Entscheidungsvorlage - FB 32/0009/WP17-5
Grunddaten
- Betreff:
-
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Verfasst von:
- FB 32
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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22.03.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für den Rat der Stadt Aachen (Sitzung am 22.03.2017):
Auf Vorschlag der Verwaltung, Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und auf Empfehlungen der Bezirksvertretung Brand und des Hauptausschusses, beschließt der Rat der Stadt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen als Ordnungsbehördliche Verordnung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In seiner Sitzung am 15.03.2017 hat der Hauptausschuss über die beabsichtigten Ladenöffnungen aus Anlass von Veranstaltungen in Aachen-Innenstadt, Aachen-Burtscheid und dem Stadtbezirk Aachen-Brand beraten.
Dem Vorschlag der Verwaltung folgend hat der Hauptausschuss dem Rat der Stadt - bezogen auf die Ladenöffnungen aus Anlass der nachfolgenden Veranstaltungen - den Erlass einer entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnung vorbehaltlich der nachzureichenden Erläuterungen zu einzelnen Veranstaltungsterminen in Brand empfohlen:
Aachen-Innenstadt
Aktion „Ehrenwert-Tag der Vereine“am01.10.2017
Weihnachtsmarktam10.12.2017
Aachen-Burtscheid
Burtscheider Aktionstageam27.08.2017
Stadtbezirk Aachen-Brand
Eröffnung des Brander Marktplatzesam21.05.2017
Sommerkirmes/Pfarrfestam 09.07.2017
Donatus-Kirmesam 22.10.2017
Weihnachtsmarktam03.12.2017
Den beabsichtigten Ladenöffnungen aus Anlass der nachfolgenden Veranstaltungen hatte auch die Gewerkschaft ver.di mit Stellungnahme vom 07.03.2017 zugestimmt:
- Aachen-InnenstadtWeihnachtsmarkt
- Aachen-BurtscheidBurtscheider Aktionstage
- Aachen-BrandEröffnung des Brander Marktplatzes.
Nicht gefolgt ist ver.di dem Vorschlag der Verwaltung auf Zulassung einer sonntäglichen Ladenöffnung aus Anlass der Aktion „Ehrenwert - Tag der Vereine“, da „die Anlassbeschreibung unzureichend“ sei. Es bleibe „unklar, was „viele Vereinsstände“ sind und wie diese aussehen“. Der „Vergleich zwischen der Verkaufsfläche und der Aktionsfläche“ sei „in der Vorlage nicht beachtet“.
Mit der aus Anlass der Beratungen der sonntäglichen Ladenöffnungen im Hauptausschuss am 15.03.2017 vorgelegten neuerlichen Stellungnahme seitens ver.di vom 15.03.2017, die dieser Vorlage in der Anlage 1 beigefügt ist, wurde die Möglichkeit einer Zustimmung in Aussicht gestellt, soweit der zugrundeliegende Antrag nachgebessert werde. Ver.di führt hierzu aus „Es ist nicht auszuschließen, dass der „Tag der Vereine“ juristisch begründbar ist“. Vor diesem Hintergrund wird seitens ver.di vorgeschlagen, „dass der Antrag nachgebessert wird“.
Die geforderten Ergänzungen beziehen sich auf Angaben zu:
- dem Verhältnis der Aktionsfläche in Relation zur Fläche der Ladenöffnung,
- den jeweiligen Besucherströmen,
- der Anzahl der Vereinsstände,
- und der Vorlage eines Übersichtsplanes zur Veranstaltung.
Zu den beabsichtigten Veranstaltungen der Sommerkirmes/Pfarrfest, der Donatus-Kirmes und des Weihnachtsmarkt im Stadtbezirk Aachen-Brand hatte ver.di bereits mit Stellungnahme vom 07.03.2017 mitgeteilt, dass diese „vermutlich ebenfalls genehmigt werden, sofern die fehlenden Unterlagen nachgereicht werden“.
Den vorstehenden Einlassungen Rechnung tragend und dem Beschluss des Hauptausschusses folgend, wurden die betroffenen Interessengemeinschaften, der Märkte- und Aktionskreis Aachen City e.V. (MAC) und die Interessengemeinschaft Brander Handel, Handwerk und Gewerbe (IG Brand) für den Stadtbezirk Aachen-Brand um ergänzende Angaben zu den Anlassveranstaltungen gebeten.
Die seitens der betroffenen Interessengemeinschaften übermittelten nachgereichten Angaben sind der ergänzenden Vorlage als Anlagen beigefügt; siehe insoweit:
Anlage 2:Schreiben des MAC vom 17.03.2017 (Eingang 20.03.2017)
Anlage 5:Schreiben der IG Brand vom 17.03.2017 nebst Anlagen 5 a -c
Anlage 6:Mitteilung des Bezirksamtes Brand vom 17.03.2017.
Die rechtliche Würdigung dieser ergänzenden Antragsunterlagen führt aus Sicht der Verwaltung zu den nachfolgenden Ergebnissen:
Aktion „Ehrenwert – Tag der Vereine“
Die Veranstaltung „Ehrenwert - Aktionstag der Vereine“ bietet allen in Aachen ansässigen und wirkenden Vereinen die Möglichkeit der Präsentation. Durch die Darstellung der eigenen Vereinstätigkeit erhalten die Vereine die Möglichkeit der Anwerbung neuer Mitglieder und Sponsoren sowie der Vernetzung untereinander.
Hierbei belegt grundsätzlich jeder teilnehmende Verein einen Stand. Die Art und Weise der gewählten Präsentation bestimmt der Verein im Rahmen der genehmigten Vorgaben selbst. Wünschenswert sind originelle Präsentationen und Mitmachangebote. Es gibt zahlreiche Darbietungen einzelner Vereine und Angebote für interessierte Besucher.
In den vergangenen Jahren haben sich anlässlich dieser Veranstaltung bis zu 200 Vereinen an dem jeweiligen Aktionstag beteiligt. Die Stände sind über die gesamte Altstadt verteilt.
Zu den seitens ver.di benannten Kritikpunkten, insbesondere zum Verhältnis der Aktionsfläche in Relation zur Fläche der Ladenöffnung, ist festzuhalten:
Die Veranstaltung erstreckt sich vom Markt über den Katschhof, Hühnermarkt, Hof, und Münsterplatz zur Ursulinerstraße über den Friedrich-Wilhelm-Platz mit der Rotunde des Elisenbrunnens und dem Elisengarten bis zum Holzgraben und in Teilflächen der Hartmannstraße.
Die Grundfläche dieser Örtlichkeiten umfasst insgesamt 33.197 qm.
Die Gesamtfläche des Veranstaltungsbereiches rund um die o.a. Aktionsflächen beläuft sich auf rd. 72.000 qm; unter Einbeziehung der entsprechenden Zuwegungen - ausweislich der Antragsunterlagen - gar auf rd. 100.000 qm.
Für die Durchführung des Aktionstages steht den beteiligten Vereinen eine Fläche von ca. 18.000 qm zur Verfügung. Im vergangenen Jahr wurden - neben vier Bühnen - hier allein nahezu 160 Stände aufgebaut. Viele Vereine bringen über die Stände hinaus weitere Aufbauten, wie bspw. Riesentrampolin, Kletterturm, Hundeparcours, Judomatten, Laufsteg für Fotoshooting, Segelflugzeug u.a. mit.
Zur Verdeutlichung ist der bereits der Vorlage vom 10.03.2017 für die Beratungen des Hauptausschusses und des Rates der Stadt beigefügte „Übersichtsplan - Stände Tag der Vereine 2016“ dieser ergänzenden Vorlage in der Anlage nochmals beigefügt
(vgl. Anlage 3).
Darüber hinaus beigefügt ist zur Verdeutlichung der Übersichtsplan der Aktionsflächen, ergänzt um die Angabe der Flächengrößen der Aktionsbereiche (vgl. Anlage 4).
Dem gegenüber steht ausweislich der mit Schreiben vom 17.03.2017 übermittelten ergänzenden Angaben des Märkte- und Aktionskreises Aachen-City e.v. (vgl. Anlage 2) eine „Gesamtfläche der maximal theoretisch möglich geöffneten Geschäfte“ von rd. 102.000 qm. Da sich - im Falle der Freigabe einer sonntäglichen Ladenöffnung - erfahrungsgemäß
„lediglich zwei Drittel an der Sonntagsöffnung beteiligen“, wird eine „Gesamtverkaufsfläche von ca. 70.000 qm erreicht“.
Die Aktionsfläche der Veranstaltung ist somit ungleich größer als die Verkaufsfläche im Falle einer möglichen Ladenöffnung.
Zur Frage der Besucherströme ist darüber hinaus festzuhalten:
Ausweislich der Antragsunterlagen für die sonntägliche Ladenöffnung aus Anlass des Aktionstages „Ehrenwert - Tag der Vereine“ geht der Märkte- und Aktionskreis Aachen City e.v. aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit von einem Besucheraufkommen zwischen 25.000 und 30.000 Besuchern insgesamt aus.
Die hiervon abgeleitete und auf entsprechende, zur Verfügung stehende Untersuchungen gestützte Ermittlung des potentiellen Besucheraufkommens für eine mögliche Ladenöffnung ist nachvollziehbar.
Dem folgend, liegt die Zahl potentieller Besucher einer Ladenöffnung weit unter der Besucherzahl der Veranstaltung.
Darüber hinaus ist aus Sicht der Verwaltung maßgeblich zu berücksichtigen, dass es sich
bei den Besuchern des Aktionstages „Ehrenwert - Tag der Vereine“ zu einem nicht unwesentlichen Anteil um begleitende Familienangehörige und Freunde der ihren jeweiligen Verein präsentierenden Personen handelt. Das vorrangige Bedürfnis dieser Besucher der Veranstaltung wird darin liegen, den Akteuren größtmögliche Aufmerksamkeit zu schenken. Das Interesse, neben dem Besuch der Veranstaltung an sich, auch die Möglichkeiten einer gleichzeitig stattfindenden Ladenöffnung für sich zu nutzen, kann als zweitrangig angesehen werden. Dies belegt auch die letztjährige Veranstaltung; trotz fehlender Ladenöffnung erfreute sich die Veranstaltung des gleichen Zuspruches wie in den Jahren mit Ladenöffnung. Der Inanspruchnahme sowohl der gastronomischen als auch der übrigen Angebote der Geschäftsstellen in der Innenstadt kommt insofern eine untergeordnete Rolle zu.
Die vorliegenden Erkenntnisse belegen aus Sicht der Verwaltung offensichtlich, dass die Veranstaltung „Ehrenwert - Tag der Vereine“ für sich und unabhängig von einer Ladenöffnung den maßgeblichen Besucherstrom verursacht und sich die mögliche Ladenöffnung als Annex zu dieser Veranstaltung darstellt.
Anlassveranstaltungen im Stadtbezirk Aachen-Brand
Beantragt werden Ladenöffnungen aus Anlass der Sommerkirmes/Pfarrfest, der Donatus-Kirmes und des Weihnachtsmarktes.
Alle Veranstaltungen werden auf dem im Mai eröffneten neuen Marktplatz in Brand stattfinden. Der seit Jahrzehnten als Mittelpunkt des „Brander Lebens“ dienende Marktplatz wurde in seiner jetzigen Konzeption und Gestaltung erst Ende 2016 fertiggestellt. Hieraus resultierend werden bislang dort abgehaltene Veranstaltungen konzeptionell überdacht und überarbeitet. Die hiermit verbundenen Überlegungen sind zwar angelaufen, werden aber erst in der nahen Zukunft konkrete Gestalt annehmen. Belastbare Angaben zu den Besucherströmen, insbesondere zum Verhältnis der Besucher aus Anlass der Veranstaltung in Relation zu den beabsichtigten Ladenöffnungen sind - über die bereits in der Vorlage vom 10.03.2017 enthaltenen, auf Erfahrungswerten beruhenden Angaben hinaus - somit für das laufende Jahr nicht möglich.
Die seitens der IG Brand übermittelten Unterlagen belegen jedoch insoweit, wie schon in der Vorlage für den Hauptausschuss und den Rat der Stadt vom 10.03.2017 ausgeführt, dass es sich bei den in Rede stehenden Kirmesveranstaltungen, insbesondere der Donatus-Kirmes um echte Traditionsveranstaltungen für den Stadtbezirk Aachen-Brand handelt. Die Kirmesveranstaltungen sind bereits im Jahre 1876 Gegenstand politischer Beratungen der Bürgermeisterei Brand gewesen. Dies gilt - ausweislich der beigefügten Unterlagen zur Historie (Heimatkundliche Blätter 2011 - „Aus der Chronik und den Ratsprotokollen der Bürgermeisterei Brand“) - auch für die Abhaltung der Kirmesveranstaltungen in den Jahren 1919 / 1922 (vgl. Anlagen 5 a-c).
Mögliche Ladenöffnungen waren zu dieser Zeit ohne Belang. Vielmehr waren und sind es die Veranstaltungen selbst, die die Menschen von je her angezogen haben und anziehen.
Ergänzend ist hinsichtlich der beabsichtigen Ladenöffnungen aus Anlass des Brander Weihnachtsmarktes aus Sicht der Verwaltung festzuhalten, dass - zumindest mit großer Wahrscheinlichkeit - davon ausgegangen werden kann, dass auch diese Veranstaltung als Folge der großen Feierlichkeiten anlässlich der Eröffnung des neu gestalteten Brander Marktplatzes ein großer Publikumsmagnet nicht nur für die Aachener Bevölkerung sein wird.
Der Weihnachtsmarkt wird vielmehr auch Anziehungspunkt für eine entsprechend große Anzahl von Besuchern aus dem benachbarten Umfeld und darüber hinaus aus den Gemeinden des angrenzenden Nachbarlandes sein.
Den seitens des Bezirksamtes Brand mit Schreiben vom 17.03.2017 übermittelten erläuternden Ausführungen (vgl. Anlage 6), insbesondere zur räumlichen Verbundenheit und Nähe der Trierer Straße zu den auf dem neugestalteten Brander Marktplatz geplanten Veranstaltungen schließt sich die Verwaltung vollumfänglich an.
Die den beabsichtigten Ladenöffnungen zugrundeliegenden Unterlagen und Angaben sollten den durch die höchstrichterliche Rechtsprechung konkretisierten Anforderungen an sonntägliche Ladenöffnungen unter Berücksichtigung der Tatsache, dass auch den Veranstaltungen Sommerkirmes/Pfarrfest, Donatus-Kirmes und Weihnachtsmarkt erstmalig neue Rahmenbedingungen zugrunde liegen, gerecht werden.
Anlagen
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2,9 MB
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510 kB
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(wie Dokument)
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