Entscheidungsvorlage - FB 61/0635/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 911 zur Kenntnis.

 

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Er beschließt weiterhin die Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 911 - Eupener Straße/ Köpfchen für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte Bereich Eupener Straße, Grenzübergang Köpfchen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Inhalt der Vorlagen

FB61/0524/WP17 – Einleitung des Aufhebungsverfahrens und öffentliche Auslegung

FB61/0632/WP17 – Bericht über das Ergebnis der Öffentlichkeits-/ Behördenbeteiligung

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Der Bebauungsplan Nr. 911 - Eupener Straße/Köpfchen, der seit dem 11.12.2009 rechtskräftig ist, wurde aufgestellt, um die vorhandenen Potentiale der aufgegebenen Zollanlagen für kulturelle, gastronomische und naturnahe Nutzungen planungsrechtlich zu sichern. Diese Ziele sind im Wesentlichen umgesetzt, da die größere Teilfläche des Bebauungsplanes auf der westlichen Seite der Eupener Straße vom privaten Kunst- und Kulturverein „KuKuK“ für diese Zwecke genutzt wird.

 

Für den Bereich östlich der Eupener Straße setzt der Bebauungsplan „Private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kultur und Erholung“ fest. Gemäß den schriftlichen Festsetzungen sind nur Nutzungen zulässig, die der kulturellen, musealen und waldpädagogischen Nutzung zuzuordnen sind sowie eine gastronomische Nutzung, deren Gesamtfläche 90,0m² nicht überschreiten darf. Das ehemalige „Laderampengebäude“ gehört zum Baudenkmal  Zollamt Köpfchen und unterliegt damit den denkmalrechtlichen Bestimmungen.

 

Da sich die Umsetzung der festgesetzten Nutzungsart für diese Teilfläche auf der östlichen Seite als nicht zukunftsfähig darstellen lässt, ist es städtebaulich gerechtfertigt, zur Vermeidung von Leerständen oder gar eines drohenden Verfall des Baudenkmals die Festsetzungen der privaten Grünfläche mit ihren deutlichen Einschränkungen einer privaten Nutzbarkeit aufzuheben.

 

Der Planungsausschuss hat dementsprechend in seiner Sitzung am 01.09.2016 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 1 Abs. 8 BauGB sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung dieser Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 911 - Eupener Straße/ Köpfchen – beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung der Teilaufhebung erfolgte in der Zeit vom 07.11. bis zum 09.12.2016.

Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.03.2017 über das Ergebnis der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung beraten und wie folgt beschlossen:

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 911 - Eupener Straße/Köpfchen - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat sich in ihrer Sitzung am 08.03.2017 damit befasst und aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

Reduzieren

Anlagen

Loading...