Entscheidungsvorlage - FB 45/0352/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Allianz für Aachen vom 29.12.2016 „Keine städtischen Mittel für sozialistische Jugendarbeit“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kinder- und Jugendausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
25.04.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
- Er beschließt, den Antrag der Allianz für Aachen abzulehnen, die Leistungsvereinbarung mit dem Träger der freien Jugendhilfe „ Die sozialistische Jugend – Die Falken“ zum nächstmöglichen Termin aufzukündigen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Allianz für Aachen (AfA), Gruppe im Rat der Stadt Aachen, beantragt mit Schreiben vom 29.12.2016 die bestehende Leistungsvereinbarung mit dem Jugendhilfeträger der Sozialistischen Jugend Deutschland – Die Falken zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzukündigen und die freiwerdenden finanziellen Mittel als Zuschüsse für alte Menschen zur Verfügung zu stellen.
Die AfA begründet ihren Antrag damit, dass der Jugendverband „Sozialistische Jugend Deutschland – Die Falken“ (SJD – Die Falken) nicht den von der Obersten Landesbehörde festgelegten Grundsätzen zur Anerkennung freier Träger gem. § 75 SGB VIII entspricht.
- Anerkennung gemäß § 75 SGB VIII
Die öffentliche Anerkennung der SJD – Die Falken – Landesverband NRW sowie alle ihr als Mitglieder angehörenden Orts -, Stadt-, Kreis-, Unterbezirks- und Bezirksverbände erfolgte am 28.06.1968 auf Landesebene.
Eine Prüfung, Beurteilung und Entscheidung zur Frage der Anerkennung obliegt nicht der einzelnen Kommune und ist aus diesem Grund nicht durch ein jugendpolitisches Gremium der Stadt Aachen erfolgt.
- Leistungsvereinbarung
Mit Beschluss des Kinder – und Jugendausschusses vom 30.10.2007 wurde die Fachverwaltung beauftragt, eine Leistungsvereinbarung mit dem SDJ – Die Falken abzuschließen und einen entsprechenden jährlichen Betriebskostenzuschuss zu leisten.
Diese Leistungsvereinbarung hat eine dreijährige Laufzeit, die sich um jeweils 3 Jahre verlängert, wenn keiner der Vertragspartner kündigt.
Stellungnahme:
Die SJD – Die Falken in Aachen nimmt Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne des §11 SGB VIII war. Ihr wesentlicher Tätigkeitsbereich liegt in der Integrationsarbeit mit Flüchtlingskindern.
Die Fachverwaltung sieht durch eine Aufkündigung der Leistungsvereinbarung mit der SDJ – Die Falken die erforderliche Versorgung von Kindern in der Stadt Aachen mit Angeboten zur Jugendförderung insbesondere im Bereich der Integration von jungen Flüchtlingen gefährdet.
Beschlussvorschlag:
Die Fachverwaltung schlägt vor, den Antrag der Allianz für Aachen, die Leistungsvereinbarung mit dem Träger der freien Jugendhilfe „ Die sozialistische Jugend – Die Falken“ zum nächstmöglichen Termin aufzukündigen, abzulehnen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
| ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
4-060201-908-9, SK 5318000
| ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 2.054.800 | 2.054.800 | 6.164.400 | 6.164.400 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
205 kB
|
|||
2
|
öffentlich
|
241 kB
|
|||
3
|
öffentlich
|
2,5 MB
|