Entscheidungsvorlage - FB 20/0109/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss beschließt die in der Anlage dargestellte Konkretisierung der Verwendung der Stiftungsmittel für das Haushaltsjahr 2017.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In den Satzungen der Stiftungen ist festgelegt, dass über die Vergabe der Mittel im Rahmen des Verfahrens der Haushaltsaufstellung im Sinne von § 78 GO NRW der Rat der Stadt Aachen entscheidet. Unterjährige Entscheidungen werden abhängig von Wertgrenzen durch die Fachausschüsse, die Kämmerin oder die Fachverwaltung getroffen.

Entsprechend hat der Rat der Stadt mit der Aufstellung des Haushaltsplanes 2017, in dem sowohl die Stiftungskonten, als auch die Maßnahmen in den Bereichen FB 45, FB 52 und FB 56 enthalten sind, die grundsätzliche Festlegung der Stiftungsmittel beschlossen. Eine konkrete Verbindung/Zuordnung von Stiftung zu den entsprechenden Maßnahmen steht allerdings noch aus, da eine Abbildung über den Haushaltsplan nicht möglich ist. Diese Konkretisierung der Haushaltsplanung wird nun über diese Vorlage angestrebt. Die Einbringung in den Finanzausschuss erfolgt jährlich (erstmals im Jahr 2015), um die Transparenz der Mittelverwendung in den Stiftungen noch deutlicher zu machen.

Sofern Mittelvorträge aus Vorjahren in den Stiftungen zur Verfügung stehen, fließen diese zuerst ab.

 

In der Anlage ist zur Information ein kurzer Überblick über alle Stiftungen mit deren Zwecke und steuerlichen Freistellungen aufgeführt. Anhand der dargestellten Stiftungszwecke wurden die Stiftungsmittel auf die entsprechenden Maßnahmen, die die Stiftungszwecke entsprechend verwirklichen, verteilt.

 

Die praktische Abwicklung erfolgt über die Fachbereiche Kinder, Jugend, Schule (FB 45), Sport (FB 52) und Wohnen, Soziales und Integration (FB 56). Das bedeutet, dass weiterhin die Ausfertigung der Zuwendungsbescheide, die Auszahlung, der Verwendungsnachweis und der gesamte Kontakt zu den Trägern/Empfängern über die Fachämter erfolgen. Um die Nachweise gegenüber dem Finanzamt zu erbringen, werden die Fachbereiche um geeignete Unterlagen gebeten.

 

Die Zuteilung erfolgt auf der Basis von Planwerte, sodass diese Zuordnung vorbehaltlich des Nachweises der endgültigen Aufwendungen für die einzelnen Maßnahmen und des Nachweises der satzungsgemäßen Verwendung erfolgt. Sofern die tatsächlichen Aufwendungen geringer ausfallen oder der Nachweis zur satzungsgemäßen Verwendung nicht erbracht werden kann, verringert sich anteilig der Stiftungsmittelzuschuss. Dies hat allerdings nur Auswirkungen auf die Stiftungsmittel und betrifft nicht die Aufwandspositionen in den Fachbereichen. 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

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Anlagen

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