Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0189/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen der Beschlussfassung zum Stellenplan 2017 die befristete Einrichtung einer Stelle für eine/n SozialarbeiterIn (ausgewiesen nach EG S 11b TVöD-SuE) sowie die befristete Einrichtung einer halben Stelle für eine/n ErzieherIn (ausgewiesen nach EG 8a TVöD-SuE) zwecks Teilnahme an dem Bundesprogramm „KiTaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“.

An den Stellen werden entsprechende kw-Vermerke angebracht.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule hat sich unter Berücksichtigung einer entsprechenden Beschlussfassung des Kinder- und Jugendausschusses an der vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlichten Ausschreibung „KiTaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ beteiligt. Im Rahmen der Interessensbekundung wurde daraufhin eine Förderung für die Erweiterung der Öffnungszeiten der städtischen Kindertageseinrichtung Johanniterstraße bis zu 25 Stunden/Woche beantragt. Dazu ist vorgesehenen, eine/n SozialpädagogIn und eine pädagogische Fachkraft einzusetzen, um zunächst die Bedarfe der Eltern in Einzelgesprächen zu ermitteln. Gleichzeitig sollen bisherige Notsituationen im Rahmen von Betreuung beleuchtet werden und die Erfahrungen der Eltern mit verschiedenen Lösungen erfragt werden. Über Kooperationen sollen insbesondere vereinzelte Betreuungsprobleme über verschiedene Partner zu einer guten Lösung für Eltern und Kinder geführt werden. Ein großer Schwerpunkt soll in der  Vernetzung der Eltern untereinander liegen, da nach Erfahrung der Verwaltung diese Vernetzung gerade im Notfall und zu ungewöhnlichen Zeiten besonders gut trägt.

 

Zur Wahrnehmung der damit verbundenen Aufgaben beantragt die Fachdienststelle daher für den Zeitraum 01. März 2017 bis 31. Dezember 2018

 

-die Einrichtung einer Stelle für eine/n SozialarbeiterIn mit einem wöchentlichen Beschäftigungsumfang von 30,00 Stunden und

-die Einrichtung einer Stelle für eine/n ErzieherIn mit einem wöchentlichen Beschäftigungsumfang von 19,50 Stunden.

 

Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) gemäß § 75 Nr. 1 LPVG – Vorbereitung des Entwurfs von Stellenplänen (hier Stellenplan 2017) – ist erfolgt.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen:

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

58.000 €*

0

69.600 €

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

57.000 €*

0

68.500 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

1.000 €

1.100 €

 

 

 

 

 

Mit den zufließenden Fördermitteln ist eine vollumfängliche Deckung der Personalkosten möglich.

 

 

 

2017*

2018

Stelle

Stunden-
anteil

KGSt-Kosten
pro Jahr/VZÄ

Kosten
Stellenanteil

Kosten
Stellenanteil

SozialarbeiterIn (S 11 b TVöD-SuE)

30,0 h

56.000,00 €

35.900,00 €

43.100,00 €

ErzieherIn (S 8 a TVöD-SuE)

19,5 h

50.700,00 €

21.100,00 €

25.400,00 €

Summe

57.000 

68.500 €

 

 

 

 

*anteilig für März- Dezember 2017

 

 

 

 

 

 

 

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