Entscheidungsvorlage - FB 20/0095/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Mehreinnahmen aus Verstößen gegen die Umweltzone in Luftreinhaltung investierenRatsantrag 217/17 der GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beteiligt:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Verfasst von:
- Hr. Guth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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17.01.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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25.01.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und den Ratsantrag 217/17 der GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt Aachen abzulehnen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und lehnt den Ratsantrag 217/17 der GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt Aachen ab.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Umweltzone wurde zum 1. Februar 2016 in Aachen eingeführt. Seither dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette oder Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone fahren.
Die Grenze der Umweltzone orientiert sich weitgehend am Aachener Außenring und erfasst alle Straßen innerhalb dieses Gebiets.
Die Einführung der Umweltzone ist aufgrund aufsichtsbehördlichen Einschreitens erfolgt. Sie soll dazu beitragen, insbesondere die Stickoxidbelastung im innerstädtischen Raum zu senken.
Parallel dazu verfolgt die Stadt Aachen den Luftreinhalteplan, der diverse Maßnahmen unter anderem in den Kategorien „Mobilitätsmanagement“, „Fahrzeuge/Fuhrpark“, „Radverkehr“ und „Bus und Bahn“ zur Reduzierung der Schadstoffbelastung.
Verstöße gegen die Umweltzone können mit Verwarnungs- oder Bußgeldern belegt werden. Der Sachstandsbericht zum Luftreinhalteplan in der Fassung der 1.Fortschreibung vom 10.08.2016 sagt hierzu aus:
„Nach kurzer Karenzzeit wurden nach den Karnevalstagen Anfang Februar 2016 die Kontrollen durch das Ordnungsamt der Stadt Aachen aufgenommen. Evtl. Verstöße gegen die Umweltzonenregelung werden im Rahmen der üblichen Verkehrsüberwachung vom Ordnungsamt aufgenommen und verfolgt. In den ersten 6 Wochen wurden bereits 6.200 Verfahren eingeleitet; deutlich mehr, als ursprünglich erwartet. Darunter auch eine Vielzahl von Meldungen durch die örtliche Polizei, die bei ihren Verkehrskontrollen die Umweltplakette ebenfalls mit überprüft. Bis Ende Mai 2016 sind bereits rd. 20.000 Verfahren zu verzeichnen. In den meisten Fällen (80-90%) handelt es sich um sog. Formal-Verstöße, d.h. die Fahrzeuge sind nicht oder mit unleserlicher Plakette ausgerüstet, erfüllen aber grundsätzlich die Anforderungen, eine grüne Plakette zu erhalten. Ob im Übrigen evtl. ein Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung vorliegt, kann vor Ort nicht geprüft werden. Formal-Verstöße werden i.d.R. mit einem Verwarnungsgeld von 35 € belegt.“
Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung weist für das Jahr 2016 einen Zuschussbedarf in Höhe von 1.143.700 Euro aus. Hierin enthalten sind die Aufwendungen des Fachbereichs abzüglich der Erträge, die insbesondere aus Verwarnungs- und Bußgeldern in der Verkehrsüberwachung resultieren.
Die Verwarnungs- und Bußgelder werden haushalterisch bei den PSP-Elementen 4-020702-902-9 „Verwarnungs-, Bußgelder (fließender Verkehr) und 4-020702-903-7 „Verwarnungs-, Bußgelder (ruhender Verkehr)“ verbucht.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 wurde ein Ertragsansatz in Höhe von zusammengefasst 7.281.000 Euro eingeplant. Mit Stand zum 30.11.2016 wurden Erträge in Höhe von insgesamt rund 7.238.500 Euro eingebucht.
Hierin enthalten sind Erträge aus der Ahndung von Verstößen gegen die Umweltzone in Höhe von rund 900.000 Euro. Ohne diese Erträge beliefe sich das Buchungsergebnis demnach auf rund 6.338.500 Euro und damit rund 942.500 Euro unter dem Planansatz.
Auch im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 wird davon ausgegangen, dass keine Mehrerträge gegenüber dem Haushaltsplan 2016 zu erwarten sind. Vielmehr wird erwartet, dass die Erträge aus der Ahndung von Verstößen gegen die Umweltzone rückläufig sein werden, da in der Zwischenzeit ein „Lerneffekt“ bei den Betroffenen einsetzt. Insofern dienen die Erträge aus der Ahndung von Verstößen gegen die Umweltzone dazu, die Ertragserwartungen zu stabilisieren und mindern das Risiko, dass sich die Planansätze verringern oder diese nicht erreicht werden können.
Zu beachten ist, dass eine „Zweckbindung“ von Bußgeldern nicht möglich ist, da Verwarnungs- und Bußgelder ausdrücklich nicht der Finanzierung bestimmter Vorhaben dienen dürfen. Vielmehr stellen sie eine „Strafzahlung“ dar, die dafür sorgen soll, dass der Betroffene zukünftig die gesetzlichen Bestimmungen, hier das Einfahrverbot ohne Plakette in die Umweltzone, einhält.
Dieser Maxime folgend werden in den verbindlichen „Zuordnungsvorschriften zum finanzstatistischen Kontenrahmen“ Bußgelder der Kontengruppe „Sonstige Ordentliche Erträge“ zugeordnet, während zweckgebundene Erträge z.B. aus Beiträgen oder Leistungsentgelten der Kontengruppe „Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ oder, in Fällen von Förderungen durch Zuwendungsgeber, der Kontengruppe „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ zuzuordnen sind.
Da keine Zweckbindung vorliegt, gilt gem. § 20 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW das Prinzip der Gesamtdeckung, nachdem die Erträge insgesamt zur Deckung der Aufwendungen dienen. Da bereits innerhalb der Produkte in der Verantwortlichkeit des FB 32 – Sicherheit und Ordnung für das Jahr 2016 ein Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt rund 1,4 Mio. Euro ausgewiesen wird, dienen die Erträge aus der Verkehrsüberwachung insgesamt vorrangig zur Verringerung des Zuschussbedarfs des Fachbereichs und können nicht zur Deckung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung herangezogen werden. Ein Verzehr der Erträge aus der Ahndung von Verstößen gegen die Umweltzone erfolgt spätestens auf der Ebene des Produktbereiches 02 – Sicherheit und Ordnung mit einem Zuschussbedarf im Jahr 2016 laut Haushaltsplan in Höhe von rund 18,7 Mio. Euro.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Fachbereich 32 – Sicherheit und Ordnung
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 – 2020* | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 – 2020* | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 8.220.600 | 8.220.600 | 33.098.000 | 33.098.000 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 9.258.600 | 9.258.600 | 37.484.800 | 37.484.800 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 105.700 | 105.700 | 474.000 | 474.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 1.143.700 | 1.143.700 | 4.860.800 | 4.860.800 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
* gem. Haushaltsplanentwurf 2017 und 1.Veränderungsnachweisung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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127,1 kB
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