Entscheidungsvorlage - FB 32/0009/WP17-3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Für die Bezirksvertretung:

 

Die Bezirksvertretung Aachen Mitte nimmt die Anträge des MAC – Märkte und Aktionskreis City e.V. für die Innenstadt und der BIG – Burtscheider Interessen Gemeinschaft e.V. für Burtscheid sowie die rechtliche Bewertung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Rat der Stadt die Freigabe der beantragten Ladenöffnungen im Rahmen einer zu erlassenden Verordnung zu empfehlen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zu den vorliegenden Anträgen auf Ladenöffnungen aus Anlass von Veranstaltungen für das Jahr 2017 ist festzuhalten:

 

Basierend auf den Vorlagen für die Sitzung des Rates am 25.01.107 sowie den Ergänzungsanträgen des Märkte und Aktionskreis City e.V. vom 06.02.2017 hat die Prüfung der Verwaltung ergeben, dass die Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) hinsichtlich der Anzahl der beantragten Termine unter Beachtung der ausgeschlossenen Tage und der Verteilung innerhalb der Gemeinde erfüllt werden.

Beantragt werden insgesamt 11 Termine, verteilt auf 10 Tage in 3 Stadtbezirken.

 

Die nach den Bestimmungen des LÖG anzuhörenden Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände und Kirchen sowie die jeweilige Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer wurden um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahmen sind in der Anlage beigefügt.

 

Während seitens der Handwerkskammer und des Handelsverbandes keine Bedenken geäußert wurden, stimmt der Kirchenkreis Aachen einer möglichen Ladenöffnung nicht zu. Das Bischöfliche Generalvikariat teilt mit, dass im Hinblick auf Aachen-Innenstadt, Burtscheid und Brand kein Einverständnis mit mehr als zwei verkaufsoffenen Sonntagen besteht. Insbesondere bezieht sich dies auf die beabsichtigten Adventssonntage am 03.12. und 10.12.2017.

 

Sowohl die IHK Aachen als auch der DGB Region NRW Süd-West und ver.di verweisen auf die aktuelle Rechtsprechung und geben Ihrer Erwartung Ausdruck, dass die mögliche Freigabe von Ladenöffnungen an Sonntagen nur dann erfolgt, wenn die aus der Rechtsprechung resultierenden Forderungen, insbesondere des Annex einer Ladenöffnung zum eigentlichen Veranstaltungsanlass, zwingend eingehalten und erfüllt werden. Ver.di behält sich vor, im Falle einer möglichen Freigabe sonntäglicher Ladenöffnungen Rechtsmittel einzulegen.

 

Aufgrund der Ergänzungsanträge des Märkte und Aktionskreis City e.V. vom 06.02.2017 werden die anzuhörenden Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände und Kirchen sowie die jeweilige Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer erneut – unter Beifügung der Anträge sowie der rechtlichen Einschätzung der Verwaltung – um Stellungnahme gebeten, deren Rücklauf rechtzeitig vor der Ratssitzung am 22.03.2017 erbeten wurde.

 

Darüber hinaus sind die vorliegenden Anträge zu prüfen an den insbesondere durch die höchstrichterliche Rechtsprechung vorgegebenen maßgeblichen Kriterien (Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.11.2015 / Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 10.06.2016).

 

Danach ist eine Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen mit uneingeschränktem Warenangebot nur zulässig, wenn die prägende Wirkung des Anlasses für den öffentlichen Charakter des Tages gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung überwiegt, also sich lediglich als Annex zum Anlass darstellt. Dies setzt weiter voraus, dass die Ladenöffnung in engem räumlichen Bezug zum konkreten Anlass steht und prognostiziert werden kann, dass der Anlass für sich genommen einen beträchtlichen Besucherstrom anzieht, der die bei einer alleinigen Öffnung der Verkaufsstellen zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt.

Des Weiteren nimmt das OVG Münster in seinem Beschluss vom 10.06.2016 zusätzlich im Zusammenhang mit der räumlichen Nähe zum Veranstaltungsort auch Bezug auf die Relation der Veranstaltungsfläche zu der Fläche der von der Freigabe der Ladenöffnung erfassten Verkaufsstellen. Hinsichtlich der prägenden Wirkung des Anlasses und der damit verbundenen Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage, muss hierzu eine schlüssige und vertretbare Prognose zu den Besucherströmen - auch bei erstmalig stattfindenden Veranstaltungen - zugrunde liegen.

 

Anträge Aachen-Innenstadt

Die Prüfung der eingereichten Anträge auf Ladenöffnung in der Aachener Innenstadt führt aus Verwaltungssicht zu folgendem Ergebnis:

 

Gemessen an den vom Bundesverwaltungsgericht sowie dem Oberverwaltungsgericht Münster aufgestellten hohen Anforderungen stellt die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags anlässlich des Aachener Weihnachtsmarktes am 10.12.2017 einen Anlass dar, der aus Sicht der Verwaltung den Anforderungen gerecht wird.

Mehrere tausend Besucher besuchen gerade an den Wochenenden den Weihnachtsmarkt. Somit stellt der Aachener Weihnachtsmarkt in Verbindung mit den Adventsmärkten auf dem Holzgraben und vor dem Kugelbrunnen, für das Oberzentrum Aachen eine prägende Bedeutung dar.

Wenngleich auch die Verkaufsfläche der Geschäfte, die geöffnet haben können, größer ist als die Fläche des Weihnachtsmarktes mit den Adventsmärkten, so ist doch der räumliche Geltungsbereich begrenzt. Die Begrenzung orientiert sich an den Hauptzuwegen zum Weihnachtsmarkt insgesamt; dies gilt sowohl im Hinblick auf Besucher, die per Bahn (Hauptbahnhof) als mit dem Bus (Bushof) oder mit dem PKW anreisen und die nahegelegenen Parkhäuser in der Innenstadt aufsuchen sowie an den Verbindungswegen vom Weihnachtsmarkt zum Adventsmarkt und umgekehrt.

Die Einbeziehung der jeweiligen Zuwegungen in den räumlichen Geltungsbereich spricht nicht gegen die prägende Bedeutung als solche, da es sich bei den Besuchern in der Vielzahl um auswärtige Touristen handelt, welche sich in der Regel mehrere Stunden in der Innenstadt aufhalten und neben dem Weihnachtsmarkt auch die dortigen Verkaufsstellen besuchen.

 

 

Anlässlich der Aktion „Ehrenwert - Tag der Vereine“ am 01.10.2017, der bereits seit sechs Jahren stattfindet, präsentieren mehr als 160 Vereine aus den unterschiedlichsten Bereichen sich und ihr Tätigkeitsspektrum. Die Stände sind über die gesamte Altstadt verteilt. Auch ohne eine gleichzeitig stattfindende Ladenöffnung zieht diese Veranstaltung einen großen Besucherstrom an. Dieser wird gemäß der Antragsunterlagen mit „viele tausende Besucher“ angegeben. Gesicherte Erkenntnisse zu dieser Angabe liegen nicht vor. Ausweislich der beigefügten Berichterstattung der Lokalmedien erfreut sich diese Veranstaltung großen Zuspruchs. In 2016 war dies vollkommen unabhängig von einer etwaigen Beeinflussung durch Ladenöffnung der Fall, weil am Tag der Vereine die Läden geschlossen waren. Dies belegt, dass der Tag der Vereine bereits für sich erhebliche Besucherströme verursacht.  Hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches der beantragten Ladenöffnung wurde mit Antrag vom 06.02.2017 dieser gegenüber dem Antrag vom 03.01.2017 verkleinert und es wurde sich an den Zuwegungen zu den Parkhäusern in der Innenstadt orientiert.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst nunmehr die Straßen Neupforte, Seilgraben, untere Sandkaulstraße, Kurhausstraße, Blondelstraße, Stiftstraße, Adalbertstift, Adalbertstraße, Harscampstraße, Wirichsbongardstraße, Kapuzinergraben, Alexianergraben, Löhergraben, Karlsgraben, Templergraben, Pontstraße und Seilgraben.

Dieser reduzierte Bereich und bei der Art der Veranstaltung – diverse Aufführungen unterschiedlicher Vereine an unterschiedlichen Orten, zu unterschiedlichen Zeiten, verbunden mit einer Vielzahl von Angeboten für Kinder – bietet es an, dass Teilnehmer, Eltern und Besucher auch zwischen den jeweiligen Auftritten der Vereine sowohl das gastronomische als auch das übrige Angebot der Geschäftsstellen in der Innenstadt in Anspruch nehmen und anschließend wieder zu der Veranstaltung zurück kehren können.

 

Zu den vorgesehenen Ladenöffnungen anlässlich der Altstadtflohmärkte am 02.04. und 05.11.2017 ist festzuhalten:

Die Durchführung der Altstadtflohmärkte hat in der Marktstadt Aachen bereits Tradition.  Seit vielen Jahren werden diese Veranstaltungen regelmäßig vier Mal im Jahr durchgeführt und erfreuen sich zunehmend großer Beliebtheit, bei Anbietern wie Besuchern. Aufgrund der großen regionalen wie überregionalen Bedeutung der Altstadtflohmärkte werden diese Veranstaltungen auch auf der Internetseite der Stadt beworben. Rund um Dom und Rathaus und auf dem Augustinerplatz bieten Ausstellerinnen und Aussteller aus ganz Deutschland ihre Schätze an. Nicht zuletzt wegen der besonderen Atmosphäre im historischen Altstadtkern wurde der Trödelmarkt in der Aachener Innenstadt schon mehrfach zum beliebtesten Trödelmarkt Deutschlands gewählt.

 

Das Anliegen, einen solchen Altstadtflohmarkt mit einer Ladenöffnung zu verbinden liegt nahe, da somit Ausstellern wie Besuchern die Gelegenheit gegeben wird, die in der Umgebung der Veranstaltungsfläche liegenden schönen und attraktiven Seiten der Stadt zu besuchen und zu erkunden.

 

In seinem Ergänzungsantrag vom 06.02.2017 teilt der Märkte und Aktionskreis City e.V. nunmehr mit, dass der Altstadtflohmarkt im November je nach Witterung zwischen 20.000 und 30.000 Besucher anzieht. Der Altstadtflohmarkt im April zieht im Vergleich zum November annähernd gleich viele Besucher an, hier wird jedoch die potentielle Frequenz für die Geschäfte geringer angesetzt als im November mit Beginn des Weihnachtsgeschäftes.

Die Gesamtfläche des Altstadtflohmarktes beträgt nach Angaben des Märkte und Aktionskreis City e.V. je nach Jahreszeit zwischen 60.000 und 80.000 qm. Dem gegenüber steht eine geschätzte Gesamtverkaufsfläche an Geschäften von ca. 70.000 qm, die sich an einer Sonntagsöffnung beteiligen kann.

 

Als Geltungsbereich ist gegenüber dem Antrag vom 03.01.2017 nunmehr der Bereich Neupforte, Seilgraben, untere Sandkaulstraße, Kurhausstraße, Blondelstraße, Stiftstraße, Adalbertstift, Adalbertstraße, Harscampstraße, Wirichsbongardstraße, Kapuzinergraben, Alexianergraben, Löhergraben, Paulusstraße, Annutiatenbach und Augustinerbach vorgesehen. Auch hier hat sich an der Märkte und Aktionskreis City e.V. an den Zuwegungen zu den innerstädtischen Parkhäusern orientiert.

 

Des Weiteren findet zum Zeitpunkt des für den 02.04.2017 terminierten Altstadtflohmarktes ebenfalls in der Rotunde des Elisengartens eine weitere Veranstaltung statt: die Verlosungsaktion zur Initiative „Aachen putzt“. Diese wurde auf Intention des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen ins Leben gerufen. Idee dieser Aktion ist die Sensibilisierung der Aachener Bevölkerung für die Sauberkeit ihrer Stadt. An dieser „Müllsammelaktion“ beteiligen sich mehrere tausend Freiwillige; neben Bürgerinnen und Bürgern sind es vor allem Schulen, Kindertagesstätten, Vereine und andere Gruppierungen, die sich für die Sauberkeit in ihrer Stadt einsetzen. Mit Bereitstellung der benötigten Putzutensilien werden die Teilnahmekarten für die am Tag nach dem „Frühjahrsputz“ stattfindende Verlosung ausgegeben. Hiermit honoriert der Aachener Märkte- und Aktionskreis das Engagement aller Teilnehmer, die an diesem Tag in die Rotunde des Aachener Elisenbrunnens kommen.

 

Durch die Ergänzungsanträge des Märkte und Aktionskreis City e.V. vom 06.02.2017 hat sich das für die Sonntagsöffnung freizugebende Gebiet nochmals gegenüber den Anträgen vom 03.01.2017 erheblich reduziert und deutlich mehr (räumlichen) Bezug zu den jeweiligen Veranstaltungen gewonnen. Auch kommt durch die weitere räumliche Begrenzung der Veranstaltungsfläche als solcher deutlich mehr Bedeutung in Relation zu der Fläche der von der Freigabe der Ladenöffnung erfassten Verkaufsstellen zu als vorher. Zudem ist durch die Ergänzungsanträge auch das Ausmaß der Besucherströme ermittelt, hierbei handelt es sich nicht lediglich um Schätzungen des Antragsstellers, sondern diese beruhen auf plausiblen Angaben Dritter.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Ergänzungsanträge vom 06.02.2017 darauf zu beruhen scheinen, dass seitens des Antragsstellers die gesetzlichen Voraussetzungen und die Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung berücksichtigt wurden. So wurden die zu erwartenden Besucherströme ermittelt und angegeben und durch die Reduzierung des räumlichen Bereichs, in dem die Läden öffnen dürfen, zum einen der geforderte enge räumliche Bereich zu der Veranstaltung hergestellt und zum zweiten das Verhältnis zwischen der Veranstaltungsfläche und der Verkaufsfläche der Läden, die öffnen dürfen, angepasst. Letztlich wurde dabei auch das übliche Verhalten der Besucher berücksichtigt, indem die üblichen Wegeverbindungen und das übliche Verhalten der Besucher bei der „An- und Abreise“ zu bzw. von den Veranstaltungen berücksichtigt wurden. („Stöbern“ in Läden rechts und links der besuchten Fußgängerzone bis zu deren Ende).

 

Anträge Aachen-Burtscheid

Seitens der Burtscheider Interessen Gemeinschaft wurde den Anträgen auf Ladenöffnung ein enger räumlicher Bezug zwischen dem Veranstaltungsort und den geöffneten Geschäften zugrunde gelegt.

 

Bei den in Burtscheid stattfindenden Veranstaltungen im Marienhospital – Sommerfest am 09.07.2017/Nikolausmarkt am 03.12.2017 -  und den Burtscheider Aktionstagen am 27.08.2017, die sich vom Ferberpark über die Fußgängerzone bis zu den Kurparkterrassen erstrecken, handelt es sich um bereits seit Jahren stattfindende Veranstaltungen, die auch für sich eine für diesen Stadtteil prägende Bedeutung darstellen.

Anlässlich genehmigter Ladenöffnungen an diesen Tagen sind neben den Cafés, Restaurants, Eisdielen allenfalls bis zu 15 mehrheitlich inhabergeführte Geschäfte/kleine Ladenlokale (zwischen 50 – 200 qm) geöffnet.

Durch die enge räumliche Begrenzung der Ladenöffnung auf den Bereich der Zeise, Viehhofstraße, Kapellenstraße (Fußgängerzone), Altdorfstraße (Fußgängerzone) und den Burtscheider Markt und der Zahl von nur ca. 15 teilnehmenden Verkaufsstellen, tritt nach Auffassung der Verwaltung die Bedeutung der Ladenöffnung deutlich hinter die der Veranstaltung zurück.

Auch ergibt sich der räumliche Bezug zwischen dem Veranstaltungsort Marienhospital für Sommerfest und Nikolausmarkt und den von der Ladeöffnung begünstigten Geschäfte in der Burtscheider Fußgängerzone aus der Tatsache, dass alternative Parkflächen zum Parkhaus Marienhospital an den Hauptzuwegungen zum Veranstaltungsort liegen, welche fußläufig gut zu erreichen sind. Hierbei handelt es sich um den  Parkplatz vor dem Heißbergfriedhof, Parkplatz Viehhofstraße, Parkplatz Gregorstraße, Parkplatz Hauptstraße sowie den Parkzonen in der Dammstraße. Von dort führen die Fußwege zum und vom Marienhospital durch die Fußgängerzone, so dass es dem üblichen Verhalten der Besucher entspricht, dort in den geöffneten Geschäften zu „stöbern“.

 

 

Die aus Sicht der Verwaltung empfohlene Freigabe der Ladenöffnung ist der beigefügten Übersicht „verkaufsoffene Sonntage 2017“ zu entnehmen.

 

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Anlagen

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