Entscheidungsvorlage - FB 45/0350/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss genehmigt die am 03.04.2017 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Gewährung eines einmaligen freiwilligen Zuschusses an die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V. (AWO) für die Gestaltung der Außenanlage mit Spielgeräten.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 03.04.2017 haben der Oberbürgermeister sowie die Ratsmitglieder der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Die Grünen, Die LINKE folgende Dringlichkeitsentscheidung gemäß
§ 60 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) getroffen:

 

Es erfolgt der Beschluss zur Gewährung eines einmaligen freiwilligen Zuschusses an die AWO in Höhe von 12.678,42 € für die Herrichtung der Außenanlage inkl. der Lieferung und Montage der Außenspielgeräte.

 

Gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2 GO NRW ist diese Entscheidung dem Kinder- und Jugendausschuss in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

 

5-060101-900-00300-300-4; 78180000 1)

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

230.0001)

230.000

940.000

940.000

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

1-060101-800-4; 53180010 2)

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

562.3002)

562.300

2.159.100

2.159.100

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

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Anlagen

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