Entscheidungsvorlage - FB 11/0216/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters die Veränderung des Stellenplans 2017 durch

 

  1. Einrichtung von 6 Vollzeitstellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
  2. Einrichtung von 7 halben Stellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
  3. Umwandlung einer Vollzeitstelle für ErzieherInnen (ausgewiesen nach EG S 6 TVöD-SuE) in eine halbe Stelle, auszuweisen nach EG S 8 a TVöD-SuE,
  4. Einrichtung einer zunächst längstens bis zum 31. Juli 2018 befristeten Stelle für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE) unter Anbringung eines entsprechenden kw-Vermerkes (kw 2018),
  5. Einrichtung einer zunächst längstens bis zum 31. Juli 2018 befristeten halben Stelle für eine Ergänzungskraft (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE) unter Anbringung eines entsprechenden kw-Vermerkes (kw 2018),
  6. Einsparung einer vollen Stelle für Ergänzungskräfte, ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE,
  7. Umwandlung zweier Vollzeitstellen für Ergänzungskräfte, ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE, in 2 halbe Stellen, auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE
  8. Umwandlung dreier Vollzeitstellen für Ergänzungskräfte, ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE, in 6 halbe Stellen für Ergänzungskräfte, auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE
  9. Umwandlung von 21 ErzieherInnenstellen, ausgewiesen nach EG S 6 TVöD-SuE, in 21 Stellen für ständige Vertretungen, auszuweisen nach EG S 13 TVöD-SuE,
  10. Umwandlung von 8 ErzieherInnenstellen, ausgewiesen nach EG S 6 TVöD-SuE, in Stellen für ständige Vertretungen, auszuweisen nach EG S 9 TVöD-SuE,
  11. Streichung des an der befristet eingerichteten halben Stelle für die Arbeiten im Zusammenhang mit der Abrechnung der therapeutischen Verordnungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen angebrachten kw-Vermerkes

 

zu beschließen.

 

Darüber hinaus empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen,

für den Stellenplan 2018

 

  1. die Einrichtung von 9 Vollzeitstellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
  2. die Umwandlung einer ErzieherInnenstelle, ausgewiesen nach EG S 8 TVöD-SuE in eine Stelle für eine ständige Vertretung, auszuweisen nach EG S 9 TVöD-SuE

 

zu beschließen.

 

 

2.Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2017 durch

 

a.Einrichtung von 6 Vollzeitstellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),

b.Einrichtung von 7 halben Stellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),

c.Umwandlung einer Vollzeitstelle für ErzieherInnen (ausgewiesen nach EG S 6 TVöD-SuE) in eine halbe Stelle, auszuweisen nach EG S 8 a TVöD-SuE,

d.Einrichtung einer, zunächst längstens bis zum 31. Juli 2018 befristeten, Stelle für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE) unter Anbringung eines entsprechenden kw-Vermerkes (kw 2018),

e.Einrichtung einer zunächst längstens bis zum 31. Juli 2018 befristeten halben Stelle für eine Ergänzungskraft (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE) unter Anbringung eines entsprechenden kw-Vermerkes (kw 2018),

f.Einsparung einer vollen Stelle für Ergänzungskräfte, ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE,

g.Umwandlung zweier Vollzeitstellen für Ergänzungskräfte, ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE, in zwei halbe Stellen, auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE

h.Umwandlung dreier Vollzeitstellen für Ergänzungskräfte, ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE, in sechs halbe Stellen für Ergänzungskräfte, auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE

iUmwandlung von 21 ErzieherInnenstellen, ausgewiesen nach EG S 6 TVöD-SuE, in 21 Stellen für ständige Vertretungen, auszuweisen nach EG S 13 TVöD-SuE,

j.Umwandlung von 8 ErzieherInnenstellen, ausgewiesen nach EG S 6 TVöD-SuE, in Stellen für ständige Vertretungen, auszuweisen nach EG S 9 TVöD-SuE,

k.Streichung des an der befristet eingerichteten halben Stelle für die Arbeiten im Zusammenhang mit der Abrechnung der therapeutischen Verordnungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen angebrachten kw-Vermerkes.

 

Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses für den Stellenplan 2018

 

l.die Einrichtung von 9 Vollzeitstellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),

m.die Umwandlung einer ErzieherInnenstelle, ausgewiesen nach EG S 8 TVöD-SuE in eine Stelle für eine ständige Vertretung, auszuweisen nach EG S 9 TVöD-SuE.

 

 

 

Philipp

Oberbürgermeister

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Kindertagesstättenbedarfsplanung:

Die Stadt Aachen ist Träger von 56 städtischen Kindertageseinrichtungen. Die Personalausstattung für diesen Bereich orientiert sich dem Grunde nach an den gesetzlichen Vorgaben (Anlage I zu § 19 des Kinderbildungsgesetzes [KiBiz]), welche u.a. auf die Anzahl vorhandener Plätze, die jeweiligen Gruppenstrukturen und die angebotenen Betreuungsumfänge in den einzelnen Einrichtungen abstellt. Darüber hinaus sind städtische Standards für diesen Bereich definiert, die ebenfalls in die Stellenbemessung mit einfließen.

Im Rahmen der Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung ist daher eine Überprüfung und ggfs. Anpassung der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen und einhergehend hiermit der Stellenkontingente für jedes KiTa-Jahr erforderlich.

Unter Zugrundelegung der Bedarfsplanung für das KiTa-Jahr 2017/2018 treten in verschiedenen städtischen Kindertageseinrichtungen Änderungen hinsichtlich der Anzahl an Plätzen bzw. Gruppen und deren Strukturen sowie den sogenannten Buchungskontingenten (25, 35 oder 45 Stunden/ Woche) ein.

Nach Prüfung der damit einhergehenden Änderungen sind folgende Mehr- bzw. Minderbedarfe zu verzeichnen:

 

 

Stellenbedarf
(VZÄ)

 Zeitpunkt

Änderung

ErzieherIn

Ergänzungskraft

August 2017

Umsetzung der Bedarfsplanung

+7,50

-1,50

September 2017

Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe in der KiTa „Stettiner Str.“

+2,50

 

April 2018

Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe in der Kita „Reutershagweg“

 

Einrichtung von 2 zusätzlichen Gruppen in der KiTa „Kirchberg“

 

 

+3,00

 

 

 

+6,00

 

 

+0,50

 

 

 

-0,50

 

August 2018

Wegfall von zusätzlichen, lediglich vorübergehend eingerichteten Plätzen bzw. einer befristeten Ausweitung der Buchungskontingente in der KiTa „Johanniterstr.“

-1,00

-0,50

 

Da sich die Bedarfe auf verschiedene Einrichtungen verteilen, werden die im Beschlussvorschlag aufgeführten Änderungen des Stellenplans zum 01. August 2017 bzw. für die weiteren v.g. Änderungen zum 01. September 2017 bzw. 01. April 2018 wirksam.

 

 

 

 

Ständige Vertretungen in städtischen Kindertageseinrichtungen

Darüber hinaus ist in insgesamt 30 städtischen Kindertageseinrichtungen die Umwandlung von dort verorteten ErzieherInnenstellen in Stellen für „ständige Vertretungen“ mit entsprechender Ausweisung erforderlich. Nachdem nunmehr in allen bislang 5-gruppigen KiTas ständige Vertretungen installiert sind, sollen zum 01. November 2017 alle 4- gruppigen Häuser folgen.

 

Im Zusammenhang mit der Einrichtung jeweils einer fünften Gruppe sind darüber hinaus ab dem 01. August 2017 in den beiden Einrichtungen Johanniterstraße und Schagenstraße vorhandene ErzieherInnenstelle in Stellen für ständige Vertretungen (Ausweisung jeweils nach EG S 13 TVöD-SuE) umzuwandeln.

 

 

Streichung des kw-Vermerkes an der befristet eingerichteten halben Stelle für die Arbeiten im Zusammenhang mit der Abrechnung der therapeutischen Verordnungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen

In 7 städtischen Einrichtungen werden aktuell insgesamt 20 Gruppen vorgehalten, in denen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut und gefördert werden. Neben dem KiBiz-geförderten pädagogischen Personal (ErzieherInnen und Ergänzungskräfte) sind in diesen Gruppen auch ein/e Logopäde/-in und ein/e PhysiotherapeutIn bzw. MotopädIn eingesetzt

Der Rat der Stadt Aachen hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 29. Juni 2016 beauftragt, mit den Krankenkassen in Verhandlungen zu treten und eine Deckung der Personalkosten für das therapeutische Personal in städtischen Kindertageseinrichtungen zu erreichen. Mit Beschluss vom 22. März 2017 hat der Rat die Fortsetzung der Abrechnung therapeutischer Verordnungen für Kinder in den ehemaligen integrativen Einrichtungen noch einmal bestätigt.

Neben den reinen Abrechnungsmodalitäten, welche über einen externen Dienstleister erfolgen, fallen im Zusammenhang mit dem für die Verwaltung eher atypischen Refinanzierungssystem jedoch weitere Aufgaben an. So ist neben der Bündelung und zentralen Organisation der Abrechnung und Einnahmeverwaltung auch ein zeitnahes und umfassendes Controlling der Auftrags- und Ertragssituation erforderlich. Die hieraus resultierenden Ergebnisse, Auswertungen und Berichte müssen genutzt werden, um ggfs. frühzeitig steuernd eingreifen zu können und eine optimale Ertragssituation aus den beiden Finanzierungsmöglichkeiten (LVR-Pauschale und Kassenabrechnung) zu erzielen.

Darüber hinaus müssen die notwendigen Handlungsanweisungen und Bearbeitungshinweise für die dezentral in den Einrichtungen eingesetzten TherapeutInnen für deren tägliche Arbeit zur Orientierung und Unterstützung fortgeschrieben werden. Hierzu sind immer wieder Abstimmungs- und Verhandlungsgespräche mit Krankenkassen, Ärzten, Gesundheitsamt und dem Abrechnungsdienstleister zu führen. Darauf basierend gilt es, aus den geltenden, auf den ersten Blick nicht so eindeutigen Abrechnungsstandards des Gesundheitssystems Bearbeitungsstandards und Handlungsanweisungen für die städtischen TherapeutInnen und deren Leitungen zu entwickeln, zu kommunizieren, zu controllen und ggfls. anzupassen.

Des Weiteren sind beide Finanzierungsstränge so in Einklang zu bringen, dass eine maximale Refinanzierung der Kosten erzielt wird und Rückzahlungen vermieden werden. Insofern ist eine stetige Abstimmung mit den zuständigen MitarbeiterInnen aus dem Bereich Betriebskostenförderung erforderlich.

Aufgrund der Tatsache, dass die Abrechnung der Verordnungen fortgeführt wird, ist ein dauerhafter personeller Mehraufwand im Bereich der Verwaltung der Kindertagesstätten gegeben, so dass der an der Stelle zunächst angebrachte kw-Vermerk zu streichen und die Stelle dauerhaft zu besetzen ist.

Die langfristige Besetzung wird dabei aber in Abhängigkeit der zukünftigen Entwicklung der Erträge aus der Kassenabrechnung hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit regelmäßig überprüft.

 

 

Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) gemäß § 75 Nr. 1 LPVG  ist erfolgt.

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Auswirkungen

konsumtive Auswirkungen

Ansatz 2017

fortgeschriebener Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff

fortgeschriebener Ansatz 2018 ff

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Erträge gesamt

0,00

0,00 €

0,00 €

0,00 €

+ Verbesserung/

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

- Verschlechterung der Erträge

Personal in KiTas

154.100,00 €[1]

184.300,00 €

805.400,00 €1

2.546.900,00 €

0,00 €

0,00 €

Ständige Vertretungen

45.500,00 €[2]

51.700,00 €

818.700,00 €2

849.700,00 €

0,00 €

0,00 €

Stelle im Bereich "Abrechnung therapeutischer Verordnungen"

28.000,00 €

28.000,00 €

0,00 €

111.500,00 €

 

 

Aufwand gesamt

227.600 €

264.000

1.624.100 €

3.508.100

 

 

+ Verbesserung/

-36.400

-1.884.000

 

 

- Verschlechterung

des Aufwands

+ Verbesserung /

-36.400 €

-1.884.000

 

 

- Verschlechterung

 

 

gesamt

 

 

 

 

 

 

 

im Etat des FB 45 vorhandene Mittel für die personelle Aufstockung in den KiTas *

97.100,00 €[3]

1.866.200,00 €3

 

 

Differenz/
+ Verbesserung/
-Verschlechterung
gesamtstädtisch

60.700,00 €

-17.800,00

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

* Eine Deckung der zusätzlich anfallenden Personalkosten im Rahmen der Kindertagesstättenbedarfsplanung kann durch eingeplante Mittel im Personalkostenverbund und durch vorhandene Mittel im Etat des FB 45 sichergestellt werden. FB 45 kann hierfür folgende Beträge aus dem Betriebskostenzuschuss (PSP-Element 4-060101-901-9, 53180000) zur Verlagerung in den Personalkostenverbund anbieten:

 

Haushaltsjahr

Betrag zur Verlagerung

Summe 2018 ff

2017

97.100,00

 

2018

587.800,00

 

1.866.200,00

2019

640.300,00

2020

638.100,00

 

 

Die von FB 45 aus dem Betriebskostenzuschuss zur Verfügung gestellten Mittel basieren auf den im Kinderbildungsgesetz definierten „Kindspauschalen“. Diese sollen pauschal alle Kosten widerspiegeln, die zum Betrieb der KiTa erforderlich sind und bilden die Grundlage für die Finanzierung/Bezuschussung der KiTa.  Aus Sicht des öffentlichen Jugendhilfeträgers setzt sich die Pauschale aus dem Landeszuschuss, dem Trägeranteil, den Elternbeiträgen und dem städtischen kommunalen Anteil zusammen.                           

 

 


Im Rahmen der jährlich zum 01.08. (Beginn KiTa-Jahr) anzupassenden Personal-/Stellenkontingente in den 56 städtischen KiTas werden für das KiTa-Jahr 2017/2018 unter Berücksichtigung der durch den Kinder- und Jugendausschuss am 07. Februar 2017 empfohlenen und durch den Rat der Stadt Aachen am 22. Februar 2017 beschlossenen Kindertagesstättenbedarfsplanung im Stellenplan 2017 bzw. 2018 folgende Stelleneinrichtungen/-streichungen bzw. -umwandlungen erforderlich (Beschlussvorschläge a bis g und l):

 

Zeitraum

Stellenbedarf
(VZÄ)

Kosten

Summe
Personal-
kosten

Personalkostenentwicklung

(Beträge gerundet)

 

Erzieher-
Innen

Ergänzungs-
kräfte

Erzieher-
Innen

Ergänzungs-
kräfte

2017

2018

2019

08/2017

7,50

-1,50

33.375 €

-5.425 €

27.950 €

184.300 €

 

 

09/2017-12/2017[4]

10,00

-1,50

178.000 €

-21.700 €

156.300 €

 

 

01/2018-03/2018

10,00

-1,50

133.500 €

-16.275 €

117.225 €

 

798.100 €

 

04/2018-07/2018[5]

19,00

-1,50

338.200 €

-21.700 €

316.500 €

 

 

08/2018-12/2018[6]

18,00

-2,00

400.500 €

-36.167 €

364.333 €

 

 

01/2019-12/2019 ff

18,00

-2,00

961.200 €

-86.800 €

874.400 €

 

 

874.400 €

 

 

Bei der Berechnung der Personalkosten für den Personalkostenverbund werden aktuell 53.400 € pro ErzieherInnenstelle und 43.400 € pro Ergänzungskraftstelle berücksichtigt (KGSt-Werte).

 

Daneben werden durch die Benennung von ständigen Vertretungen insgesamt 30 weitere  stellenplantechnische Änderungen (Umwandlung von ErzieherInnenstellen in Stellen für ständige Vertretungen mit entsprechender Ausweisung, Ziffer i, j und m des Beschlussvorschlages) erforderlich, die sich wie folgt finanziell auswirken:

 

Einrichtung

Gruppen
2017/2018

Eingruppierung
ständige Vertretungen

Differenz zur
EG S 8 a TVöD-SuE

Zeitpunkt

finanzielle Auswirkungen

2017

2018

2019ff

Am Pappelweiher 1

4

S9

6.129 €

11/2017

1.021 €

6.129 €

6.129 €

Elsaßstr. 64-72

4

S9

6.129 €

11/2017

1.021 €

6.129 €

6.129 €

Jackstraße 5-7

4

S9

6.129 €

11/2017

1.021 €

6.129 €

6.129 €

Stapperstr. 32

4

S9

6.129 €

11/2017

1.021 €

6.129 €

6.129 €

Bayersbusch 2

4

S9

6.129 €

11/2017

1.021 €

6.129 €

6.129 €

Phil.-Neri-Weg 11

4

S9

6.129 €

11/2017

1.021 €

6.129 €

6.129 €

Wiesental 8

4

S9

6.129 €

11/2017

1.021 €

6.129 €

6.129 €

Lindenstr. 27

4

S9

6.129 €

11/2017

1.021 €

6.129 €

6.129 €

Richtericher Str. 120

4

S13

10.885 €

11/2017

1.814 €

10.885 €

10.885 €

Kronenberg 132

4

S13

10.885 €

11/2017

1.814 €

10.885 €

10.885 €

Stolberger Str. 126

4

S13

10.885 €

11/2017

1.814 €

10.885 €

10.885 €

Brunssumstr. 36

4

S13

10.885 €

11/2017

1.814 €

10.885 €

10.885 €

Gut-Knapp-Str. 1

4

S13

10.885 €

11/2017

1.814 €

10.885 €

10.885 €

Schurzelter Str. 21

4

S13

10.885 €

11/2017

1.814 €

10.885 €

10.885 €

Steppenbergallee 210

4

S13

10.885 €

11/2017

1.814 €

10.885 €

10.885 €

Im Grüntal 47a

4

S13

10.885 €

11/2017

1.814 €

10.885 €

10.885 €

Eibenweg 16

4

S13

10.885 €

11/2017

1.814 €

10.885 €

10.885 €

Parkstr. 130

4

S13

10.885 €

11/2017

1.814 €

10.885 €

10.885 €

Am Kleebach 24

4

S13

10.885 €

11/2017

1.814 €

10.885 €

10.885 €

Albert-Maas-Str. 32

4

S13

10.885 €

11/2017

1.814 €

10.885 €

10.885 €

In den Küpperbenden 2

4

S13

10.885 €

11/2017

1.814 €

10.885 €

10.885 €

Auf Überhaaren 20

4

S13

10.885 €

11/2017

1.814 €

10.885 €

10.885 €

Bayernallee 2

4

S13

10.885 €

11/2017

1.814 €

10.885 €

10.885 €

Mariabrunnstr. 17

4

S13

10.885 €

11/2017

1.814 €

10.885 €

10.885 €

Franz-Wallraff-Str. 2

4

S13

10.885 €

11/2017

1.814 €

10.885 €

10.885 €

Königsberger Str. 100

4

S13

10.885 €

11/2017

1.814 €

10.885 €

10.885 €

Paßstr. 25

4

S13

10.885 €

11/2017

1.814 €

10.885 €

10.885 €

Johanniterstr. 1a

5

S13

10.885 €

08/2017

4.536 €

10.885 €

10.885 €

Schagenstr. 61

5

S13

10.885 €

08/2017

4.536 €

10.885 €

10.885 €

Reutershagweg

(4-gruppig ab 04/2018)

4

S9

6.129 €

04/2018

0 €

4.597

6.129 €

Summe

 

 

 

 

51.706

282.214

283.746

im Haushalt eingeplant

 

 

 

 

45.500 €

272.900 €

272.900 €

Differenz

 

 

 

 

-6.206

-9.314

-10.846

 

Zusätzlich zu den oben dargestellten Stelleneinrichtungen und -umwandlungen werden weitere stellenplantechnische Anpassungen erforderlich, um die Veränderungen in allen 56 städtischen Kindertageseinrichtungen im Stellenplan abzubilden (Stellenverlagerungen, Stellenteilungen, etc., Ziffer h des jeweiligen Beschlussvorschlags).

 

Des Weiteren soll der an der halben Stelle für die Arbeiten im Zusammenhang mit der Abrechnung der therapeutischen Verordnungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen angebrachte kw-Vermerk gestrichen werden (Ziffer k). Dies ist auf den Beschluss des Rates vom 22. März 2017, die Kassenabrechnung für die therapeutischen Leistungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen fortzusetzen, zurückzuführen. Für die Stelle sind im Personalkostenverbund für das Jahr 2017 insgesamt 28.000 € eingeplant. Aufgrund der aktuellen Vakanz der Stelle, würden die eingeplanten Mittel in 2017 für eine durchgängige Besetzung ausreichen. Im Hinblick auf die ursprünglich lediglich befristete Einrichtung der Stelle sind die Personalkosten nicht über das Jahr 2017 hinaus fortgeschrieben worden.


[1] Im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2017 für bereits absehbare, in 2017 zu realisierende Maßnahmen im Bereich der städt. KiTas aus dem Etat des FB 45 in den Personalkostenverbund verlagerte Mittel.

[2]  Im Rahmen der Haushaltsaufstellung eingeplante Mittel für ständige Vertretungen auf Grundlage der damaligen Anzahl an betroffenen KiTas/ maßgeblichen Eingruppierungen.

[3]  Von FB 45 zur Deckung der durch die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018 zusätzlich anfallenden Personalkosten im Bereich der städtischen KiTas angebotene Mittel.

 

[4] Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe in der städt. KiTa „Stettiner Straße“ zum 01. September 2017

[5] Einrichtung zusätzlicher Gruppen in den KiTas „Kirchberg“ und „Reutershagweg“ zum 01. April 2018

[6] Wegfall einer befristeten Aufstockung an Betreuungsplätzen/ Ausweitung von Buchungskontingenten in der städt. Kita „Johanniterstraße“

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