Entscheidungsvorlage - FB 11/0214/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2017 durch die zunächst bis 2020 befristete Einrichtung

 

  • einer Stelle für die Gesamtkoordination und Abrechnung aller Maßnahmen des Förderprogramms, ausgewiesen nach A 11 LBesO A / EG 10 TVöD sowie
  • einer halben Stelle für die Bearbeitung der im Rahmen des Förderprogramms abzuwickelnden digitalen Infrastrukturmaßnahmen, ausgewiesen nach A 10 LBesO A / EG 9c TVöD

 

im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule – Abteilung Schule – (FB 45/400) - im Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zu beschließen.

An den Stellen werden entsprechende kw-Vermerke angebracht (kw2020).

 

  1. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und auf Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2017 durch die zunächst bis 2020 befristete Einrichtung

 

  • einer Stelle für die Gesamtkoordination aller Maßnahmen des Förderprogramms, ausgewiesen nach A 11 LBesO A / EG 10 TVöD sowie
  • einer halben Stelle für die Bearbeitung der im Rahmen des Förderprogramms abzuwickelnden digitalen Infrastrukturmaßnahmen, ausgewiesen nach A 10 LBesO A / EG 9c TVöD

 

im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule – Abteilung Schulbetrieb – (FB 45/400) – im Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“.

An den Stellen werden entsprechende kw-Vermerke angebracht (kw2020).

 

 

 

 

Marcel Philipp

Oberbürgermeister

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen ist, mit Ausnahme der Berufskollegs, der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Hören und Kommunikation, Sehen, Körperliche und motorische Entwicklung und in der Sekundarstufe I mit dem Förderschwerpunkt Sprache, gem. § 78 des Schulgesetzes NRW Schulträger der öffentlichen Schulen im Stadtgebiet Aachen. Im Rahmen dessen ist die Stadt verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

 

Ende September 2016 hat die Landesregierung NRW für Städte und Gemeinden ein Kommunales Investitionsprogramm zur Modernisierung von Schulen beschlossen. Das Förderprogramm, welches den Zeitraum 2017 bis 2020 umfasst, bietet dabei Finanzierungsmöglichkeiten für

 

Um- und Neubauten,

Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie

Ausbau und Verbesserung der digitalen Infrastruktur

 

in den kommunalen Schulen. Die entsprechend zur Verfügung stehenden Fördermittel müssen dabei bis spätestens Ende 2020 beantragt und bis zum 31. Juli 2023 verausgabt werden.

 

In seiner Sitzung am 21. Dezember 2016 hat der Rat der Stadt auf Grundlage des zur Verfügung stehenden Kreditkontingentes für die Stadt Aachen (insgesamt 20.994.623 €) eine entsprechende Prioritätenliste für die Verteilung dieser Mittel beschlossen.

 

Die im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule im Team „Bau, Ausstattung und Schülerfahrtkosten“ für die bauliche Objektbetreuung der Schulen und das Aufgabengebiet „Schulen ans Netz“ vorhandenen personellen Ressourcen im Umfang von 3,5 Vollzeitäquivalenten reichen nicht aus, die zusätzlich im Zusammenhang mit dem Förderprogramm anfallenden Aufgaben zu erledigen.  Auf Grundlage einer Stellenbemessung durch den Fachbereich Personal und Organisation für die zusätzlich anfallenden Aufgaben sollen dem Team „Bau, Ausstattung und Schülerfahrtkosten“ daher zunächst befristet bis 2020 (Ende des Beantragungszeitraumes) eine zusätzliche Stelle für die Gesamtkoordination und Abrechnung sowie eine halbe Stelle für die Bearbeitung der durch das Förderprogramm möglich werdenden digitalen Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

 

Die beiden neuen Funktionen sollen daher kurzfristig eingerichtet werden, um insbesondere die Lenkungs- und Arbeitsgruppensitzungen mit einem umfänglichen Beteiligtenkreis (E 26, FB 20, IT-Management FB 11, Medienzentrum, Schulen, etc.) zu koordinieren und deren Ergebnisse zu dokumentieren. Darüber hinaus soll dort die verwaltungsmäßige und haushalterische Abwicklung des Förderprogramms inklusive der laufenden Überprüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung und der Verwendungsnachweisung sowie die Innen- und Außendarstellung der Maßnahmen erfolgen. Daneben ist geplant, dass die Funktion Gesamtkoordination die beiden im Rahmen von „Gute Schule 2020“ geplanten Neubauten „Grundschule Bildchen“ und „Montessori-Grundschule Eilendorf“ begleiten soll. 

 

Beide Stellen sollen, wie die übrigen Stellen im Bereich der baulichen Objektbetreuung der Schulen, im Team „Bau, Ausstattung und Schülerfahrtkosten“ der Abteilung Schule im FB 45 angesiedelt werden.

 

Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) gemäß § 75 Nr. 1 LPVG ist erfolgt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folge-

kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0 €

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

49.500 €

0

357.000 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 49.500 €

- 357.000 €

 

 

Gemäß KGSt-Bericht Nr. 7/2016 „Kosten eines Arbeitsplatzes (2016/2017)“ sind für eine nach A 11 LBesO A ausgewiesene Stelle Personalkosten in Höhe von rund 81.800 € und für eine nach A 10 LBesO A ausgewiesene Stelle Personalkosten in Höhe von rund 74.300 € jährlich anzusetzen. Aufgrund des hälftigen Umfangs der letztgenannten Stelle sind hier tatsächlich rund 37.200 € pro Jahr anzusetzen.

Für das Jahr 2017 wird unterstellt, dass eine Besetzung der Stellen frühestens zum 01.08.2017 möglich sein wird.

 

Die Refinanzierung zusätzlich entstehender Personalkosten über die zufließenden Fördermittel ist ausweislich der Fördermittelrichtlinien ausgeschlossen.

 

Daher wurde die Möglichkeit der Refinanzierung der zusätzlichen Personalkosten aus dem Budget des FB 45 durch die Fachdienststelle geprüft. Eine Deckung kann von dort aus erwarteten Mehrerträgen aus Elternbeiträgen erfolgen (4-060101-901-9 / 4-030101-807-8 / 4-060101-901-9, 43210000).

 

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