Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 46/47/0039/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den vorläufigen Wirtschaftsplan 2017/2018 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen.

 

  1. Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt den vorläufigen Wirtschaftsplan 2017/2018 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule den vorläufigen Wirtschaftsplan 2017/2018 fest.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

Vorbemerkungen:

  • Der vorgelegte Entwurf gemäß Anlage basiert grundsätzlich auf der zeitgleich vorgelegten Planung für das Wirtschaftsjahr 2016/2017 (s. vorheriger TOP) – weiterentwickelt um die zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten bzw. absehbare Änderungen.
  • Die Entwurfsunterlagen wurden Dezernat II entsprechend § 12 Betriebssatzung vorab zugeleitet. Eine vorherige Abstimmung zwischen Theater und Dezernat II bezüglich der Höhe des in der Wirtschaftsplanung des Theaters sowie der städtischen Haushaltsplanung berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) ist erfolgt.

 

Wesentliche Eckpunkte für den Vorläufigen Erfolgsplan 2017/18

  • Erträge / Sachaufwand
    Die im Vergleich zur Vorjahres-Planung geplante Steigerung bei den Umsatzerlösen basiert auf den Erwartungen an ein verbessertes Vertriebskonzept, dessen Umsetzung zu Beginn der Spielzeit 2017/18 abgeschlossen sein soll. Weiterhin ist bei den Sonstigen Erträgen sowie beim Sachaufwand berücksichtigt, dass turnusgemäß in der Spielzeit 2017/18 keine Chorbiennale stattfindet.
  • Personalaufwand / Städtischer Betriebskostenzuschuss
    Die Planung des Personalaufwands setzt auf die letzte bekannte Tarifsteigerung (Laufzeit 01.03.2016 – 28.02.2018) auf, deren Wirkungen ebenso beim Betriebskostenzuschuss berücksichtigt sind.
  • Plan-Ergebnis nach städt. Zuschuss:
    Die vorläufige Planung endet in der Erfolgsrechnung bei einem Plan-Defizit von rd. 479 TEuro (nach städtischem Zuschuss). Dessen wesentliche Ursache liegt bei tariflich bedingten Personalkostensteigerungen aus der Zeit vor 2016, die bislang nicht strukturell ausgeglichen werden konnten und somit letztlich zu einer (jährlichen) „Abschmelzung“ der Allgemeinen Rücklage führen. (vgl. hierzu auch schon die Ausführungen zur zeitgleich vorgelegten Planung für das Wirtschaftsjahr 2016/17). Nach dem aktuellen Stand der Erkenntnisse und Planungen wird das ausgewiesene Plan-Defizit 2017/18 voraussichtlich noch vollumfänglich durch die dann voraussichtlich noch vorhandene Allgemeine Rücklage gedeckt.

 

Vorläufiger Vermögensplan 2017/18

  • Der Vermögensplan im Rahmen und zum Zeitpunkt der vorläufigen Wirtschaftsplanung ist als Budget-Planung zu verstehen. Eine Konkretisierung nach einzelnen Investitionsmaßnahmen erfolgt erst im Rahmen der Aufstellung des zugehörigen ("endgültigen") Wirtschaftsplans, um die Maßnahmen dann besser – weil zeitnäher – am betrieblichen Bedarf orientieren und priorisieren zu können.
  • Zur Finanzierung sind – gemäß Finanzplan – keine Investitionszuschüsse geplant.

 

Vorläufiger Finanzplan 2017/18

  • Der Bedarf an liquiden Mitteln ist – unter Einbeziehung des städtischen Zuschusses – im Rahmen des laufenden Geschäfts sicher zu stellen.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Entf.

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Anlagen

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