Kenntnisnahme - B 06/0065/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Hauptausschuss:

 

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt  nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

 

1. Hintergrund

 

Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) hat die AWA Entsorgung GmbH (AWA) mit der Entsorgung der ihm überlassenen behandlungsbedürftigen Abfälle zur Beseitigung beauftragt und in dem abgeschlossenen Vertrag die AWA verpflichtet, die hierfür notwendigen Anlagen zu betreiben bzw. betreiben zu lassen. Zur Erfüllung dieses Vertrags ist die AWA zu 50% an der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG beteiligt. Die Müllverbrennungsanlage wurde von Stadt und Kreis (jetzt StädteRegion) Aachen geplant und errichtet. Mitgesellschafter an der Betreibergesellschaft ist die Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH (EGN), Viersen, die den verbleibenden hälftigen Anteil an der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG hält. Die EGN ist 100%ige Tochtergesellschaft der SWK-EGN Verwaltungs GmbH, die wiederum zu 100% zur Holding der SWK STADTWERKE KREFELD AG

gehört. Seit Errichtung der Anlage nutzt die MVA Weisweiler GmbH & Co. KG zum technischen Betrieb der Anlage Infrastruktur und Personal der RWE Power AG.

 

Die von der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG mit der RWE Power AG im Jahr 1997 abgeschlossenen

Verträge (Dienstleistungs und Anbindungsvertrag) wären am Ende des Jahres 2016 ausgelaufen. Der Aufsichtsrat der AWA hat daher in seiner Sitzung am 27.8.2015 auf Empfehlung der Geschäftsführung einstimmig dem Abschluss der Interimsvereinbarung mit RWE zu verbesserten Konditionen für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2020 zugestimmt. Hierüber wurde auch der Rat der Stadt Aachen entsprechend unterrichtet.

 

Im Frühjahr 2016 erfolgte dann die Beratung und Beschlussfassung u.a. im Rat der Stadt Aachen über die Fortführung der Zusammenarbeit zwischen AWA/ZEW, EGN/SWK und der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG - ebenfalls für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2020. Außerdem hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung im März 2016 die Verwaltung, den ZEW, die AWA Entsorgung GmbH und die MVA Weisweiler GmbH & Co. KG beauftragt, alle  Handlungsalternativen für den Zeitraum ab 2021 zu prüfen und die Umsetzung einer wirtschaftlichen, nachhaltigen und gebührenrechtlich sicheren Lösung vorzubereiten.

 

In der Folge wurden im Laufe des Jahres 2016 sowohl die Verhandlungen zwischen MVA KG und RWE Power AG als auch die Besprechungen zwischen AWA/ZEW, EGN/SWK und MVA KG fortgesetzt. Dabei wurde angestrebt, bis zum Jahresende 2016 eine Einigung zu erzielen. Dies ist insofern gelungen, als die Eckpunkte der vertraglichen Zusammenarbeit zwischen allen Parteien bis zum Jahresende definiert worden sind. In den Monaten Januar und Februar 2017 erfolgte eine Konkretisierung der Vertragsformulierungen. Das Ziel, ab dem 01.01.2021 die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Parteien fortzuführen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wesentlich zu verbessern, wurde nach Einschätzung von MVA KG, AWA Entsorgung GmbH und ZEW sowie ihrer Berater – vorbehaltlich der noch einzuholenden Beschlüsse und abzuschließenden Verträge - erreicht.

 

 

2. Vertragsbeziehungen zwischen MVA KG und RWE Power AG

 

Bis zuletzt wurde auch die Fragestellung in die Überlegungen und Verhandlungen einbezogen, ob die Wirtschaftlichkeit der Müllverbrennungsanlage durch die Auskopplung und den Verkauf von Fernwärme (z.B. in Richtung Stadt Aachen) verbessert werden kann. Zu diesem Zweck führte die Geschäftsführung der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG entsprechende Verhandlungen. Diese endeten aber letztlich ergebnislos.

 

MVA KG und RWE Power AG haben sich nunmehr auf die folgende Lösung verständigt: Das Betriebspersonal wird ab 2021 aus eigenen Mitarbeiter/innen der MVA KG bestehen, während die Anbindung an das Kraftwerk erhalten bleibt und die Wartungs- und Instandhaltungsaufgaben wie in der Vergangenheit durch Mitarbeiter der RWE Power AG wahrgenommen werden. Das mit einer vollständigen Eigenlösung verbundene Investitionsrisiko (38,5 Mio. EUR für eine entsprechende Turbine einschließlich aller notwendigen Nebenanlagen) ist damit nicht mehr gegeben. Das Investitionsvolumen konnte auf unter 5 Mio. EUR reduziert werden, i.W. für die mit dem Aufbau eigenen Betriebsführungspersonals verbundene Anpassung der IT-Systeme, Schaffung der Sozial-Infrastruktur und sonstige bauliche Maßnahmen.

 

Dabei ist für die Zukunft die eigenständige Auskopplung von Fernwärme weiterhin eine maßgebliche Option. In den Verträgen der MVA KG mit der RWE Power AG ist deshalb auch für deren Laufzeitende vorgesehen, dass unter bestimmten Voraussetzungen entsprechende Leitungskapazitäten durch die RWE Power AG angeboten werden. Für den Fall, dass die RWE Power AG z.B. wegen der Schließung des Kraftwerks Weisweiler bereits zu einem früheren Zeitpunkt nicht mehr auf seine vorhandenen Fernwärmeleitungen angewiesen wäre, könnte es außerdem für sämtliche Akteure wirtschaftlich vorteilhaft sein, wenn weiterhin am Standort Weisweiler (in diesem Fall durch die MVA KG) Fernwärme produziert wird.

 

 

3. Vertragsbeziehungen zwischen ZEW/ AWA und EGN (und MVA KG)

 

Die geänderten rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wurden auch im Verhältnis zwischen AWA/ZEW und EGN/SWK berücksichtigt. Hier wird es ab dem 01.01.2021 mehr Kalkulationssicherheit für die Abfallgebühren im ZEW-Gebiet geben. Außerdem können auch AWA und EGN auf wettbewerbsfähige Preise zur Akquisition von Gewerbemengen zurückgreifen.

 

Die Verbrennungspreise sind in der Zusammenarbeitsvereinbarung geregelt. Vertragspartner sind die AWA Entsorgung GmbH, der ZEW, EGN, die Stadtwerke Krefeld AG sowie die MVA Weisweiler GmbH & Co. KG. Sie regelt alle wesentlichen Eckdaten der Zusammenarbeit wie die Verbrennungspreise, Laufzeit, Kündigungsmöglichkeiten und die Aufteilung der Kontingente.

 

Durch die in den Verhandlungen mit EGN gefundene Systematik wird der ZEW und damit letztlich der Gebührenzahler mit einer größeren Planungssicherheit ausgestattet, denn wie bei einer Ausschreibung und Vergabe an einen externen Dritten wurden die Verbrennungspreise für acht Jahre fixiert (sie unterliegen dabei einer definierten Preisgleitung) und hierbei insbesondere auch gebührenrechtliche Fragestellungen detailliert berücksichtigt.

 

Letztlich wird das Auslastungsrisiko der MVA Weisweiler zugunsten der Gebührensicherheit auf die Gesellschafter der MVA KG verlagert, namentlich die AWA Entsorgung GmbH und die Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH (EGN).

 

Zur weiteren Beschlussfassung und ausführlichen Darstellung der einzelnen Verträge wird auf die nichtöffentliche Vorlage verwiesen.

 

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