Entscheidungsvorlage - BA 4/0076/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschilderung und Zuwegung VarnenumAntrag der SPD-BF nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung vom 10.12.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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18.01.2017
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die SPD-Fraktion beantragt, dass die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim folgendes beschließen soll:
1. Die Zuwegung zum Varnenum soll verbessert werden, da sie sich derzeit in keinem
guten Zustand befindet.
2. Die Ausschilderung zum Varnenum soll nun zusätzlich auch von der Breiniger Straße zur
Tempelanlage erfolgen, da bisher auf eine Beschilderung verzichtet worden ist.
Zu 1. Der Aachener Stadtbetrieb teilt mit, dass Mitte Dezember 2016 Splitt und Asphalt in den Wirtschaftsweg eingebaut wurde, so dass sich der Weg wieder in einem guten Zustand befindet.
Zu 2. Die Bezirksvertretung hat sich bereits in ihrer Sitzung am 19.01.2005 mit der touristischen Ausschilderung des Varnenums beschäftigt.
Neben der fußläufigen Ausschilderung vom Ortskern aus, für die noch kein Kostenträger gefunden wurde, ist auch die Fortführung der im Kreuzungsbereich Iternberg / Breiniger Straße vorhandenen touristischen Hinweise in Höhe der Zufahrt Breiniger Straße / Wirtschaftsweg zum Varnenum nicht vorhanden, so dass die Zielverkehre dort zwangläufig vorbei fahren.
Der Landesbetrieb Straßenbau hat gegen eine zusätzliche Ausweisung zum Varnenum durch touristische Hinweise nach Z. 386 StVO grundsätzlich keine Bedenken. Vorab sind jedoch die genauen Standorte festzulegen, ein entsprechender Entwurf zu fertigen und einen Ansprechpartner zwecks Abschluss eines Gestattungs- bzw. Nutzungsvertrages zu benennen.
Die Kosten für die beiden touristischen Hinweise an der Breiniger Straße, jeweils ca. 50 m vor der Zufahrt zum Parkplatz Varnenum, sind - abweichend von der üblichen Finanzierung der Beschilderung durch den Straßenbaulastträger - bei touristischen Hinweisen nach § 51 StVO vom Antragsteller zu finanzieren.
Wer die bereits vorhandenen Hinweise im Einmündungsbereich Iternberg / Breiniger Straße seinerzeit etwa in 1991 beantragt und finanziert hat, konnte der Landesbetrieb Straßenbau als Baulastträger dieses Einmündungsbereiches bis heute nicht ermitteln.
Die Notwendigkeit eines Kostenträgers außerhalb der Baulastträger Straßen.NRW bzw. Aachener Stadtbetrieb besteht somit weiterhin.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,5 kB
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