Entscheidungsvorlage - FB 11/0192/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes 2017, ergänzt durch

-den Veränderungsnachweis vom 11.11.2016 (Anlage 1) sowie

.Stellenplanänderungen, die im Rahmen von Einzelvorlagen in der Sitzung am 15.12.2016 (inklusive Stellenplanbereinigung und Neustruktur der Personalreserve) sowie in der Sitzung am 12.01.2017 zur Beschlussfassung empfohlen worden sind.

 

 

Marcel Philipp

Oberbürgermeister

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Stellenplan 2017 (zur Stellenplanbereinigung 2017 und Neustruktur der Personalreserve sowie weitere Einzelvorlagen sh. Ziffer 3.ff)

 

Der Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2017, der dem Haushaltsplanentwurf 2017 als Anlage beigefügt ist, wurde nach dem Stand vom 20.07.2016 aufgestellt. Er enthält alle stellenplanrelevanten Änderungen seit der Beschlussfassung des Stellenplanes 2016 (Rat 27.01.2016) bis zum 20.07.2016. Diese sind im Veränderungsnachweis zum Stellenplan 2016 (Stand: 20.07.2016) zusammengefasst, der dem Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 01.09.2016 zur Kenntnisnahme vorgelegt worden ist.

 

Seitdem haben sich Änderungen ergeben, die zurückzuführen sind auf:

- notwendige Stelleneinrichtungen

- Stelleneinsparungen

- Umwandlung und Verlagerung von Stellen bzw. -anteilen

- Bewertungsänderungen

 

Diese Änderungen sind in dem "Veränderungsnachweis zum Stellenplanentwurf 2017"

- Stand: 11.11.2016 - , der als Anlage 1 beigefügt ist, zusammengefasst.

 

 

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 (Stand: 11.11.2016) weist in der Allgemeinen Verwaltung (I.) insgesamt 2.825,50 Planstellen aus. Im Vergleich zum Vorjahr (2.756,00) erhöht sich das Gesamtstellensoll somit um saldiert 69,50 Planstellen.

 

Bei der regio iT und den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (II. – VIII.) zeichnet sich dagegen insgesamt ein leichter Rückgang bei den Beamtenstellen (2017: 79,5 Planstellen / 2016: 81 Planstellen) ab.

 

I. Allgemeine Verwaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2016

2016

2017

2018

2019

 

 

Ist (30.06.)

Ansatz

Ansatz

Planung

Planung

Beamte

Stellen

867,50

926,00

962,00

962,00

962,00

Tarifl. Beschäftigte

Stellen

1.761,00

1.830,00

1.863,50

1.863,50

1.863,50

Summe

Stellen

2.628,50

2.756,00

2.825,50

2.825,50

2.825,50

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

II. regio iT

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2016

2016

2017

2018

2019

 

 

Ist (30.06.)

Ansatz

Ansatz

Planung

Planung

Beamte

Stellen

21,00

24,00

23,00

23,00

23,00

 

 

III. Aachener Stadtbetrieb (E 18)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2016

2016

2017

2018

2019

 

 

Ist (30.06.)

Ansatz

Ansatz

Planung

Planung

Beamte

Stellen

11,00

12,00

15,00 *

15,00

15,00

 

* Für IT-Management, Organisationsmanagement, Personalmanagement und Bestattungsangelegen- heiten sind insgesamt 4,00 Planstellen einzurichten; den Stelleneinrichtungen steht eine Stellen- einsparung infolge Realisierung eines kw-Vermerkes entgegen.

 

IV. Gebäudemanagement der Stadt Aachen (E 26)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2016

2016

2017

2018

2019

 

 

Ist (30.06.)

Ansatz

Ansatz

Planung

Planung

Beamte

Stellen

16,50

17,50

16,00

16,00

16,00

 

 

 

 

 

 

 

V. Volkshochschule (E 42)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2016

2016

2017

2018

2019

 

 

Ist (30.06.)

Ansatz

Ansatz

Planung

Planung

Beamte

Stellen

5,00

6,00

5,00

5,00

5,00

 

 

 

 

 

 

 

VI. Stadttheater und Musikdirektion Aachen (E 46/47)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2016

2016

2017

2018

2019

 

 

Ist (30.06.)

Ansatz

Ansatz

Planung

Planung

Beamte

Stellen

5,50

5,50

5,50

5,50

5,50

 

 

 

 

 

 

 

VII. Kulturbetrieb der Stadt Aachen (E 49)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2016

2016

2017

2018

2019

 

 

Ist (30.06.)

Ansatz

Ansatz

Planung

Planung

Beamte

Stellen

13,00

14,00

14,00

14,00

14,00

 

 

 

 

 

 

 


VIII. Eurogress - Aachen (E 88)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2016

2016

2017

2018

2019

 

 

Ist (30.06.)

Ansatz

Ansatz

Planung

Planung

Beamte

Stellen

1,00

2,00

1,00

1,00

1,00

 

88,00 Stelleneinrichtungen + 5,00 Stellen bei Anbringung entsprechender kw-Vermerke an anderen Stellen (*) (= 93,00 Planstellen)

 

Seit der Beschlussfassung des Stellenplanes 2016 sind 93,00 Planstellen in der Allgemeinen Verwaltung gebildet worden. Hiervon hat der Personal- und Verwaltungsausschuss 81,50 Planstellen in seinen Sitzungen am 08.01.2014, 17.03., 23.06., 01.09. und 27.09.2016 empfohlen, der Rat der Stadt 1,00 Stelleneinrichtung bereits am 06.04.2016 beschlossen. Darüber hinaus sind 10,5 Stellen für die Kitas aufgrund der jährlichen bedarfsorientierten Anpassung über den Veränderungsnachweis zum Stellenplan 2016 (Stand: 20.07.2016) gebildet worden.

 

Es handelt sich um folgende Planstellen:

-          34,50 Stellen für FB 37; davon 23,00 Stellen für die Werkfeuerwehr des                                                                         Universitätsklinikums Aachen und 11,50 für die Leitstelle (6,50 x Leitstellendisponenten/ -disponentinnen und 5,00 x neue Funktion „Dienstgruppenleitung“). Für Letztere werden zu deren Kompensation 5,0 Planstellen mit der Funktion „Schichtführer/in“ „kw“ gezeichnet (*).    

-          25,50 Stellen für Personal in den Kitas und OGS im FB 45

-          10,00 Stellen für Verwaltungspersonal in der Abteilung „Kitas und Tagespflege“ im FB 45

-          0,50 Stelle für die Abrechnung therapeutischer Leistungen in den städt. Kitas im FB 45

-          21,50 Stellen aufgrund steigender Flüchtlingszahlen (Asylbewerberleistungsgesetz,                      Arbeitsmarktintegration, Quartiersmanagement und Koordination Ehrenamt) im FB 56

-          1,00 Stelle für eine/n Vermessungstechniker/in im FB 62

-          Ausweitung der Bewirtschaftung freier Stellenanteile für Schulsekretärinnen im Umfang von 78 WStd und für das Betreuungspersonal der OGS im Umfang von 37,25 WStd

 

 


Die kostenmäßigen Auswirkungen der zusätzlichen Stellen belaufen sich unter Berücksichtigung der kw-gezeichneten Stellen im FB 37 auf insgesamt 2.372.300 Euro.

 

 

 

 

 

Die Aufteilung der Stellen nach dem Grad der Refinanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

 


Die Aufteilung der neuen zusätzlichen Stellen nach Aufgabenarten stellt sich wie folgt dar:

 

Bei den 6 Stellen für freiwillige Aufgaben handelt es sich um:

 

0,5 Stellen für die Abrechnung von therapeutischen Leistungen, FB 45

3,5 Projektstellen „Quartiersmanagement“, FB 56

1,0 Projektstelle „Koordination Ehrenamt für Flüchtlinge“, FB 56

1,0 Stelle für Arbeitsmarktintegration, FB 56 

 

Diese Stellen werden überwiegend durch entsprechende Förderungen aus Bundes- und Landesmitteln finanziert.

 

 

23,5 Stelleneinsparungen

 

Für den Haushalt 2017 können im Bereich der Allgemeinen Verwaltung insgesamt 23,5 unbesetzte Planstellen in folgenden Bereichen eingespart werden:

 

-          0,50 Planstelle in der Bauverwaltung infolge Wegfall der Aufgabe „Durchführung der Vergabeverfahren für die Gewoge“

-          2 x 0,50 Hausmeister/innen-Stellen aufgrund eines Ergebnisses einer Arbeitsuntersuchung im FB 45

-          0,50 Hausmeister/innen-Stelle infolge Schließung der Schule Beginenstraße im FB 45

-          9,50 Planstellen bei den Kitas im Rahmen der jährlichen bedarfsorientierten Anpassung im FB 45

-          1,00 Stelle für eine/n Kassierer/in infolge Einführung des Kassenautomaten in der Schwimmhalle Brand im FB 52

-          11,00 Planstellen im JobCenter (keine Wiederbesetzung mit städt. Kräften)

 

 

 

Stellenumwandlungen

 

Bei den durchzuführenden Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt sowie um die Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitstellen und umgekehrt. 

 

Stellenverlagerungen sind bedingt durch die - aus haushaltsrechtlichen Gründen - erforderliche Neuzuordnung von Planstellen bzw. Planstellenanteilen zu neuen Produktbereichen.

 

 

Bewertungsänderungen

 

Die erforderlichen Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. tariflicher Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender „ku" - Vermerke (künftig umzuwandeln) zurückzuführen.

 

Entwicklung der Planstellen

 

In den letzten 10 Jahren hat sich die Anzahl der Planstellen in der Allgemeinen Verwaltung wie folgt entwickelt:

 

1. Verwaltung gesamt (ohne Eigenbetriebe)

 

 

 

 


2.Verwaltung gesamt (ohne Eigenbetriebe) ohne FB 37/Einsatzpersonal, FB 45, FB 45/Kitas und         FB 56/Flüchtlingsbetreuung

 

 

 

3. Gegenüberstellung Verwaltung gesamt – mit und ohne gesonderte Bereiche

 

 

Die Grafiken belegen, dass  - lässt man die aufgrund ihrer Dynamik besonderen Bereiche FB 37 (Leitstelle, Werkfeuerwehr, Brandschutz etc.), FB 45 (U 3 – Betreuung, Inklusion, OGS etc.) und FB 56 (Flüchtlingsbetreuung etc.) außen vor - es in der Kernverwaltung insgesamt einen Stellenabbau gegeben hat. Diese Entwicklung zeichnet sich auch ab, wenn man Sondereffekte (z.B. JobCenter) berücksichtigt.

Selbst bei Berücksichtigung der Stellenplanbereinigung (siehe Pkt. 3 der Vorlage) bleibt die Anzahl der Stellen in der Kernverwaltung (ohne gesonderte Bereiche) unter dem Wert des Jahres 2010.

 

 

4. Planstellenentwicklung der Fachbereiche

 

Die Planstellenentwicklung der einzelnen Fachbereiche und Dienststellen für die Jahre 2016 und 2017 ist der Anlage 2 zu entnehmen. Künftig wird diese Übersicht im Stellenplan ebenfalls abgebildet. Diese für den Stellenplan 2017 wird um die Beschlüsse zur Stellenplanbereinigung (sh. Pkt. 3. der Vorlage) sowie der weiteren Einzelbeschlussfassungen bis zur Entscheidung durch den Rat der Stadt Aachen (sh. Pkt. 4. und Pkt. 5. der Vorlage) entsprechend angepasst sein.

 

 

2. Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2017

 

Die geplanten Personalaufwendungen für die aktiven Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kernverwaltung sowie der Beamten in den Eigenbetrieben und bei regio iT werden im Haushalt in der Zeile 11 der Teilergebnispläne dargestellt. In Zeile 12 sind alle Aufwendungen der Stadt Aachen enthalten, die im Zusammenhang mit den Versorgungsempfängern und deren Hinterbliebenen stehen.

 

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden zentral von FB 11 veranschlagt und bilden den sogenannten Personalkostenverbund. Davon ausgenommen sind die Personalaufwendungen der Konten 50190000 für sonstige Beschäftigte. Es handelt sich hierbei überwiegend um drittmittelfinanziertes Personal im Rahmen von Projekten in einer Größenordnung von rd. 5,9 Mio. € in 2017. Die Planung erfolgt durch die jeweils zuständigen Fachbereiche. Die Beschlussfassung hierüber obliegt den Fachausschüssen.

 

Laut Haushaltsplanentwurf 2017 beläuft sich die Höhe der Personalaufwendungen im Personalkostenverbund auf 176,45 Mio. €. Für Versorgungsaufwendungen sind 45,76 Mio. € eingeplant. Insgesamt sind somit 222,21 Mio. € im Personalkostenverbund veranschlagt. 

 

Den Personalaufwendungen stehen dezentral geplante Erträge für das Personalkostenbudget gegenüber.

Diese können zurzeit noch nicht ausgewertet werden, weil es hierfür keine separaten Konten gibt. Es ist jedoch geplant, im Haushalt 2018 entsprechende Erträge gesondert darzustellen.

Soweit im Rahmen von Zuwendungen und allgemeinen Umlagen oder Kostenerstattungen Erträge für Personal enthalten sind, werden diese in den Zeilen 2 bzw. 6 der Teilergebnispläne ausgewiesen.

Sonstige ordentliche Erträge wie z.B. die Auflösung von Rückstellungen sind in der Zeile 7 aufgeführt.

 

 


Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen ab 2010

 

Die Schwankungen im Vergleich der einzelnen Jahresergebnisse sind insbesondere auf die Veranschlagungssystematik der Pensions- und Beihilfezuführungen sowohl für Beamte als auch für Versorgungsempfänger zurückzuführen. In 2014 führte zusätzlich die bis in das Jahr 2013 rückwirkende Besoldungsanpassung zu einem höheren Jahresergebnis.

 

Ein Vergleich zwischen den Ergebniszahlen bis 2015 und Ansatzzahlen ab 2016 ist nur bedingt aussagekräftig. Im Rahmen der Haushaltsplanung wird im PKV die Pensionszuführung für Versorger eingeplant. Die der Pensionszuführung gegenüber stehende ertragswirksame Auflösung in Höhe der Versorgungszahlungen wird in der Planung zwar im Gesamthaushalt, nicht jedoch im PKV ausgewiesen.

Im Jahresabschluss entfällt diese getrennte Ausweisung und die ertragswirksame Auflösung wird als Verringerung der Zuführung für Versorgungsempfänger angesetzt, sodass sich im PKV ein wesentlich geringerer Zuführungsbetrag ergibt.

Die Haushaltsansätze für Personal- und Versorgungsaufwendungen von 2016 zu 2017 steigen um insgesamt rd. 10,48 Mio. €. Dies entspricht einer prozentualen Erhöhung von 4,95 Prozent.

 

 

Erhöhung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2017 – 2020

 

In Anlehnung an die Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der

Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt die jährliche

Fortschreibung der Personal- und Versorgungsaufwendungen im Haushalt der Stadt Aachen mit

einem Prozent. Davon ausgenommen sind lediglich bereits verabschiedete Besoldungs- oder


Tarifabschlüsse. Für den Beschäftigtenbereich wurde im Frühjahr dieses Jahres das Tarifergebnis 2016 / 2017 beschlossen. Demnach erhöhten sich die Tabellenentgelte ab 01.03.2016 um linear 2,4 Prozent. Zum 01.02.2017 erfolgt eine weitere Erhöhung um 2,35 Prozent. Diese Steigerungen sind bei der Haushaltsplanung 2017 berücksichtigt und belasten den Personalkostenverbund 2017 mit rd. 3,8 Mio. €. Im Vergleich zur mittelfristigen Finanzplanung für 2017 im Haushaltsplan 2016, die mit einer 1% -igen Fortschreibung geplant wurde, beläuft sich die Mehrbelastung auf rd. 1,9 Mio. €.

 

Die aufgrund der ab 01.01.2017 geltenden neuen Entgeltordnung für kommunale Beschäftigte entstehenden Mehrkosten werden hälftig von den Arbeitgebern und den Beschäftigten getragen. Die für den städtischen Haushalt 2017 kalkulierte Mehrbelastung in Höhe von rd. 520.000 € ist in der Veränderungsnachweisung berücksichtigt. Die zur Entlastung der Arbeitgeberseite vereinbarte Kompensationsregelung für die Beschäftigten sieht vor, dass die Jahressonderzahlung für die Jahre 2016, 2017 und 2018 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2015 eingefroren wird. Darüber hinaus wird die Jahressonderzahlung ab dem 01.01.2017 um 4 Prozentpunkte gemindert. Nach dem Jahr 2018 wirksam werdende allgemeine Entgelterhöhungen finden auch auf die Jahressonderzahlung Anwendung.

 

Im Rahmen der Haushaltsanmeldung wurde auch der Bedarf für die Umsetzung der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst angepasst. Für den Haushalt 2017 sind hierfür bisher rd. 1,5 Mio. € eingeplant.

 

Darüber hinaus sind die Personalaufwendungen fortgeschrieben worden, die sich durch die Umsetzung des Beschlusses des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 08.01.2014 zum Ausbau von Erzieherstellen in den städtischen Tageseinrichtungen als Ergebnis der dort durchgeführten Organisationsuntersuchung ergeben. Demnach sind zum 01.08.2016 mit Beginn des Kindergartenjahres 2016 / 2017 weitere 15 Stellen besetzt worden. Zum Kindergartenjahr 2017 / 2018 ist mit weiteren 10 Stellen der Aufbau abgeschlossen. 

 

Weiterhin ist bereits zum Haushaltsjahr 2016 wegen der mit der Wiederbesetzungssperre verbundenen Personalkosteneinsparungen eine Konsolidierung in Höhe von 700.000 € pro Jahr festgesetzt worden. Diese wird produktbezogen auf die Kostenarten 50110000 (Dienstbezüge) und 50120000 (Entgelte) verteilt werden. Hiervon sind lediglich die Produkte 01 04 01 (Sicherung der Personalvertretung), 01 08 06 (Allgemeine Personalwirtschaft mit den Personalkosten für Anwärter und Auszubildende) und

06 01 01 (Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und Tageseinrichtungen) ausgenommen. Diese Ausnahme gilt ebenfalls für die Personalkosten der in den Eigenbetrieben und bei regio iT beschäftigten Beamten, die in voller Höhe erstattet werden.

 

 


Personalmehrbedarfe

 

In den Ausführungen zum Stellenplan ist bereits dargestellt, dass die Kosten in Höhe von 2.372.300 € für insgesamt 93 Stellen (88 zuzüglich 5 Stellen, die durch das Anbringen von kw-Vermerken an anderen Stellen ausgeglichen werden) im Haushaltsplanentwurf 2017 berücksichtigt sind.

 

Für weitere zusätzlich angemeldete Bedarfe sind im Haushaltsplanentwurf 2017 insgesamt 3.018.600 € eingeplant. Es handelt sich um die folgenden Bereiche, für die (Stellen-)Bedarfe geltend gemacht wurden. Soweit bis zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2017 kein abschließendes Ergebnis zum Stellenbedarf vorlag, erfolgte die Einplanung mit einem 30%-igen Anteil.

 

Org.
Einheit

Umfang der zusätzlich angemeldeten Bedarfe
(in Stellen)

Mitteleinplanung
2017

FB 11*

5,0

376.000

FB 32

7,5

99.700

FB 36

3,0

51.000

FB 37

10,0

165.100

FB 45

6,0

53.900

FB 56

35,5

2.142.900

FB 61

5,5

130.000

 

72,5

3.018.600

  * für Reservestellen

 

Die Aufteilung dieser Stellenbedarfe nach dem Grad der Refinanzierung stellt sich wie folgt dar:

 


Die Aufteilung der zusätzlichen Stellen-(Bedarfe) nach Aufgabenarten stellt sich wie folgt dar:

 

 

Von diesen angemeldeten zusätzlichen Bedarfen im Umfang von 72,5 Stellen wurden in der PVA-Sitzung am 15.12.2016 folgende Stellenbedarfe im Rahmen von Einzelvorlagen beraten:

-          3,00 Stellenr FB 36 (in den Abteilungen 200, 500 und 820)*   

-          47,50 Stellen für FB 56 (Fortschreibung Personalbedarf für die Betreuung von Flüchtlingen in       

Übergangswohnheimen und Wohnungen, wobei sich der ursprünglich angemeldete    

    Stellenbedarf (34,00 Stellen) aufgrund prognostizierter Fallsteigerungen erhöht hat

-          5,50 Stellenr FB 61 bzw. FB 32 (als Ergebnis der durchgeführten Organisationsuntersuchung

       in der Abteilung 61/400 sowie im FB 32)

 

9,00 Stelleneinrichtungen, die ebenfalls in den zusätzlich angemeldeten Bedarfen von insgesamt 72,50 Stellen enthalten sind, werden im Rahmen der Gesamtvorlage „Stellenplanbereinigung“ behandelt. Darin enthalten sind auch 5 Reservestellen für Demografie, Wissenstransfer, Beschäftigung nach der Ausbildung sowie für den Langzeitkonten-Ausgleich, wofür 376.000 € im Haushaltsplanentwurf 2017  eingeplant sind.   

 

Darüber hinaus sind weitere, bei der Haushaltsplanung 2017 nicht berücksichtigte Bedarfe in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 15.12.2016 beraten worden. Dies betrifft auch eine nachträglich gemeldete Stelle für FB 36/400, die im Rahmen einer Gesamtvorlage für FB 36 behandelt wurde (*). Soweit es sich hierbei um projektbezogene Förderstellen handelt, werden die Personalkosten nicht im Personalkostenverbund veranschlagt, sondern ausschließlich in den hierfür eingerichteten 4-er PSP-Elementen. Die in der Sitzung am 15.12.2016 gefassten Beschlüsse zu Stelleneinrichtungen im Rahmen von Einzelvorlagen werden unter Pkt. 4 der Vorlage näher erläutert.

 

Weitere für die Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 12.01.2017 vorgesehene Stelleneinrichtungen sind unter Pkt. 5 der Vorlage aufgeführt.

 

 

Personalkosten 2017 insgesamt

 

Im Haushaltsplanentwurf 2017 ergibt sich unter Einbeziehung der eingeplanten Mittel für die neuen 93,0 Stellen in Höhe von 2.372.300 € und für zusätzliche Bedarfe im Umfang von 72,5 Stellen in Höhe von 3.018.600 € folgende Aufteilung nach Kostenarten für den Personalkostenverbund 2017. Hierüber wird in der heutigen Sitzung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beschlossen, wobei alle finanziellen Veränderungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen vorläufig zentral im Produkt 01 08 06 (Allgemeine Personalwirtschaft) bei den entsprechenden Kostenarten veranschlagt sind.

 

 

 

 

In der Veränderungsnachweisung für den Personal- und Verwaltungsausschuss sind die seit der Haushaltsaufstellung entstandenen finanziellen Veränderungen für den Personalkostenverbund ebenfalls zentral im Produkt 01 08 06 abgebildet. Es handelt sich hierbei neben der Berücksichtigung der finanziellen Mehraufwendungen infolge der neuen Entgeltordnung auch um die Fortschreibung bereits eingeplanter Bedarfe (z.B. Personalbedarf für die Flüchtlingsbetreuung) oder um neue Bedarfe (z.B. Erhöhung des Personalbedarfes für die Unterhaltsvorschusskasse aufgrund der Gesetzesänderung in 2017). Die Verlagerung aus dem OGS-Sachkostenetat zum Personalkostenverbund wird unmittelbar im Produkt 03 01 01 (Grundschulen) dargestellt. Insgesamt beläuft sich der Mehrbedarf für den Personalkostenverbund 2017 einschließlich der OGS-Verlagerung auf 1.363.500 €.

 

Darüber hinaus sind für weitere Bedarfe, u.a. auch für die Funktion der ständigen Vertretung in 4-gruppigen Kindertageseinrichtungen, noch zusätzliche Mittel für Personalaufwendungen im Rahmen der Veränderungsnachweisung für den Finanzausschuss aufgenommen worden. Für 2017 handelt es sich hierbei um einen Betrag in Höhe von 386.200 €, der nach dem gängigen Verfahren vorläufig zentral im Produkt 01 08 06 abgebildet wird. Die haushaltsneutrale Verteilung der Personalaufwendungen auf die Produkte erfolgt unmittelbar für den Haushalt 2017.

 

 

3. Stellenplanbereinigung 2017 und Neustruktur der Personalreserve

 

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.12.2016 beschlossen:

 

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt im Rahmen der durchzuführenden Stellenplanbereinigung für das Haushaltsjahr 2017

-die Umwandlung von KS-Einsätzen in 60 dauerhafte Planstellen sowie

-die Umwandlung von KS-Einsätzen in 47 befristete Planstellen unter jeweiliger Anbringung eines kw-Vermerkes gemäß der dieser Vorlage beigefügten Aufstellung (Anlage 3) für den Stellenplan 2017.

 

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt zur Durchführung der Stellenplanneukonzeption darüber hinaus insgesamt 75 zusätzliche Planstellen für die Personalreserve FB 11 R - im Umfang von

-10 Planstellen für den Bereich „Inaktive“ ausgewiesen nach A10 LBesO A bzw. EG 9b TVöD (neue Entgeltordnung)

-50 Planstellen für den Bereich „Vermittlung“ ausgewiesen nach der jeweiligen Eingruppierung der Stelleninhaber/-innen

-15 Planstellen für den Bereich „Demografie“ ausgewiesen nach A 10 LBesO A

r den Stellenplan 2017 einzurichten.

 

 

Die nachfolgend beschriebene Durchführung der Stellenplanbereinigung 2017 und Neustruktur der Personalreserve erfolgt ganz überwiegend haushaltsneutral.

 

r den Bereich der Personalreserve „Demografie“ ist die Einrichtung von 15 Planstellen vorgesehen. Aufgrund bestehender Haushaltsrestriktionen wird hiervon lediglich ein Umfang von 5 VZÄ im Haushaltsjahr 2017 bewirtschaftet. Hierfür ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 im Personalkostenverbund ein Gesamtvolumen von 376.000 € (Personalkosten KGSt 2015/2016: 5 Vollzeitfunktionen A 10 LBesO A à 75.200 €) bereits eingeplant.


Erläuterungen zur Stellenplanbereinigung 2017 und Neustruktur der Personalreserve:

 

  1. Ausgangslage:

 

Gemäß § 8 Abs. 1 GemHVO NRW hat der Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter auszuweisen. Stellen von Beamtinnen und Beamten von Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden (z.B. Quasi-Eigenbetriebe) sind gesondert aufzuführen.

In der dem Stellenplan beigefügten Stellenübersicht sind neben der Darstellung der Stellen des Stellenplans verteilt auf die Produktbereiche (soweit diese nicht auszugsweise den einzelnen Teilplänen der Eigenbetriebe beigefügt sind) auch die in der Ausbildung befindlichen beamteten Nachwuchskräfte und Auszubildenden für die übrigen Berufsfelder (Beschäftigte) zahlenmäßig auszuweisen.

 

KS-Stellen Problematik:

 

Bezogen auf § 8 Abs. 1 GemHVO NRW ist die bisher teils angewandte Praxis der Verwendung von KS-Stellen (KS = keine Stelle) und damit verbunden der überplanmäßige Einsatz von Personal in Zukunft in allen Belangen an die haushaltsrechtlichen Anforderungen anzupassen.

Als Abbild des Umfangs der nicht nur vorübergehend Beschäftigten in der Gemeindeverwaltung weist der Stellenplan die für die Aufgabenerledigung für notwendig erachteten Stellen aus. Hierbei ist nach den Handlungsrichtlinien des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK) eine Beschäftigung „nicht nur vorübergehend“, wenn sie länger als 12 Monate angelegt ist. Erfolgt eine nur vorübergehende Beschäftigung i.S. des Haushaltsrechts, so ist eine Abbildung über den Stellenplan nicht erforderlich.

Den KS-Einsätzen liegen häufig längerfristige Bedarfe zugrunde. Diese überplanmäßigen Einsätze schlagen sich im Personalkostenverbund mit einem nicht zu unterschätzenden finanziellen Umfang nieder, der sich im Stellenplan als Anlage zum Haushaltsplan derzeit nicht spiegelt. Insofern gibt es hier ein Planstellendelta, das es künftig weitestgehend zu schließen gilt. Ziel ist die Darstellung der Stellen-Ist-Situation (bezogen auf den Bedarf für das jeweilige Haushaltsjahr).

 

Mit der beabsichtigten Stellenplanbereinigung ist der Stellenplan ein verbessertes Steuerungsinstrument und als Entscheidungsgrundlage für Verwaltung und Politik verwertbar. Die Bereinigung schafft Transparenz bezüglich der Planstellensituation in den einzelnen Organisationseinheiten, wozu auch die ergänzte fachbereichsbezogene Darstellung i.R. des Stellenplans beitragen wird. Zudem werden interkommunale Vergleiche und interne Organisationsstrukturanalysen besser unterstützt.

Bislang überplanmäßig dezentral eingesetzte Mitarbeiter/-innen mit personalwirtschaftlichem Hintergrund (z.B. gesundheitliche oder organisatorische Notwendigkeiten) werden künftig auf Planstellen in einer zentralen Einheit geführt (siehe nähere Ausführungen unter 4. „Neue Struktur der Personalreserve“). Dies ermöglicht der Personalverwaltung einen zentralen Blick und eine optimierte Begleitung dieser Personalfälle.

 

Der Stellenplan ist mit diesen Maßnahmen Spiegelbild des Personalkostenverbundes im Haushalt der Stadt Aachen und gewährleistet, dass jedem Mitarbeiter / jeder Mitarbeiterin im Rahmen der rechtlichen Notwendigkeit eine Planstelle zur Verfügung steht.

 

 

  1. Aktuelle Planstellensituation (Kernverwaltung, ohne Beamte der Eigenbetriebe und

regio it zum 01.01.2016:

  1. Stellenplanbereinigung:

Um den oben beschriebenen rechtlichen Rahmenbedingungen und den Belangen von Verwaltungsvorstand und Rat bei der Abbildung der Stellensituation im Stellenplan nachzukommen, ist die Bereinigung des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2017 erforderlich.

Dies geschieht über

3.1     die Einsparung der seit längerer Zeit unbesetzten Planstellen (NN-Stellen)

3.2     die Umwandlung der notwendigen KS-Stellen in dauerhafte Planstellen

3.3     die Umwandlung der notwendigen KS-Stellen in befristete Planstellen mit kw-Vermerk

3.4     die Verbuchung definierter Personalfälle auf einer Planstelle in der neustrukturierten Personalreserve

3.5     die Streichung der nicht mehr benötigten KS-Stellen

3.6     die Beibehaltung von KS-Stellen aufgrund eines kurzfristigen Einsatzes

 

3.1NN-Stellenbereinigung:

 

Die Auswertung der zum 01.10.2016 freien und dauerhaft nicht mehr benötigten Planstellen ergab, dass insgesamt 12 Vollzeitplanstellen gestrichen werden können. Die betroffenen Funktionen wurden bzw. werden über die Veränderungsnachweise zum Stellenplan 2016 bzw. zum Stellenplanentwurf 2017 zur Einsparung gebracht.


3.2 3.5 KS-Stellenbereinigung:

 

Die Auswertung der KS-Stellen zum Stichtag 01.10.2016 ergab, dass hiervon

  • 63 Vollzeit- und Teilzeiteinsätze in dauerhafte Planstellen im Umfang von 60 VZÄ umzuwandeln sind
  • 58 Vollzeit- und Teilzeiteinsätze in Planstellen mit kw-Vermerk im Umfang von 47 VZÄ umzuwandeln, d.h. befristet einzurichten sind
  • 242 KS-Stellen im Verlaufe der nächsten 3 Monate gestrichen werden können
  • ca. 45 KS-Einsätze in der neu strukturierten Personalreserve künftig auf Planstellen zu führen sind.

 

 

 

Grafische Übersicht KS-Stellenbereinigung:

Die detaillierte Auflistung der in (befristete) Planstellen umzuwandelnden KS-Einsätze ist der Anlage 3 zu entnehmen.

Bei der o.a. Umwandlung von KS-Einsätzen in befristete Planstellen mit kw-Vermerk sowie bei zukünftigen befristeten Stelleneinrichtungen (Projekteinsätze von über 12 Monaten und sonstige zeitlich befristete Stelleneinrichtungen) wird zur Kennzeichnung der Befristung der kw-Vermerk um das Jahr ergänzt, in welchem die zeitliche Befristung der Stelle endet (z.B. kw2018). Zur Aufnahme dieses zusätzlichen Vermerkes im Stellenplan ist, in Abstimmung mit dem Finanzdezernat, die Erweiterung des § 10 der Haushaltssatzung der Stadt Aachen im Rahmen der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2017 vorgesehen. Der zusätzliche Stellenplanvermerk wird zudem in das Abkürzungsverzeichnis zum Stellenplan aufgenommen.

 

3.6     Beibehaltung von KS-Stellen:

 

Ein kleiner Bestand von KS-Stellen im haushaltsrechtlich zulässigen Rahmen wird jedoch auch weiterhin erforderlich bzw. unvermeidbar sein. Hierzu gehören kurzzeitige Projekt- oder


Saisoneinsätze (Beschäftigung bis zu 12 Monaten) oder kurzzeitige anderweitige Bedarfseinsätze. Der Mittelbedarf ist entweder regulär über den Personalkostenverbund oder über Drittmittel gedeckt.

 

  1. Neukonzeption der Personalreserve:

Mit der Neukonzeption der Personalreserve bestehend aus drei Bereichen (Inaktive / Vermittlung / Demografie) will sich die Verwaltung auf unterschiedliche Anforderungen für die Zukunft einstellen. So soll das Planstellenvolumen im Bereich Reserve „Demografie“ (beabsichtigt 15 Vollzeitplanstellen*) ermöglichen, auf die Bewältigung der Belange im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel zu reagieren (Sicherstellung von Überlappungszeiträumen zum Wissenstransfer oder vorzeitige Einstellung im Zuge externer Bewerberakquise).

Durch die Planstelleneinrichtungen im Bereich „Demografie“ sollen in begründeten Fällen zudem die Ausgleichszeiträume der Langzeitkonteninhaber/-innen vor Eintritt in den Ruhestand durch parallele Personalgestellung abgedeckt werden.

Darüber hinaus soll insbesondere durch die zentrale Bündelung von Personalfällen im Bereich Reserve „Vermittlung“ (beabsichtigt 50 Planstellen) die zielführendere Begleitung dieser Mitarbeiter/-innen ermöglicht werden. Zwei der Planstellen in der Personalreserve „Vermittlung“ sind vorgesehen für  (bezuschusste) Beschäftigungen von Personal mit inklusivem Hintergrund.

 

Die Personalreserve soll für die in nachfolgender Übersicht beschriebenen Arbeitsphasen von Mitarbeiter/-innen daher auskömmlich mit Planstellen ausgestattet und zentral durch FB 11 bewirtschaftet werden. Hierfür sollen neben den bereits bestehenden 20 Planstellen der bisherigen Reserve für Beamte zusätzlich 75 Planstellen eingerichtet werden.

 

* Aufgrund bestehender Haushaltsrestriktion wird hiervon lediglich ein Umfang von 5 VZÄ bewirtschaftet.

 

  1. Stellenplanstellensituation 2017 nach Bereinigung:

Die oben beschriebene Stellenplanbereinigung incl. der Neustruktur der Personalreserve umfasst insgesamt folgende Planstelleneinrichtungen (vollzeitverrechnet):

  • 10 Planstellenr die Personalreserve „Inaktive“ ausgewiesen nach A10 LBesO A bzw. EG 9b TVöD (neue Entgeltordnung) die Ausweisung wird je nach Eingruppierung der Stelleninhaber/-innen i.R. der Einweisung in die Stelle einmal jährlich angepasst
  • 50 Planstellenr die Personalreserve „Vermittlung“ ausgewiesen nach der jeweiligen Eingruppierung der Stelleninhaber/-innen
  • 15 Planstellenr die Personalreserve „Demografie“ ausgewiesen nach A 10 LBesO A unter Berücksichtigung der tarif- bzw. beamtenrechtlichen Rahmenbedingungen wird die Ausweisung der Planstellen nach oben oder unten angepasst
  • 60 Planstellen auf Dauer im Zuge der Umwandlung von KS-Einsätzen ausgewiesen nach der jeweiligen Eingruppierung und dem Beschäftigungsumfang der Stelleninhaber (siehe Anlage3)
  • 47 Planstellen befristet mit kw-Vermerk im Zuge der Umwandlung von KS-Einsätzen ausgewiesen nach der jeweiligen Eingruppierung und dem Bescftigungsumfang der Stelleninhaber/-innen (siehe Anlage 3)

 

  1. Stellenplansituation 2017 gesamt:

 

Unter Berücksichtigung der bis zum Veränderungsnachweis zum Stellenplan 2016 (November 2016) durch den Personal- und Verwaltungsausschuss bereits empfohlenen Stelleneinrichtungen sowie unter Berücksichtigung der in der Sitzung am 15.12.2016 vorgelegten weiteren Stelleneinrichtungsvorlagen würde sich vorbehaltlich der weiteren Beschlussfassungen des Personal- und Verwaltungsausschusses und des Rates der Stadt - die Planstellensituation für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt darstellen:

 

 

Planstellen gesamt: 3075,5

 

 

 


  1. Optimiertes Stelleneinrichtungsverfahren ab dem Haushaltsjahr 2017:

 

Um künftig die Stellenentwicklung in einer Gesamtbetrachtung der Anträge auf Stellen- bzw. Personalmehrbedarfe aus den einzelnen Organisationseinheiten auch hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen und in Kenntnis der Rahmenbedingungen des Personalkostenverbundes planbar zu machen, soll ab dem Haushaltsjahr 2017 für den Haushalt 2018 ff ein verändertes stufiges Stelleneinrichtungsverfahren vorgesehen werden.

Hierüber würde es Verwaltung und Politik besser ermöglicht werden, aufgabenkritisch unter Setzung von Prioritäten abgewogene Entscheidungen über Stellenbildungen für die nächsten Haushaltsjahre zu treffen.

Das stufige Verfahren soll sich wie folgt darstellen:

 

  • Fachbereichsgespräche im I. Quartal des Jahres
  • Stichtagsregelung für Anträge auf Stellen- bzw. Personalbedarfe der Organisationseinheiten

(15.04. des Jahres)

  • Einordnung / Prüfung / Wertung der gebündelten Anträge durch FB 11 / Dez. V / Verwaltungsvorstand bis Ende III. Quartal des Jahres
  • Einbringung der Stellenneubildungen in die Haushaltsberatungen für das folgende Haushaltsjahr sowie Beratung des Stellenplans in mindestens zwei Sitzungen des Personal- und Verwaltungsausschuss im IV. Quartal des Jahres

 

r außerordentliche dringende Bedarfe, die eine frühzeitigere Verfügbarkeit von zusätzlichem Personal bei absehbarer Stellenplanausweitung notwendig machen, sollen unterjährige Behandlungen im Personal- und Verwaltungsausschuss bis hin zum Rat der Stadt weiterhin möglich sein.

Das neue Stelleneinrichtungsverfahren ermöglicht eine geordnete Steuerung der zur Aufgabenerledigung notwendigen Personalressourcen für alle Beteiligten (Leiter der Organisationseinheiten, FB 11, Verwaltungsvorstand und Politik); hierbei soll auch das Projekt „Zielsteuerung Personal“ Berücksichtigung finden.


4. Erläuterungen zu weiteren stellenplanrelevanten Einzelvorlagen in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschuss am 15.12.2016

 

In der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 15.12.2016 wurden folgende Beschlüsse zu Stelleneinrichtungen im Rahmen der Beschlussfassung für den Stellenplan 2017 gefasst. Zu den finanziellen Auswirkungen sowie den näheren Erläuterungen wird auf die Darstellungen der Verwaltung in den Einzelvorlagen verwiesen:

 

4.a Stelleneinrichtung im Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32) und im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61) infolge einer Organisationsuntersuchung

 

a)Einrichtung einer 1,0 Stelle im FB 32, ausgewiesen nach A 8 LBesO A bzw. EG 8 TVöD

b) dauerhafte Einrichtung einer 1,0 Stelle im FB 32, bewertet nach A 12 LBesO A bzw. EG 11 TVöD (Aufhebung des kw-Vermerkes)

c)Einrichtung von 4,5 Stellen im FB 61/400:

1.2,0 Stellen im Sachgebiet Verkehrsregelung, Verkehrslenkung, ausgewiesen nach A 11 LBesO bzw. EG 10 TVöD

2.1,0 Stellen im Sachgebiet Baustellenmanagement, ausgewiesen nach A 10 LBesO bzw. EG 9 TVöD

3.0,5 Stellen im Sachgebiet Baustellenkontrollen, ausgewiesen nach A 8 LBesO A bzw. Entgeltgruppe 8 TVöD

4.1,0 Stellen im Sachgebiet Sondernutzungen, ausgewiesen nach A 8 LBesO A bzw. EG 8 TVöD

 

4.b Stelleneinrichtung im Fachbereich Umwelt (FB 36) für verschiedene Abteilungen

 

a)    Einrichtung einer Stelle „abfallrechtliche Sachbearbeitung“ im Umfang von 1,0 VZÄ für die Abteilung Altlasten und Bodenschutz, Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde (FB 36/500), auszuweisen nach Besoldungsgruppe A 11 LBesO A

b)    Einrichtung einer Stelle „technische Sachbearbeitung Grünplanung“ im Umfang von 1,0 VZÄ für die Abteilung Umweltvorsorgeplanung, Grünplanung (FB 36/200), auszuweisen nach Entgeltgruppe 10 TVöD

c)    Einrichtung einer Stelle „technische Sachbearbeitung Forstwirtschaft“ im Umfang von 1,0 VZÄ für die Abteilung Gemeindeforstamt (FB 36/820), auszuweisen nach Entgeltgruppe 10 TVöD

d)    Einrichtung einer Stelle „landschaftsrechtliche Sachbearbeitung“ im Umfang von 1,0 VZÄ für die Abteilung Immissionsschutz und Untere Landschaftsbehörde (FB 36/400), auszuweisen nach Besoldungsgruppe A 11 LBesO A

e)    zur teilweisen Kompensation Einsparung der technischen Zeichner-Stelle in der Abteilung FB 36/200

 


4.c Stelleneinrichtung im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) für die sozialarbeiterische, hausmeisterliche und leistungsrechtliche Betreuung der Flüchtlinge in Übergangsheimen und Wohnungen aufgrund prognostizierter Fallzahlensteigerungen

 

a)    Einrichtung von 15,5 Stellen für die sozialarbeiterische Betreuung, bewertet nach S 12 TVöD SuE, FB 56/500

b)    Einrichtung von 26 Stellen für die hausmeisterliche Versorgung, bewertet nach EG 5 TVöD, FB 56/500

c)    Einrichtung von 6 Stellen für die Sachbearbeitung „Hilfen nach dem AsylbLG“, bewertet nach A 10 LBesO A/ EG 9 TVöD, FB 56/200

 

4.d Stelleneinrichtung im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) für die zentrale Bearbeitung der Bestattungsfälle gem. § 74 SGB XII ohne vorherigen Leistungsbezug

Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Umfang von 0,5 VZÄ, auszuweisen nach EG 9 TVöD

 

4.e Stelleneinrichtung im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) für die Implementierung einer Clearingstelle für interkulturelles Fallmanagement

befristete Einrichtung von zwei zusätzlichen Planstellen im Umfang von 1,0 VZÄ und 0,5 VZÄ, auszuweisen nach A 11 LBesO A bzw. EG 10 TVöD. Die Stellen sind mit einem kw-Vermerk zu versehen.

 

4.f Stelleneinrichtung im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) für die Nadelfabrik

Einrichtung einer weiteren (dritten) Hausmeisterstelle im Umfang von 1,0 VZÄ, bewertet nach EG 4 Abschn. A) TVöD NRW (neue Entgeltordnung)

 

4.g Stelleneinrichtung im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) im Bereich der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich

Einrichtung von zwei halben Stellen für Erzieher/innen, ausgewiesen nach EG S 8a TVöD-SuE

 

4.h Stelleneinrichtung im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) zur Durchführung der Maßnahme „Assistierte Ausbildung“ in der Jugendberufshilfe der Stadt Aachen

befristete Einrichtung einer halben Stelle für eine/n StützlehrerIn, ausgewiesen nach EG 9 TVöD. An der Stelle wird ein entsprechender kw-Vermerk angebracht.

 


4.i Stelleneinrichtung im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) für eine/n kommunalen Koordinator/in zur Teilnahme am Lernnetzwerk „Kein Kind zurücklassen“ als Weiterentwicklung der Präventionskette „Kinder im Mittelpunkt“

befristete Einrichtung einer halben Stelle für SozialarbeiterInnen, ausgewiesen nach EG S 11b TVöD SuE, im Team „Frühe Hilfen“ des FB 45. An der Stelle wird ein entsprechender kw-Vermerk angebracht.

 

4.j Stelleneinrichtung im Fachbereich Rechnungsprüfung

Verlängerung des an der Prüferstelle 022 angebrachten kw-Vermerks. Eine erneute Betrachtung der Personal- und Stellensituation wird 2017 für den Stellenplan 2018 vorgenommen.

 

4.k Stelleneinrichtung im Dezernat I (Oberbürgermeister) für das Projekt „Aachen-Pilotstadt emissionsfreie Mobilität“

Einrichtung einer zusätzlichen Stelle, befristet bis zum 31.12.2019 und ausgewiesen nach EG 13 TVöD. An der Stelle wird ein entsprechender kw-Vermerk angebracht.

 

 

  1. Erläuterungen zu weiteren stellenplanrelevanten Einzelvorlagen in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschuss am 12.01.2017

 

In der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 12.01.2017 sind auf Vorschlag des Oberbürgermeisters hin folgende Stelleneinrichtungen im Rahmen der Beschlussfassung für den Stellenplan 2017 noch vorgesehen:

 

5.a Stelleneinrichtung im Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32) für den Ordnungs- und Sicherheitsdienst

a)Einrichtung von 2 Stellen A 10 LBesO A / EG 9 TVöD (VG IVb, FG 1a BAT) für die Funktion

SB Koordinierungsstelle / Koordination OSD“

b)Einrichtung von 4 Stellen A 8 LBesO A / EG 8 TVöD (VG Vc FG 1a BAT) für die Funktion

Ordnungs- und Sicherheitsdienst“

(wurde von der Tagesordnung der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschuss am 15.12.2016 abgesetzt und auf den 12.01.2017 verschoben)

 

5.b Stelleneinrichtungen im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule im Bereich der Unterhaltsvorschusskasse der Abteilung Jugend

a) Einrichtung von 5,5 Sachbearbeitungsstellen zur Unterhaltsheranziehung, ausgewiesen nach EG 9

   TVöD / A 10 LBesO A

b) Einrichtung von 4,5 Sachbearbeitungsstellen zur Bewilligung von Unterhaltsvorschussleistungen,

   ausgewiesen nach EG 8 TVöD / A 8 LBesO A

c) Einrichtung von 1 Teamleitungsstelle, ausgewiesen nach EG 10 TVöD / A 11 LBesO A

 

5.c Stelleneinrichtungen im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule zwecks Teilnahme am Bundesprogramm "KiTaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist"

befristete Einrichtung einer Stelle für eine/n SozialarbeiterIn (ausgewiesen nach EG S 11b TVöD-SuE) sowie die befristete Einrichtung einer halben Stelle für eine/n ErzieherIn (ausgewiesen nach EG 8a TVöD-SuE). An den Stellen werden entsprechende kw-Vermerke angebracht.

 

5.d Einrichtung einer Stelle im Fachbereich Umwelt (FB 36) für das Aufgabengebiet Spielplatzplanung

dauerhafte Einrichtung einer Stelle für den Aufgabenbereich Spielplatzplanung, ausgewiesen nach EG 10 TVöD. An der Stelle wird ein kw-Vermerk angebracht.

 

5.e Stelleneinrichtungen im Fachbereich Feuerwehr (FB 37) für den gehobenen

feuerwehrtechnischen Dienst

Einrichtung von 5 zusätzlichen Stellen (1 x A 12 LBesO A (Teamleitung), 4 x A 11 LBesO A) für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (bzw. Laufbahngruppe 2, 1. Eingangsamt).

 

 

6.Stellenplansituation 2017 gesamt:

 

Unter Berücksichtigung aller bereits gefassten und unter dem Vorbehalt der noch vorgesehenen Beschlüsse des Personal- und Verwaltungsausschusses und des Rates der Stadtrde sich die Planstellensituation für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt darstellen:

 

 

Planstellen gesamt: 3094

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

0

0

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Abschreibungen

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0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Die ab 2017 anfallenden Personalkosten aufgrund der zusätzlichen Mehrstellen wurden bereits im Rahmen der Anmeldungen zum Haushaltsplanentwurf 2017 sowie der Veränderungsnachweisung berücksichtigt.

 

Soweit sich aufgrund der Einsparung unbesetzter Planstellen finanzielle Auswirkungen ergeben, sind diese ebenfalls im Rahmen der Anmeldungen zum Haushaltsplanentwurf 2017 sowie der Veränderungsnachweisung berücksichtigt.

 

Stellenumwandlungen bzw. Bewertungsänderungen werden erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen führen und sind ebenfalls im Haushaltsplanentwurf 2017 einkalkuliert.

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Anlagen

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