Entscheidungsvorlage - Dez V/0013/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorverteilung von Kaliumiodidtabletten (Jodtabletten) im Stadtgebiet Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat V
- Beteiligt:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Verfasst von:
- Hr. Knops
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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22.03.2017
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Erläuterungen
Erläuterungen:
I. Hintergrund
Im März 2011 kam es in Folge eines Erdbebens mit anschließendem Tsunami zu einem schweren Reaktorunfall im japanischen Kernkraftwerk Fukushima Daiichi. Die radiologischen Auswirkungen hierbei machten weitreichende Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Bevölkerung notwendig.
Ausgehend von den im Zusammenhang mit diesem Unfall in Japan gewonnenen Erkenntnissen hat die Strahlenschutzkommission (SSK) die fachlichen Grundlagen für den Notfallschutz in Deutschland in der Umgebung von Kernkraftwerken und das dazugehörige Regelwerk einer Überprüfung unterzogen. Hierbei orientierte sich die Strahlenschutzkommission stärker an den potentiellen Auswirkungen als an der berechneten Eintrittswahrscheinlichkeit von Unfällen.
Im Zuge dieser Überprüfung sah die Strahlenschutzkommission Änderungsbedarfe insbesondere hinsichtlich der Planungsgebiete.
Die Festlegung der Planungsgebiete für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken ist Bestandteil der Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen, die darauf abzielt, bei der Katastrophenschutzplanung im gesamten Bundesgebiet soweit wie möglich nach gleichen Grundsätzen zu verfahren.
Wesentliche Änderungen in Bezug auf die Planungsgebiete sind die Ausweitungen der Zonen in der Umgebung kerntechnischer Anlagen:
Zentralzonevon Radius alt = 2 kmauf neu = 5 km
Mittelzonevon Radius alt = 10 kmauf neu = 20 km
Außenzonevon Radius alt = 25 kmauf neu = 100 km
Fernzonevon Radius alt = 100 kmauf neu = gesamtes Bundesgebiet.
In den Planungsgebieten sind Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorzubereiten, die in einem konkreten Fall in Abhängigkeit von der Lage als Teil einer gesamten Maßnahmenstrategie zum Einsatz kommen können.
Wesentliche Schutzmaßnahme sowohl in der Außenzone als auch der Fernzone wäre im erforderlichen und angeordneten Fall (d.h. im Ereignisfall) die Ausgabe von Kaliumiodidtabletten (Jodtabletten) an die betreffende Bevölkerung in den Städten und Gemeinden.
Zu den hieraus resultierenden Maßnahmen zählt nun u.a. die Aufstellung eines Planes mit Festlegungen zur Lagerung und dem Transport der Kaliumiodidtabletten zu den festzulegenden Ausgabestellen, die Organisation der Ausgabestellen und die Information der Bevölkerung über die Veranlassung, Ausgabe und Einnahme im konkreten Fall. Diese Planungen sind Bestandteil des Konzeptes zur Verteilung der Kaliumiodidtabletten im Ereignisfall.
Als „Kernkraftwerke" im Sinne der Rahmenempfehlung gelten für Nordrhein-Westfalen die weniger als 100 km entfernt liegenden Kernkraftwerke Emsland und Grohnde in Niedersachsen sowie Tihange in Belgien.
Mitte Mai 2016 fand im Zusammenhang mit der Diskussion um die Sicherheit der belgischen Atomkraftwerke und insbesondere des in Tihange gelegenen Atomkraftwerkes ein Gespräch zwischen dem Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Ralf Jäger sowie Landtagsabgeordneten und Vertretern der Stadt Aachen, der Städteregion Aachen und der Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg in Düsseldorf statt, um Vorgehensweisen und Maßnahmen bei einem Nuklearunfall im Atomkraftwerk Tihange abzustimmen und die Frage der Versorgung der Bevölkerung mit Kaliumiodidtabletten in der deutschen Grenzregion zu diskutieren. Bedingt durch die Zwischenfälle und Pannenserien in den Atomkraftwerken Tihange 2 und Doel 3 besteht auf Seiten der Bevölkerung der Region Aachen die Sorge und Angst vor einem Störfall, dessen Auswirkungen eine Gefahr für die hiesige Region darstellen könnten. Aufgrund dessen wurde durch die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter die Genehmigung einer Vorverteilung der Kaliumiodidtabletten durch die Behörden in der Region Aachen gegenüber Herrn Innenminister Jäger eingefordert. Im Rahmen dieses Gespräches teilte Herr Innenminister Jäger mit, dass eine Vorverteilung der Kaliumiodidtabletten unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen durch das Land Nordrhein-Westfalen ermöglicht würde.
Hierzu zählt die Erarbeitung von drei Konzepten:
- Konzept zur Vorverteilung der Kaliumiodidtabletten
- Konzept zur Verteilung der Kaliumiodidtabletten im Ereignisfall
- Konzept zur Information der Bevölkerung
Für einen möglichen Ereignisfall sind bereits Kaliumiodidtabletten innerhalb der jeweiligen Gebietskörperschaften eingelagert. Zwecks Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl an Kaliumiodidtabletten für eine zusätzliche Vorverteilung an die Bevölkerung beschaffte das Land Nordrhein-Westfalen auf eigene Kosten weitere Kaliumiodidtabletten, die für eine Vorverteilung zur Verfügung gestellt wurden und bereits innerhalb der jeweiligen Gebietskörperschaften gelagert sind. Durch die Vorverteilung wird eine generelle Verteilung im Ereignisfall nicht ersetzt. Bedingt durch einheitliche Haltungen und geplante Vorgehensweisen der Stadt Aachen, der Städteregion Aachen sowie der Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg hinsichtlich der Ausarbeitung der drei Konzepte wurde gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen eine Zusammenarbeit der Behörden der Region Aachen erklärt, um eine gemeinsam erarbeitete und abgestimmte Gesamtkonzeptionierung für die Region Aachen aufzustellen. Vor diesem Hintergrund wurde auf Initiative der Stadt Aachen die Bildung einer Regionalen Koordinierungsgruppe vorgeschlagen und deren Einrichtung durch das Land Nordrhein-Westfalen begrüßt. Am 23.05.2016 konstituierte sich die Regionale Koordinierungsgruppe mit der Zielsetzung, ein für den Geltungsbereich der Region Aachen einheitlich abgestimmtes Gesamt- und Maßnahmenkonzept mit den folgenden Behörden zu erarbeiten:
Die Regionale Koordinierungsgruppe basiert auf einer Zusammenarbeit auf Dezernenten- und Fachbereichsleiterebene und besteht aus festen Mitgliedern der beteiligten Behörden, die sich alle 4-6 Wochen zusammenfinden.
Die Gruppierung hat im Zuge der konstituierenden Sitzung am 23.05.2016 einstimmig beschlossen, dass die folgenden zwei Themenfelder den Schwerpunkt der Arbeit der Regionalen Koordinierungsgruppe bilden:
Zu den jeweiligen Themenfeldern sind zudem entsprechende Arbeitsgruppen gebildet worden, deren Vorsitz bzw. Leitung von jeweils 2 Behörden der Regionalen Koordinierungsgruppe ausgeübt wurde. In jede Arbeitsgruppe sind darüber hinausgehend weitere Vertreter aller beteiligten Behörden der Regionalen Koordinierungsgruppe und Vertreter aller jeweiligen kreisangehörigen Kommunen entsandt worden. Die Arbeitsgruppen tagten außerhalb der Sitzungen der Regionalen Koordinierungsgruppe und ihre Erarbeitungen und Ergebnisse wurden im Rahmen der Sitzungen der Regionalen Koordinierungsgruppe allen hier beteiligten Behörden präsentiert und zur gemeinsamen Abstimmung gestellt. Außerdem wurden Ergebnisse und Entscheidungen der Regionalen Koordinierungsgruppe in den Arbeitsgruppen aufgegriffen und im Rahmen der Konzepterstellung umgesetzt. Die Arbeitsgruppen waren wie folgt organisiert:
Nach abschließender Erarbeitung hat die Regionale Koordinierungsgruppe die drei Konzepte Ende Oktober 2016 dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf vorgestellt. Hierbei wurde herausgestellt, dass alle drei Konzepte im ganz Wesentlichen vom Land Nordrhein-Westfalen mitgetragen werden. Hinsichtlich des Konzeptes der Verteilung der Kaliumiodidtabletten im Ereignisfall hat das Land Nordrhein-Westfalen angeregt, den Verfahrensablauf im Ereignisfall zu vereinfachen. Im Zusammenhang mit dem Konzept zur Vorverteilung der Kaliumiodidtabletten wurden arzneimittelrechtliche Fragestellungen aufgeworfen, die von Seiten des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen einer ressortübergreifenden Beratung noch beantwortet werden mussten. Ferner hat das Land Nordrhein-Westfalen hinsichtlich des Konzeptes der Vorverteilung der Kaliumiodidtabletten gebeten, die Kontrolle des bezugsberechtigten Personenkreises zu konkretisieren und eine haushaltsbezogene Verteilung mit Bezugsberechtigungsschein vorzunehmen anstelle eines einfachen Identitätsnachweises. Dem Konzept der Information der Bevölkerung, u.a. in Form einer umfassenden Informationsbroschüre, hat das Land Nordrhein-Westfalen zugestimmt. Hierbei erfolgten im Nachgang des Termins lediglich kleinere redaktionelle Änderungen.
Nach Überarbeitung und Anpassung der Konzepte durch die Arbeitsgruppen und Klärung insbesondere arzneimittelrechtlicher Fragestellungen durch das Land Nordrhein-Westfalen erfolgte Ende Januar 2017 ein finaler Termin beim Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Zuge dessen genehmigte das Ministerium nach Prüfung der Konzepte unter Berücksichtigung geringfügiger Anmerkungen eine Umsetzung in der Region Aachen.
Mit darauf folgendem Erlass vom 27.01.2017 informiert das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen u.a. über die Bedingungen einer Vorverteilung der Kaliumiodidtabletten.
II. Konzept zur Vorverteilung der Kaliumiodidtabletten
Vor dem Hintergrund des Konzeptes zur Verteilung der Kaliumiodidtabletten im Ereignisfall hat die Region Aachen festgestellt, dass eine Verteilung der Kaliumiodidtabletten im Ereignisfall voraussichtlich nicht rechtzeitig und vollumfänglich möglich sein wird.
Auf Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 27.01.2017 wurde daher ein Konzept zur Vorverteilung der Kaliumiodidtabletten erstellt.
Durch diese ergänzende Maßnahme soll der Bedarf bzw. die Nachfrage bei einer ereignisbezogenen Verteilung reduziert und die Belastung der Ausgabestellen verringert werden, so dass im Ereignisfall eine Versorgung aller Bürger mit Kaliumiodidtabletten erreicht werden könnte.
Die Information der betreffenden und gemäß der Empfehlung der Strahlenschutzkommission bezugsberechtigten Bevölkerungsgruppen (alle Personen bis einschließlich 45 Jahren sowie Schwangere) über die genaue Verfahrensweise der Vorverteilung der Kaliumiodidtabletten an die Haushalte erfolgt in den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg, der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen nach einheitlichem Muster durch die jeweils zuständige Katastrophenschutzbehörde über die entsprechend vorhandenen Medien. Hierzu stehen als Informationsmaterialien zudem eine einheitliche Informationsbroschüre und ein Informationsflyer zur Verfügung.
Der öffentliche Aufruf / die Information über die Verfahrensweise der Vorverteilung soll in allen betreffenden Gebietskörperschaften abgestimmt, zeitgleich und mit einheitlichem Inhalt erfolgen.
Hierbei erfolgt über einen Aufruf in den Medien, wie z.B. öffentliche Tageszeitungen, Rundfunk, Fernsehen, Internetseite der jeweiligen Kommune, Social Media eine Information der Bevölkerung über das Verfahren der Vorverteilung der Kaliumiodidtabletten. Mithilfe dieser Information wird erläutert, dass und wie eine Vorverteilung der Kaliumiodidtabletten in der entsprechenden Gebietskörperschaft für den bezugsberechtigten Personenkreis vorgesehen ist. Die Ausgabe der Kaliumiodidtabletten erfolgt in allen teilnehmenden Apotheken der Region Aachen, da die Apotheken mit ihrem flächendeckenden Versorgungsnetz eine sach- und fachgerechte Vorverteilung gewährleisten. Zum Erhalt der Kaliumiodidtabletten in den Apotheken ist nach Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen die Vorlage eines vorab ausgestellten Bezugsscheins erforderlich. Der Einwohner beantragt eigeninitiativ auf Grundlage des Aufrufs per Antragsformular online den Bezugsschein, welcher gegen Vorlage in einer teilnehmenden Apotheke für den Bezug einer jeweils vorab überprüften Menge an 6er-Tablettenblistern berechtigt. Zum Erhalt des Bezugsscheins ist erforderlich, dass die Person das online abrufbare Antragsformular ausfüllt, welches Bestandteil eines von Seiten der Regio IT bereitgestellten vollautomatisierten Onlineprogramms ist. Im Rahmen des Aufrufs wird die Person darauf hingewiesen, dass gemäß Anforderung des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen pro Haushalt grundsätzlich eine Person den Bezugsschein für alle im Haushalt lebenden berechtigten Personen beantragt, da eine Mehrfachausgabe von Bezugsscheinen pro Haushalt nicht vorgesehen ist. Zu diesem Zweck sind bei der Beantragung alle im Haushalt lebenden berechtigten Personen zu benennen, da gemäß des Erlasses des Landes NRW vom 27.01.2017 eine haushaltsbezogene Ausgabe der Kaliumiodidtabletten zu erfolgen hat. Nach elektronischem Eingang des Antragsformulars wird nach einer melderechtlichen Überprüfung in Bezug auf die im Haushalt lebenden Personen vollautomatisiert der Bedarf an Kaliumiodidtabletten für den Haushalt ermittelt und auf dem Bezugsschein vermerkt. Der ausgefüllte Bezugsschein wird im Anschluss daran an die beantragende Person im Rahmen des automatisierten Verfahrens zur Verfügung gestellt, so dass ein Ausdruck durch die jeweilige Person, bspw. zu Hause vorgenommen werden kann. Gegen Vorlage in einer teilnehmenden Apotheke wird die auf dem Bezugsschein eingetragene Menge an 6er-Tablettenblistern mit einer Beratung und Aushändigung eines Informationsflyers ausgegeben.
Das Verfahren der Antragsstellung ist in Ausnahmefällen auch nicht-elektronisch möglich. Zu diesem Zweck werden in den jeweiligen Behörden entsprechende Informationsblätter nebst Anträgen vorgehalten. Diese können durch die Einwohner abgeholt werden, und der Antrag ist im Anschluss schriftlich zu stellen und an die jeweilige Behörde zu senden oder persönlich abzugeben. Nach Prüfung durch die jeweilige Behörde wird dem Antragssteller, der den Antrag auf schriftlichem bzw. postalischem Weg stellt, der Bezugsschein postalisch zugesandt.
Der Beginn des onlinebasierten Verfahrens ist idealerweise im Rahmen des Serviceportals für die zweite Jahreshälfte 2017 geplant. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen ist eine Herausforderung. Sollte aus bis heute nicht ersichtlichen Gründen eine Abweichung vom oben beschriebenen Verfahren nötig sein, würden ersetzende Maßnahmen entwickelt werden, die dem Ziel eines unbürokratischen und adressatenorientierten Vorgehens gerecht werden.
Die Vorverteilung wird einmalig in einem Zeitraum von 3 Monaten im Stadtgebiet Aachen bzw. der gesamten Region Aachen durchgeführt werden.
Die gesamte Organisation der Umsetzung der Vorverteilung erfolgt aktuell unter dem Vorsitz der Stadt Aachen in einer Arbeitsgruppe, die aus Vertretern der Behörden der Region Aachen besteht und sich wiederum in drei Unterarbeitsgruppen mit entsprechenden Themenschwerpunkten gliedert:
III. Finanzielle Auswirkungen der Vorverteilung der Kaliumiodidtabletten
Finanzielle Mittel zur Ausgabe der Kaliumiodidtabletten sind bei dem PSP-Element 4-021503-908-1 „Ausgabe von Kaliumiodidtabletten" und der Kostenart 52790000 „Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen" für das Haushaltsjahr 2017 mit einem Ansatz in Höhe von 100.000,00 Euro bereits eingeplant.
Diese Mittel werden benötigt für die Entwicklung und den Betrieb des onlinebasierten Verfahrens, die Aufwandsentschädigung der Apotheken pro ausgegebenem Tablettenblister, die Belieferung der Apotheken durch ein Pharmagroßhandelsunternehmen, den Druck der Informationsbroschüren, Informationsflyer, Bezugsscheinanträge, Informationsblätter sowie evtl. anfallende Versandkosten.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat auf eigene Kosten die zusätzlich für die Vorverteilung vorgesehenen Kaliumiodidtabletten beschafft und den Behörden der Region Aachen kostenfrei für die Vorverteilung zur Verfügung gestellt und bereits ausgeliefert.
Die Aufstellung einer abschließenden und vollumfänglichen Kostenaufstellung und -planung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da nicht absehbar ist, wie viele Haushalte im Stadtgebiet Aachen an der Vorverteilung der Kaliumiodidtabletten teilnehmen werden. Gemäß Haushaltsgenerierungsverfahren (HHStrt) befinden sich im Stadtgebiet Aachen rund 110.000 Haushalte des bezugsberechtigten Personenkreises der 0-45-Jährigen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die bereits eingeplanten finanziellen Mittel im Haushalt 2017 der Stadt Aachen für die Vorverteilung und Information der Bevölkerung auskömmlich sein werden. Insbesondere die überregionale Kooperation und einheitliche Verfahrensweise trägt maßgeblich mit dazu bei.
IV. Konzept zur Verteilung der Kaliumiodidtabletten im Ereignisfall
Das Konzept zur Verteilung der Kaliumiodidtabletten im Ereignisfall wurde auf Basis der entsprechenden Notfallschutzplanungen gemeinsam durch die Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg sowie die Stadt Aachen und Städteregion Aachen entwickelt. Zweck dieses Konzeptes ist es, die Lagerung, den Transport und die Verteilung der Kaliumiodidtabletten für den Ereignisfall zu regeln und die erforderliche Umsetzung der entsprechenden Aufgaben durch die Städte und Gemeinden für den Ereignisfall zu beschreiben. Aktuell erfolgt die planerische Umsetzung des Konzepts bezogen auf das Stadtgebiet Aachen.
Die Warnung und Information der Bevölkerung im Falle eines Ereignisses würde auf Grundlage des örtlichen Katastrophenschutzplans erfolgen.
Das Konzept sieht eine dezentrale Lagerung der Kaliumiodidtabletten in geeigneten lokalen Gebäuden im Stadtgebiet Aachen vor, damit im Sinne einer zügigen Umsetzung von Abwehr- und Schutzmaßnahmen im Ereignisfall mögliche Zeitverzögerungen durch Transportorganisation und Fahrzeiten für die Abholung von einem zentralen und ggf. entfernten Lagerort deutlich reduziert würden.
Die Ausgabe der Kaliumiodidtabletten im Ereignisfall würde im Rahmen einer zügigen und vereinfachten Umsetzung über die in der Bevölkerung bekannten Standorte der Wahllokale erfolgen, bei der ein Tablettenblister (à 6 Kaliumiodidtabletten) inkl. Beipackzettel haushaltsbezogen gegen Vorlage eines Identitätsnachweises an die jeweiligen vorstellig werdenden Personen ausgeben wird. Die entsprechenden Ausgabestellen im Stadtgebiet Aachen würden jeweils mit 2-3 Funktionsstellen besetzt werden.
V. Konzept zur Information der Bevölkerung
Die Information der Bevölkerung wird auf verschiedenen Wegen und mit unterschiedlichen Medien sichergestellt und gewährleistet. Ziel ist es, der Bevölkerung Informationen über die Thematik kompakt, zielgruppenorientiert, bedarfsgerecht sowie objektiv zur Verfügung zu stellen. Zum einen ist eine zentrale und einheitliche Informationsbroschüre – zum Teil in Anlehnung an bereits bestehende Texte und Ausführungen anderer Bundesländer - für die Region Aachen entwickelt worden. Als Orientierung diente die rheinland-pfälzische Informationsbroschüre zum Atomkraftwerk Cattenom. In der Broschüre der Region Aachen sind neben allgemeinen Informationen zu Kernkraftwerken und Radioaktivität sowie deren Wirkung vor allem auch Informationen zum Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen, zum Verfahren der Strahlenmessung, zur Warnung und Information der Bevölkerung, zu Verhaltensregeln, und Schutzmaßnahmen ausgeführt. Zum anderen liegt ein besonderer Schwerpunkt auch auf der Information in Bezug auf Kaliumiodidtabletten, deren Vorverteilung und Verteilung im Ereignisfall sowie Medikation. Die Erarbeitung der gesamten Broschüre erfolgte durch die Arbeitsgruppe und nicht, wie bei den bereits existierenden Broschüren in anderen Bundesländern, zentral durch das jeweilige Bundesland. Herausgeber der Broschüre sind die Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg sowie die Stadt Aachen und Städteregion Aachen. Grundsätzlich erfolgt die Bereitstellung und Veröffentlichung der Broschüre onlinebasiert. Die Broschüre wird auf den jeweiligen Websites der Behörden der Region Aachen zum Download bereitgestellt werden. Gedruckte Exemplare der Informationsbroschüre werden in einer geringen Auflage in den Behörden zusätzlich zur Ausgabe bereitgestellt. Eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit niederländischen und belgischen Behörden im Rahmen der Erarbeitung der Informationsbroschüre ist, wie im Hinblick auf die übrigen Konzepte auch, aufgrund von rechtlichen Gründen und unterschiedlichen Ausgangssituationen und Verfahrensweisen sowie -abläufen zunächst nicht über bereits bestehende Kooperationen hinaus angestrebt worden. Die Informationsbroschüre wird am 23.03.2017 im Rahmen der EUREGIO Wirtschaftsschau veröffentlicht und vorgestellt werden. Neben der Bereitstellung der Informationsbroschüre wird im Rahmen der Vorverteilung ergänzend ein einheitlicher kompakter Informationsflyer ausgegeben werden.
VI. Ausblick
Mit der beschriebenen Verfahrensweise sind Grundlagen für den Katastrophenschutz im Zusammenhang mit dem Kernkraftwerk Tihange geschaffen worden. Das bisher, im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit, Erreichte erforderte einen erheblichen personellen Einsatz.
Nachdem das Hauptaugenmerk in den vergangenen Monaten der Schaffung der Voraussetzungen für eine Vorverteilung von Kaliumiodidtabletten galt, sind die vorhandenen Kräfte nun auf die praktische Vorbereitung und Durchführung der Vorverteilung konzentriert.
Daneben wird derzeit die Beschaffung von Atemschutzmasken für Kinder im Alter zwischen 7 und 12 Jahren angestrebt. Da diese Masken im Handel nicht erhältlich sind, bedarf es einer speziellen Produktion. Derzeit wird unter Federführung der Städteregion Aachen nach einem geeigneten Unternehmen gesucht.
Festzuhalten bleibt, dass auf kommunaler Ebene alleine nicht alle Fragestellungen kurzfristig und umfassend gelöst werden können.
Darüber hinaus ist auch ein gewisses Maß an Eigenverantwortung durch die Bevölkerung wichtig. Auch hierzu enthält das Informationskonzept für die Bevölkerung hilfreiche Anregungen.