Entscheidungsvorlage - FB 61/0636/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt zur Verkehrsberuhigung alternierendes Parken in der Kreuzherrenstraße auf Grundlage der beigefügten Planung. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2017.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass

In der Kreuzherrenstraße wurden 2014 umfangreiche Erneuerungsarbeiten der STAWAG durchgeführt. Die Wiederherstellung des Straßenraums wurde genutzt, um funktionale Mängel zu beheben. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 11.06.2014 wurde dazu die Planung zur Wiederherstellung der Kreuzherrenstraße nach der STAWAG-Maßnahme vorgestellt. Die Bezirksvertretung nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformation. Die Veranstaltung mit den betroffenen Anliegern fand daraufhin am 02.07.2014 statt. Die Anregungen und Bedenken aus der Bürgerinformation wurden von der Verwaltung in die weitere Planung mit aufgenommen. Am 27.08.2014 beschloss die Bezirksvertretung Aachen-Mitte schließlich die Planung einer Variante mit weicher Separation und Gehwegüberfahrten sowie mit Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich unter Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung.

 

Ein erster Bauabschnitt zwischen Pontstraße und Kindertagesstätte ist zwischenzeitlich fertiggestellt worden. Durch die Neuordnung der parkenden Kfz an die Seite der Kirche bzw. Kindertagesstätte haben sich die Aufstellflächen der Feuerwehr näher an die Wohnbebauung verlagert. Eine Anleiterprobe hatte ergeben, dass die rettungstechnischen Anforderungen bei durchgängiger Anordnung von Parkständen nicht erfüllt werden. Zudem wurde wegen der Beschwerden verschiedener Anwohner eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Die Ergebnisse beider Maßnahmen gaben Anlass, die Gestaltung der Kreuzherrenstraße an die unterschiedlichen Anforderungen anzupassen, so dass in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 11.01.2017 mögliche Varianten vorgestellt wurden, unter anderem eine mögliche Abbindung der Kreuzherrenstraße zur Pontstraße. Die Bezirksvertretung bat, die Planung nochmals zu überarbeiten unter Berücksichtigung der Nichtabbindung der Kreuzherrenstraße.

 

Der zweite Bauabschnitt wurde wegen des Baus eines Mehrfamilienhauses an der Einmündung zum Veltmanplatz zurückgestellt. Die endgültige Oberflächengestaltung wird nach Fertigstellung der dortigen Hochbauarbeiten in die Wege geleitet.

 

2. Planung

Nach der Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 11.01.2017 hat ein Ortstermin mit der Feuerwehr und der Bezirksvertretung stattgefunden, an dem erneut eine Anleiterprobe durchgeführt und die vorigen Ergebnisse bestätigt wurden. Die Einrichtung von Feuerwehraufstellflächen wurde daraufhin akzeptiert. Im gesamten Straßenraum der Kreuzherrenstraße werden alle 20 m Aufstellbereiche mit 12 m Länge für das Hubrettungsgerät vorgehalten. Die Aufstellflächen, die mittels Pollerung von parkenden Kfz freigehalten werden, wurden so gewählt, dass vorhandene bzw. geplante Zufahrten mitbenutzt werden können und der Parkraumverlust gering bleibt. Die geplanten Flächen erleichtern zusätzlich die Ein- und Ausfahrt in die bzw. aus den Zufahrten der Hausnummern 4 / 4b und 6. Die Verlagerung der Parkstände auf die von der Wohnbebauung gegenüberliegende Seite hatte die Befahrung dieser Zufahrten erschwert, so dass derzeit häufig nur ein Ein- und Ausfahren mit Rangieren möglich ist.

 

Zur Reduzierung der überhöhten Fahrgeschwindigkeiten schlägt die Verwaltung weiterhin zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen vor. In Betracht kommt aus Sicht der Verwaltung alternierendes Parken im noch nicht fertiggestellten zweiten Bauabschnitt der Kreuzherrenstraße. Der Ausbau sollte so gewählt werden, dass einfahrend auf der Seite der geraden Hausnummern bis Hs.-Nr. 8  und anschließend ab Hs.-Nr. 3/5  auf der Seite der ungeraden Hausnummern geparkt werden kann. Der Versatz in der Fahrbahn wäre fahrdynamisch wirksam und reduziert die gefahrenen Geschwindigkeiten. Die Einbahnstraßenregelung bleibt erhalten.

 

Nach Durchführung beider Maßnahmen verbleiben im Straßenraum der Kreuzherrenstraße 14 Parkstände. Vor dem Umbau waren 15 Parkstände vorhanden und ursprünglich nach dem Umbau 19 geplant.

 

3. Fazit und Empfehlung

Die Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs in verkehrsberuhigten Bereichen kann aufgrund der gesetzlichen Anforderungen nur durch die Polizei erfolgen. Wegen der eingeschränkten Kapazitäten bei der Polizei empfiehlt die Verwaltung, zur dauerhaften Senkung des Kfz-Geschwindigkeitsniveaus verkehrsberuhigende bauliche Änderungen im Straßenraum vorzunehmen. Die Verwaltung empfiehlt daher, zusätzlich zur Sicherstellung der Feuerwehraufstellflächen alternierendes Parken im zweiten Bauabschnitt der Kreuzherrenstraße.

 

4. Kosten und finanzielle Auswirkungen

Für die notwendigen Arbeiten zur Sicherstellung der Feuerwehraufstellflächen sind nach überschlägiger Schätzung Mittel in Höhe von etwa 2.000 € erforderlich. Für die Einrichtung alternierenden Parkens sind zusätzliche Planungskosten in Höhe von geschätzt etwa 5.000 € erforderlich, insgesamt also ca. 7.000 €.

 

Die Maßnahme soll nach Fertigstellung der Hochbauarbeiten umgesetzt werden. Für 2017 wurden unter dem PSP-Element 5-120102-900-02000-300-1 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der STAWAG“ Mittel in Höhe von 162.200 € eingeplant. Unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-923-9 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der STAWAG“ wurden Mittel in Höhe von 15.200 € eingeplant. Die Einplanung der Mittel in den Haushalt 2017 ff. gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen sowie der Genehmigung durch die Bezirksregierung.

 

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

 

 

              PSP-Element 5-120102-900-02000-300-1 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der STAWAG“

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017*

Ansatz 2018 ff.*

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.*

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

162.200

162.000

486.600

486.600

0

0

Ergebnis

162.000

162.000

486.600

486.600

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

 

Deckung ist gegeben.

Deckung ist gegeben.

 

 

                 PSP-Element 4-120102-923-9 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der STAWAG“

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017*

Ansatz 2018 ff.*

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.*

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

6.800

6.800

20.400

20.400

0

0

Abschreibungen

8.400

8.400

25.200

25.200

0

0

Ergebnis

15.200

15.200

45.600

45.600

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben.

Deckung ist gegeben.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...