Abteilung Jugend im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) erhalten Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres Unterhaltsvorschuss, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Der Unterhaltsvorschuss wird derzeit für maximal 72 Monate gezahlt.
Am 16. November 2016 beschloss das Bundeskabinett die Ausweitung dieser Leistung: ab 2017 soll der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden, die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten soll aufgehoben werden. Trotz aller Kritik von vielen Seiten wird der Vorrang des Unterhaltsvorschussgesetzes im Verhältnis zum SGB II bestehen bleiben. Bei den Unterhaltsvorschuss gewährenden Kommunen ist daher mit enormen Fallzahlensteigerungen zu rechnen.
Zwar sollen laut Mitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Kommunen mit einer administrativen Übergangslösung bei der Umsetzung unterstützt werden, indem die Bearbeitung stufenweise beim Jugendamt erfolgen soll. Danach sollen diejenigen Vorrang haben, die neu ins System kommen und nicht bereits SGB II-Leistungen beziehen. Das Bundesministerium geht dabei zunächst von einer überschaubaren Zahl aus, nach Ablauf der Übergangszeit wird jedoch eine Fallzahlensteigerung von 60 % prognostiziert.
Diese Prognose liegt allerdings weit unter den Schätzungen der kommunalen Spitzenverbände, die eine Verdopplung bis hin zum 2,5-fachen des bisherigen Stands voraussagen.
Die Stadt Aachen geht derzeit von einem Fallzahlenzuwachs in Höhe von 2.000 Fällen aus. Dies entspricht einer Steigerung der laufenden Zahlfälle von rund 120 % und der Heranziehungsfälle von rund 65 %.
Aktuell sind in der Unterhaltsvorschusskasse 14 Planstellen für Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter vorhanden, wovon 4,5 Stellen für die Bewilligung der Unterhaltsvorschussleistungen und 9,5 Stellen für die Unterhaltsheranziehung vorgesehen sind.
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule beantragt unter Bezug auf die sich verändernde Gesetzeslage und den damit einhergehenden Fallzuwachs nunmehr 4,5 weitere Stellen für die Leistungsbewilligung sowie 5,5 zusätzliche Stellen für die Heranziehung.
Aufgrund der dann vorhandenen Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll darüber hinaus eine weitere Teamleitungsfunktion eingerichtet werden.
Da zum jetzigen Zeitpunkt der zusätzliche Personalbedarf lediglich prognostiziert werden kann, muss im Anschluss an die bedarfsabhängige und ggfls. sukzessive Besetzung der zusätzlichen Stellen sowie die Einarbeitung der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Verifizierung des dauerhaften Personalbedarfs durch eine Stellenbemessung erfolgen.
Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) gemäß § 75 Nr. 1 LPVG - Vorbereitung des Entwurfs von Stellenplänen (hier Stellenplan 2017) - ist erfolgt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschrieb-ener Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 905.500 € | 1.494.500 € | 2.803.400 € | 5.159.300 € | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechter-ung | -589.000 €* | -2.355.900 € |
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| keine Deckung vorhanden | keine Deckung vorhanden | ||||
* Die Besetzung der Stellen wird erst nach Genehmigung des Haushalts erfolgen. Daher werden in 2017 die Kosten erst ab April berücksichtigt.
Detaillierte Darstellung der zusätzlichen Personalaufwendungen:
Funktion | zusätzliche Stellen | Aus-weisung | KGSt-Kosten[1] pro Stelle | KGSt-Kosten1 pro Funktion | KGSt-Kosten1 pro Jahr |
SB Unterhaltsheranziehung | 5,50 | A 10 | 75.200 € | 413.600 € | 785.300 € |
SB Leistungsbewilligung | 4,50 | A 8 | 64.200 € | 288.900 € | |
Teamleitung | 1,00 | A 11 | 82.800 € | 82.800 € |
Ausweislich der aktuellen Veröffentlichungen ist keine Erstattung der anfallenden Personalkosten vorgesehen. Daher wurden die zusätzlichen Personalkosten bereits in die Veränderungsnachweisung aufgenommen, die am 15.12.2016 im Personal- und Verwaltungsausschuss beraten wurde.
[1] KGSt-Bericht Nr. 16/2015