Entscheidungsvorlage - FB 52/0060/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Maßnahme an und beschließt, dem      SV Eintracht Verlautenheide 1912 e. V. im Haushaltsjahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von     20.000,-- € zur Verfügung zu stellen, sofern der Haushalt  2017 genehmigt und frei gegeben ist.

 

In Vertretung

 

 

(Schwier)

Beigeordnete

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der SV Eintracht Verlautenheide 1912 e. V. nutzt die städtische Sportplatzanlage Heider-Hof-Weg als Hauptnutzer. Der Verein hat 2015 die benachbarte Tennissportanlage des TC Verlautenheide gekauft, um dort ein vereinseigenes Kunstrasenspielfeld (72 x 38 m brutto) zu errichten. Das Spielfeld ist vorgesehen für den Trainingsbetrieb und für Meisterschaftsspiele von den Jugendmannschaften, deren Spiele auf kleinerem Spielfeld  stattfinden können.

Durch diese Maßnahme sollen die sportlichen Voraussetzungen für die 9 Jugend- und 7 Seniorenmannschaften verbessert werden. Der Verein hat zurzeit rd. 400 Mitglieder, davon rd. 200 im Jugendbereich.

 

Mit Schreiben vom 20.11.2015 beantragte der SV Eintracht Verlautenheide  1912 e.V. einen Zuschuss aus Sportfördermitteln. Da die Maßnahme umgehend in Auftrag gegeben werden sollte, stellte der Verein zudem mit Schreiben vom 24.11.2015 den Antrag auf vorzeitigen Baubeginn, dem mit Schreiben vom 29.01.2016 seitens der Sportverwaltung zugestimmt wurde.

Der Verein legte Kostenschätzungen in Höhe von rd. 170.000 € für die Errichtung des Kunstrasenspielfeldes einschließlich Ballfangzäune und rd. 24.000 € für eine Trainingsbeleuchtungsanlage vor.

Laut vorgelegtem Finanzierungsplan erbringt der Verein 25 % der Gesamtkosten als Eigenmittel und Eigenleistungen. Der Fehlbetrag, der bei einer 25 %igen Beteiligung und dem städtischen Zuschuss bis zu den Gesamtkosten besteht, wird aus Kreditmitteln finanziert (ca. 130.000 €).

 

Die Maßnahme wurde am 20.04.2016 begonnen und im September 2016 abgeschlossen.

Den städtischen Fachdienststellen wurden die Planung und die Rechnungen zur fachtechnischen Prüfung zur Verfügung gestellt.

Die abschließenden Rechnungen betragen insgesamt 196.248,62 € für das Kunstrasenspielfeld, die Trainingsbeleuchtungsanlage und die Ballfangzäune.

Die Maßnahme stellt eine Wertsteigerung der Sportanlage dar und verbessert die bestehende Sportinfrastruktur. Es handelt sich um eine investive Maßnahme.

Sie kann gemäß den Sportförderrichtlinien 2.3 „Berechnungsgrundlagen“ im Rahmen des Haushaltsansatzes mit bis zu 30 % der Gesamtkosten gefördert werden. Der Haushaltsansatz 2017 für investive Maßnahmen – PSP 5-080202-900-00100-900-1, Sachkonto 78180000 beträgt allerdings nur 20.000 €.

Da dem Fachbereich Sport für dieses Jahr keine weiteren Anträge vorliegen, kann der gesamte Ansatz 2017 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts dem SV Eintracht Verlautenheide 1912 e.V. als Zuschuss zur Errichtung des Kunstrasenspielfeldes mit Trainingsbeleuchtungsanlage nach Freigabe zur Verfügung gestellt werden.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

20.000 €

40.000 €

60.000 €

60.000 €

80.000 €

100.000 €

Ergebnis

0

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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0

Ergebnis

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0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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