Entscheidungsvorlage - FB 56/0018/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Seniorenratswahlen 2017; Durchführung der Wahlen und Änderungen der Wahl- und Geschäftsordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beteiligt:
- FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung; FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
- Verfasst von:
- FB 56/110
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Seniorenrat
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Anhörung/Empfehlung
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19.01.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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25.01.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Seniorenrat nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, die Wahlordnung und die Geschäftsordnung für den Seniorenrat der Stadt Aachen wie vorgelegt zu beschließen.
- Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Wahlordnung und die Geschäftsordnung für den Seniorenrat der Stadt Aachen wie vorgelegt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
I. Ausgangslage
Mit entsprechender Ergänzung der Hauptsatzung wurde im März 2010 der bisherige Seniorenbeirat als Seniorenrat in die Gremienlandschaft aufgenommen. Der Seniorenrat ist dabei ein parteipolitisch unabhängiges Beratungsorgan, das die Interessen der älteren Generation vertritt.
II. Wahl 2012
Die Mitglieder des Seniorenrates wurden zuletzt im November 2012 in einer Urwahl direkt von den wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern gewählt.
Die Wahl fand nach der Wahlordnung als Briefwahl innerhalb einer Woche (montags bis freitags) statt. Die durch die Rücksendung der Stimmzettel/Wahlscheine entstehenden Kosten waren von den Wählerinnen und Wählern zu tragen. Um eine kostenlose Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen, wurden in jedem Wahlbezirk Abgabestellen eingerichtet.
Dies erfolgte durch die Aufstellung verschlossener Wahlurnen in den Bezirksämtern, in Alteneinrichtungen und Sparkassen-Zweigstellen. Insgesamt wurden ca. 30 Abgabestellen eingerichtet.
Da im Jahr 2012 keine weiteren Wahlen stattfanden und das Wahlamt insofern nicht besetzt war, erfolgte die gesamte Organisation und Durchführung der Wahl durch die Leitstelle Älter werden in Aachen beim Fachbereich Soziales und Integration.
Die Übernahme dieser Aufgabe stellte sich im Nachhinein als enorme Belastung nicht nur für die betroffenen MitarbeiterInnen in der Leitstelle dar. Die Einrichtung von Abgabestellen für die Briefwahlunterlagen konnte nur dadurch gewährleistet werden, dass die MitarbeiterInnen der gesamten Verwaltungsabteilung sowohl Aufstellung als auch Abholung der Wahlurnen mit privaten PKW in einem aufwändigen Verfahren sichergestellt haben.
Für die Sortierung und Auszählung der Wahlzettel wurden im Fachbereich Soziales und Integration zusätzliche, zum damaligen Zeitpunkt nicht genutzte Büroräume zur Verfügung gestellt. Der Fachbereich Personal und Organisation stellte zusätzliche Kräfte zur Auszählung zur Verfügung (Auszubildende), jedoch oblag die Hauptlast der Auswertung und Auszählung der eingegangenen Briefwahlunterlagen den MitarbeiterInnen der Leitstellen.
III. Durchführung der Wahl 2017
Aufgrund der Erfahrungen der Wahl 2012 und um die Wahl insgesamt zu vereinfachen, soll sie in Abstimmung der Fachbereiche Wohnen, Soziales und Integration, Recht und Versicherung und Verwaltungsleitung und in Abstimmung mit dem Seniorenrat wie folgt durchgeführt werden:
- Die Durchführung der Seniorenratswahlen wird dem Sachbereich Wahlen übertragen.
- Die Öffentlichkeitsarbeit, Beratungsgespräche und die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten etc. werden wie bisher von der Leitstelle Älter werden in Aachen, FB 56/110, übernommen.
- Die Seniorenratswahl findet als reine Briefwahl statt.
- Als Termin für die Wahl wird ein entsprechender Zeitraum im Herbst 2017 vorgesehen.
- Auf die Einrichtung gesonderter Abgabestellen in der Form wie 2012 wird verzichtet.
- Die Rücksendung der Wahlunterlagen ist für den Wähler kostenlos.
- Die Wahlordnung ist entsprechend zu ändern.
Zur Deckung der im Zusammenhang mit den Wahlen entstehenden Kosten ist bei PSP 1-050101-900-6 54310000 in 2017 einmalig ein Betrag in Höhe von 72.900 € eingeplant.
IV. Zukünftige Wahlen
Die Amtszeit für den Seniorenrat soll auch zukünftig 5 Jahre betragen. Damit zukünftige Wahlen in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer anderen stattfindenden Wahl durchgeführt werden können, wird vorgeschlagen, die fünfjährige Amtszeit des Seniorenrates einmalig für die Wahlperiode Januar 2018 bis Juli 2022 um fünf Monate zu verkürzen, um die zukünftigen Wahlen im zeitlichen Zusammenhang mit den Landtagswahlen NRW stattfinden lassen zu können
V. Änderung der Wahl- und Geschäftsordnung
Die Wahlordnung sowie die Geschäftsordnung für den Seniorenrat werden entsprechend angepasst.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Zur Deckung der im Zusammenhang mit den Wahlen entstehenden Kosten ist bei PSP 1-050101-900-6 54310000 in 2017 einmalig ein Betrag in Höhe von 72.900 € eingeplant.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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135,5 kB
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2
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105,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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86,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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65,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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42,5 kB
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