Entscheidungsvorlage - FB 14/0109/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2010 durch den Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis. Er schließt sich dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses an.

 

  1. Der Rat der Stadt Aachen bestätigt den geprüften Gesamtabschluss 2010 mit einer Bilanzsumme von 3.275.235.128,71 € sowie der Allgemeinen Rücklage von 753.638.556 €.

 

In der Gesamtergebnisrechnung 2010 wird ein Gesamtjahresfehlbetrag in Höhe von 54.342.267,55 € ausgewiesen, der im Folgejahr mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet wird.

 

  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt hinsichtlich des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 dem Oberbürgermeister gem. § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung zu erteilen.

 

 

 

(Philipp)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Aachen in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31.12. einen Gesamtabschluss aufzustellen. Hierbei sollen unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage wiedergegeben werden. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen.

 

Gemäß § 2 Abs. 1 des NKF Einführungsgesetzes NRW (NKFEG NRW) besteht die Verpflichtung, spätestens

zum Stichtag 31. Dezember 2010 den ersten Gesamtabschluss nach § 116 der Gemeindeordnung für das Land

Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufzustellen. Die Erstellung soll innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag erfolgen. Der Gesamtabschlusses 2010 wurde aber erst mit einer deutlichen Verspätung im Haushaltsjahr 2016 aufgestellt.

 

Gem. § 116 Abs. 5 GO NRW i. v. m. § 95 Abs. 3 GO NRW wurde der Gesamtabschluss von der Kämmerin aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt. In seiner Sitzung vom 29.06.2016 hat der Rat der Stadt den Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 an den Rechnungsprüfungsauschuss zur Prüfung und Erstellung des Prüfberichtes weitergeleitet. Der Rechnungsprüfungsauschuss bedient sich gem. § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung.

 

Auf Grund der Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW wird bestätigt, dass der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckte sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden. Der Gesamtlagebericht wurde darauf geprüft, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde erwecken.

 

Das Ergebnis der Prüfung wurde in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammengefasst.

 

Gemäß § 101 Abs. 2 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsberichtes an den Rat der Stadt Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Der Oberbürgermeister hat den Prüfungsbericht zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Die Prüfung des Gesamtabschlusses hat nicht zu Beanstandungen geführt, die einer uneingeschränkten Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen.

 

 

Vermögens- und Schuldenlage:

Zum 31.12.2010 betrug das Gesamtbilanzvolumen des Konzerns Stadt Aachen rd. 3.275.235 T€. Die Gesamtverschuldung im Konzern Stadt Aachen beträgt zum Stichtag 1.893.978 T€, das Anlagevermögen  2.913.677 T€. Der überwiegende Teil der Aktivseite entfällt auf das Anlagevermögen, im Wesentlichen Infrastrukturvermögen (1.021.238 T€), bebaute Grundstücke (985.884 T€) und unbebaute Grundstücke (521.083 T€). Das sogenannte wirtschaftliche Eigenkapital, welches zusätzlich die Sonderposten berücksichtigt, beläuft sich auf rund 1.311.272 T€.  Dem Anlagevermögens stehen auf der Passivseite im Wesentlichen die Investitionskredite (697.921 T€) und die Liquiditätskredite (221.600 T€) gegenüber.

 

Der Jahresfehlbetrag zum 31.12.2010 beläuft sich auf -54.342 T€.

 

Gesamtergebnisrechnung:

Der ordentlichen Aufwand beträgt (-1.216.524 T€) und wird zu rund 98,2% durch den ordentlichen Ertrag (1.194.366 T€) gedeckt.

 

Gesamtfinanzlage:

Zum 01.01.2010 betrug der Finanzmittelfonds 52.531 T€. Durch die Verrechnung mit der zahlungswirksamen Veränderung des Finanzmittelfonds ergibt sich zum 31.12.2010 ein Finanzmittelfonds in Höhe von 41.673 T€.

Die liquiden Mittel haben sich somit im Berichtsjahr 2010 um – 10.858 T€ reduziert.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Ertrag

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Anlagen

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