Kenntnisnahme - FB 61/0612/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, wonach der Senkrechtparkstreifen des Friedhofsparkplatzes neben Haus Kolpingstraße 60 entsprechend der bereits vorhandenen Beschilderung auf dem gegenüberliegenden Parkplatz montags - freitags zwischen 09:00 Uhr und 18:00 Uhr auf maximal 2 Stunden mit Auslegung der Parkscheibe beschränkt wird.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die in vorliegendem CDU-Antrag geschilderten Beobachtungen, wonach der Senkrechtparkstreifen neben dem Neubau Kolpingstraße 60 seit Bezug der dortigen Wohnhäuser auch von Dauerparkern genutzt wird, hat die Verwaltung vor Ort bestätigt gefunden. Dem Vorschlag, diesen Senkrechtparkstreifen in seiner Kurzzeitparkregelung dem Parkplatz neben Haus 58 anzupassen und somit bei Beerdigungen oder vor kirchlichen Feiertagen das Kurzzeitparkangebot für Friedhofsbesucher zu verbessern, haben sich die zu beteiligenden Fachdienststellen voll inhaltlich angeschlossen. Die Verwaltung wird deshalb die in beiliegendem Systembild zu erkennende ergänzende Beschilderung entlang des Neubaus Kolpingstraße 60 vornehmen lassen.

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Anlagen

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