Kenntnisnahme - FB 45/0246/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung von KJA-relevanten Zielen und Kennzahlen des städtischen Haushalts (Ergänzungsvorlage)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/000
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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25.04.2017
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem Haushalt 2017 wurden die Produktbeschreibungen mit den vereinbarten Zielen und Kennzahlen Bestandteil der Haushaltsverhandlungen sowohl in der Aufstellung des Entwurfes als auch in den politischen Haushaltsplanberatungen.
Analog der Überplanung der Haushaltsansätze können die Ziele und Kennzahlen daher im jährlichen Haushaltsplanverfahren, nächstmalig mit Aufstellung des Haushaltsplans 2018, bei Bedarf angepasst werden.
Die Überarbeitung erfolgt dann durch die verantwortlichen Organisationseinheiten.
Was ist bei der Ziel- und Kennzahlenbildung zu beachten?
- Die Bildung von Zielen und Kennzahlen ist seit 2009 pflichtig nach §12 GemHVO.
- Die Ziele sollen so formuliert sein, dass sie realistisch und erreichbar (im Einflussbereich der Kommune).
- Alle Kennzahlen sollen möglichst aufwandsarm erfasst werden können. Zu bevorzugen sind Kennzahlen, zu denen schon Werte aus der Vergangenheit vorliegen und die dauerhaft einen Sinn machen. Steuerungsrelevant sind insbesondere die Zielgrößen, die sich in den nächsten Jahren verändern sollen oder werden.
- Die (einseitigen) Produktblätter sollen maximal 2-3 strategische Ziele mit dazu gehörigen Kennzahlenreihen (auch graphisch) abbilden, da eine Priorisierung unabdingbar ist.
- Soweit möglich sollen alle Ziele in Hinblick auf die in der Zielfeldkarte der Stadtverwaltung festgelegten Oberziele formuliert werden.
- Bei jeder Zielbildung und Kennzahlenfestlegung ist zu beachten, dass diese nur im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel gewählt werden können
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
Aus der Vorlage ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt.
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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102,3 kB
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