Entscheidungsvorlage - FB 45/0343/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu der KiTa Eisenbahnweg „Guter Freund“ zustimmend zur Kenntnis und
 

  1. beschließt die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen für die KiTa Eisenbahnweg „Guter Freund“ und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von 9 % der indexierten Kindpauschalen (derzeit ca. 71.298,67 € pro Jahr) aus bereits etatisierten Haushaltsmitteln

 

  1. beschließt, dass der Trägeranteil in Höhe von 9 % der zu berücksichtigenden Kaltmiete (derzeit ca. 8.624,73 € pro Jahr) als freiwillige Leistung durch die Stadt Aachen aus bereits etatisierten Haushaltsmitteln übernommen wird

 

  1. beschließt, dass die jährlichen, nicht über das KiBiz refinanzierbaren Mietkosten auf Basis einer Kaltmiete von 13,45 €/ m² (derzeit ca. 30.765,00 € pro Jahr) ebenfalls als freiwillige Leistung durch die Stadt Aachen aus bereits etatisierten Haushaltsmitteln übernommen werden

 

  1. beauftragt die Verwaltung, hinsichtlich der Ziffern 1 bis 3 des Beschlussvorschlags einen Sondervertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren (Dauer des Mietvertrags) abzuschließen.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

1           Ausgangslage

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 20.05.2015 die Errichtung einer fünfgruppigen KiTa am Standort Eisenbahnweg sowie den Abschluss eines entsprechenden Mietvertrags mit dem Investor Guter Freund Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG vorbehaltlich einer zehnjährigen Preisstabilität beschlossen (Rat/11/WP.17). Die zehnjährige Preisstabilität wurde in den Mietvertragsentwurf aufgenommen.

 

Aufgrund des Beschlusses des Kinder- und Jugendausschusses (KJA) vom 16.02.2016 wurde die Trägerschaft für die KiTa Eisenbahnweg „Guter Freund“ der AWO übertragen (FB 45/0196/WP17).

 

Im Rahmen des Antrags der AWO auf Übernahme der Trägerschaft wurde mit Schreiben vom 30.10.2015 bereits mitgeteilt, dass der Trägeranteil von 9 % nicht aufgebracht werden könne und ein, den refinanzierbaren Mietkostenanteil ggf. übersteigender Betrag von der Stadt Aachen übernommen werden müsste. Dieses Schreiben wurde als Antrag auf Übernahme des Trägeranteils gewertet.

 

Die Finanzierung des kommunalen Zuschusses am gesetzlichen Anteil der KiBiz-Miete ist sichergestellt, während darüber hinaus gehende Zuschüsse als freiwillige Leistung durch die Stadt Aachen zu erbringen sind. Eine erste Darstellung der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen wurde dem KJA in seiner Sitzung am 16.02.2016 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

2           Antrag auf Übernahme des gesamten Trägeranteils und der jährlichen, nicht über KiBiz refinanzierbaren Mietkosten als freiwillige Leistung

 

2.1     Trägeranteil der Kindpauschalen

Die finanzielle Förderung der Kindestageseinrichtungen wird gemäß § 19 Abs. 1 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in Form von Pauschalen für jedes in einer KiTa aufgenommene Kind (Kindpauschalen) gezahlt.

 

Gemäß § 20 Abs. 1 S. 1 u. 3 KiBiz gewährt das Jugendamt anerkannten Träger der freien Jugendhilfe einen Zuschuss für die Aufgaben nach diesem Gesetz in Höhe von 91 %, wenn der Finanzierungsanteil des Trägers an den Kindpauschalen nach § 19 KiBiz geleistet wird.

 

Der Trägeranteil in Höhe von 9 % der Kindpauschalen beträgt für die KiTa Eisenbahnweg „Guter Freund“ ab dem KiTa-Jahr 2017/ 2018 71.298,67 pro Kindergartenjahr mit einer jährlichen Indexierung um 3 % bis zum KiTa-Jahr 2018/ 2019.

 

2.2          Refinanzierung von Mietkosten über KiBiz

Für die im Investorenobjekt vorgesehenen Flächen von 875 m², die durch die KiTa genutzt werden, ist bei einer Vertragslaufzeit von 20 Jahren ein monatlicher Quadratmeterpreis von 13,45 € mit zehnjähriger Preisstabilität vorgesehen. Ab dem 01.08.2027 wird die Grundmiete über eine Preisanpassungsklausel auf Basis des Verbraucherpreisindex angepasst.

Folglich ergeben sich bis zum 31.07.2027 tatsächliche Mietkosten in Höhe von 11.768,75 € monatlich bzw. in Höhe von 141.225,00 € jährlich.

 

Gemäß § 7 der Verordnung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes (DVO KiBiz) werden im Rahmen der KiBiz-Förderung bei nach dem 28.02.2007 neu gegründeten Mietverhältnissen Mietkosten lediglich auf der Grundlage von Mietpauschalen refinanziert.

 

Die für die Stadt Aachen geltende Mietpauschale beträgt für das KiTa-Jahr 2017/ 2018, in dem voraussichtlich die Fertigstellung und Inbetriebnahme der KiTa erfolgt, 10,52 €/ m².

 

Neben der Mietpauschale ist die anzuerkennende Gesamtfläche für die entsprechende KiTa bei der Berechnung ebenfalls von Relevanz. Nach § 7 Abs. 3 DVO KiBiz wird pro Gruppe pauschal ein Wert von 160 m² angenommen, während sich für die Gruppenformen I und II (U3-Gruppen) jeweils ein Zuschlag von 25 m² je Gruppe ergibt.

 

Aufgrund der fünf über das KiBiz geförderten Gruppen (1x GF I, 2x GF II und 2x GF III) ergibt sich eine anzuerkennende Gesamtfläche von 875 m² im Rahmen der Mietkostenberechnung.

 

Folglich ist bei der Berechnung der KiBiz-Förderung für die fünf Gruppen eine monatliche Kaltmiete in Höhe von 9.205,00 € monatlich bzw. in Höhe von 110.460,00 € jährlich berücksichtigungsfähig.

 

Gemäß § 20 Abs. 2 S. 5 u. 1 KiBiz soll auf Grundlage der zu zahlenden Kaltmiete ein Zuschuss geleistet werden. Im Rahmen dessen ist die v.g. Jahressumme in Höhe von 110.460,00 € im Wege des Vorwegabzugs um 2.925,94 € pro Gruppe zu bereinigen, sodass letztlich ein Betrag in Höhe von 95.830,35 in die Berechnung der Förderung einfließt.

 

Diese Kosten sind nach § 20 Abs. 1 S. 3 KiBiz von dem örtlichen Träger der Jugendhilfe (Stadt Aachen) mit 91 % zu bezuschussen, während der Trägeranteil 9 % beträgt. Gemäß § 21 Abs. 1 KiBiz gewährt das Land dem örtlichen Träger der Jugendhilfe einen pauschalierten Zuschuss in Höhe von 36 %.

 

Der Trägeranteil in Höhe von 9 % der KiBiz-Kaltmiete beträgt für die KiTa Eisenbahnweg „Guter Freund“ ab dem KiTa-Jahr 2017/ 2018 8.624,73 pro Kindergartenjahr und steigt entsprechend der Indexierung der Pauschalwerte.

 

Die nach KiBiz berücksichtigungsfähige Miete beträgt wie oben ausgeführt 110.460,00 € jährlich und liegt damit um 30.765,00 € (= 141.225,00 € abzgl. 110.460,00 €) unter der tatsächlichen Miete.

Antragsgemäß wäre demnach der Betrag in Höhe von aktuell 30.765,00 € jährlich als freiwillige Leistung durch die Stadt Aachen zu übernehmen.

Diese freiwillige Leistung reduziert sich in den kommenden Jahren zu Lasten des gesetzlichen Anteils an der KiBiz-Miete und des Trägeranteils entsprechend der gesetzlichen Indexierung der Pauschalwerte. Eine erneute Erhöhung ist aufgrund der zehnjährigen Preisstabilität frühestens ab dem 01.08.2027 möglich.

 

2.3     Zusammenfassung

Darstellung der freiwilligen Mehrbelastung des städtischen Haushalts

 

Tatsächliche Miete pro Jahr

141.225,00 €

 

 

berücksichtigungsfähige Miete nach KiBiz

110.460,00

 abzgl. Vorwegabzug der Gruppen nach KiBiz

14.629,65

über KiBiz bezuschussungsfähige Miete

95.830,35

 

 

Trägeranteil (9 %)

8.624,73

gesetzlicher Zuschuss (91 %)

87.205,57

 abzgl. Landeszuschuss (36 %)

34.498,91 €

 

 

kommunaler Zuschuss am gesetzlichen Anteil der KiBiz-Miete

52.706,66 €

 

 

freiwilliger kommunaler Zuschuss I (Trägeranteilübernahme Miete)

8.624,73 €

freiwilliger kommunaler Zuschuss II (Mietkostenzuschuss)

30.765,00

freiwilliger kommunaler Zuschuss III (Trägeranteilübernahme Kindpauschale)

71.298,67 €

Freiwillige Mehrbelastung des städtischen Haushalts

110.688,40

 

Für die Haushaltsjahre 2017 ff. ergeben sich folgende freiwillige Mehrbelastungen des städtischen Haushalts:

 

2017

2018

2019

2020

freiwillige Mehrbelastung des städtischen Haushalts

46.120 €

 110.934 €

 111.092 €

110.652 €

 

3           Finanzierung

Für die Anmietung der Räumlichkeiten sowie die Übernahme der Trägeranteile stehen im Haushalt 2017 ff. Mittel in ausreichender Höhe bei 4-060101-901-9; 53180000 zur Verfügung.

 

4           Vorschlag der Verwaltung

In der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/ 2018, die am 22.02.2017 im Rat der Stadt Aachen verabschiedet wurde, ist die KiTa Eisenbahnweg „Guter Freund“ mit 54 ü3- und 26 U3-Plätzen berücksichtigt.

Diese Plätze sind mit Blick auf die Versorgungsquote im Sozialraum 6 (Forst/ Driescher Hof) und die Erfüllung des Rechtsanspruchs im U3-Bereich notwendig.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag auf Übernahme der Trägeranteile für die KiTa Eisenbahnweg „Guter Freund“ in Höhe von derzeit insgesamt 79.923,40 jährlich (= 8.624,73 € zzgl. 71.298,67 €) und der nicht über KiBiz refinanzierbaren Miete in Höhe von aktuell 30.765,00 € jährlich als freiwillige Leistung der Stadt Aachen über den Abschluss eines Sondervertrags mit einer Laufzeit von 20 Jahren (Dauer des Mietvertrags) zu übernehmen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Ausreichende Haushaltsmittel sind bei 4-060101-901-9; 53180000 im Haushalt 2017 ff. etatisiert.

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

4-060101-901-9; 531800001)

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

37.862.2001)

37.862.200

126.091.500

126.091.500

0

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Abschreibungen

0

0

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0

0

0

Ergebnis

37.862.200

37.862.200

126.091.500

126.091.500

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

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Anlagen

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