Entscheidungsvorlage - FB 11/0215/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung zum Ausbau der Offenen Ganztagsgrundschulen im Primarbereich durch den Schulausschuss am 08.06.2017 die Veränderung des Stellenplans 2017 durch Einrichtung von einer halben und zwei vollen Stellen für Erzieher/innen, auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE, im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule zu beschließen.

 

2.Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2017 durch Einrichtung von einer halben und zwei vollen Stellen für Erzieher/innen, auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE, im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule.

 

 

 

Philipp

Oberbürgermeister

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung wird dem Kinder- und Jugendausschuss in seiner Sitzung am 30. Mai 2017 und dem Schulausschuss in seiner Sitzung am 08. Juni 2017 empfehlen, den Ausbau der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich im Stadtgebiet Aachen zu beschließen.

Unter Berücksichtigung des in der Vorlage dargestellten Ausbaus der OGS geht FB 45 davon aus, dass insgesamt drei Grundschulen/ Offene Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft betroffen sein werden.

 

Mit der Ausweitung der Gruppen geht ein Mehrbedarf an Personal einher, der sich wie folgt zusammensetzt:

 

Gruppenstruktur/ Ausweitung

 

Schule

 

Regel­gruppe (30,50 Std./ Grupp­e)

Gruppe mit

sonderpäd­.

Förderbedarf (39,00 Std./

Grup­pe)

Gruppe in Brennpunkt-

einrichtung

(39,00 Std./

Grup­pe)

Personal-mehr­-

bedarf in Stunden

Erhö­hung Plan-stellen-bedarf

Am Römerhof

+ 1,0 Gruppen

 

 

+ 30,50 Std.

1,00

Birkstraße

+ 0,5 Gruppen

 

 

+ 15,25 Std.

0,50

Annaschule

 

 

+ 1,0 Gruppen

+ 39,00 Std.

1,00

Gesamt

+ 1,50 Gruppen

 

+ 1,00

Gruppen

+ 84,75 Std.

2,50

 

Da die Eltern bis Oktober (Stichtag nach den Herbstferien) noch die Möglichkeit haben, ihre Kinder in der OGS an- bzw. abzumelden, kann es grds. zu Abweichungen im geplanten Gesamtbedarf (Mehr- bzw. Minderbedarf) oder zu Verschiebungen hinsichtlich der Bedarfe zwischen verschiedenen Schulen kommen. Aufgrund dessen kann der tatsächliche/endgültige Bedarf erst nach den Herbstferien festgestellt werden.

Die Kinder können jedoch bereits ab dem 01. August 2017 in die OGS aufgenommen werden, so dass das hierfür notwendige Personal bereits zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen muss.

Aufgrund dessen ist die Ausweitung des zu bewirtschaftenden Stundenkontingentes für den Bereich der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in städtischer Trägerschaft ab dem 01. August 2017 um insgesamt 84,75 Wochenstunden erforderlich. Unter Berücksichtigung der Verteilung der Wochenstundenkontingente auf die einzelnen Offenen Ganztagsschulen wäre mit der Bewirtschaftung der v.g. Stundenkontingente die Einrichtung von insgesamt  einer halben und zwei vollen Planstellen verbunden.

 

 

Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) gemäß § 75 Nr. 1 LPVG ist erfolgt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folge-

kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0 e

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

48.350 €

0

348.100 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 48.350 €*

- 348.100 €*

 

 

Deckung vorhanden

Deckung vorhanden

 

Eine Deckung der anfallenden Personalkosten kann durch vorhandene Mittel im Etat des FB 45 sichergestellt werden, da im dortigen PSP- Element 4-030101-807-8 53180000 auch eine Pauschale für Personal i.H.v. 44.384 €/ Vollzeitkraft/ Jahr enthalten ist.

Bei der Berechnung der Personalkosten für den Personalkostenverbund werden dagegen aktuell 53.400 € pro Erzieherstelle berücksichtigt (KGSt-Wert). Legt man diesen Wert zu Grunde, entstehen für die zu besetzenden 2,17 Vollzeitäquivalente (84,75 Wochenstunden) für das verbleibende Jahr 2017 (Besetzung ab August angenommen) insgesamt Personalkosten i.H.v. 48.350 € und für das gesamte Kalenderjahr 2018 i.H.v. 116.042 €:

 

Haus-haltsjahr

Pauschale für Personal, die durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule in den Haushalt eingestellt wurde (44.384 €/ Vollzeitkraft) PSP-Element 4-030101-807-8 53180000 für die o.g. 2,17 VZÄ

Kalkulierte Personalkosten für den Personalkostenverbund auf Grundlage des KGSt- Wertes (53.400 €/ Stelle) für die o.g. 2,17 VZÄ

2017

40.187

(anteiliger Betrag unter Berücksichtigung einer Besetzung ab August 2017)

48.350

(anteiliger Betrag unter Berücksichtigung einer Besetzung ab August 2017)

2018

96.449

116.042

 

Bei den v.g. Personalkosten handelt es sich um Durchschnittswerte der KGSt. Sofern die tatsächlichen Personalkosten für die Besetzung der erforderlichen Stundenkontingente den im Etat des FB 45 vorhandenen Ansatz überschreiten sollten, muss der Differenzbetrag aus dem allgemeinen Personalkostenverbund getragen werden. Die Einplanung der zusätzlichen, über den Etat von FB 45 hinausgehenden, Personalkosten erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 haushaltsneutral, d.h. nur die im Etat des FB 45 vorhandenen Mittel für Personalkosten werden in den Personalkostenverbund verlagert.

Wann eine Verlagerung der Ansätze von dem o.g. PSP-Element des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule zu Gunsten des Personalkostenverbundes erfolgen kann, wird noch mit FB 45 und FB 20 abgestimmt.

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