Entscheidungsvorlage - FB 52/0065/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung vereinseigener Baumaßnahmen - Zuschuss zur Sanierung des Clubhauses des Tanzsportclubs Grün-Weiß Aquisgrana Aachen e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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13.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Sanierungsmaßnahmen im vereinseigenen Clubheim des Tanzsportclubs Grün-Weiß Aquisgrana Aachen an und beschließt, dem Verein einen städtischen Zuschuss in Höhe von 6.089,00 € zur Verfügung zu stellen.
In Vertretung
(Schwier)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Tanzsportclub Grün-Weiß Aquisgrana Aachen ist mit 934 Mitgliedern, davon 319 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, einer der größten Tanzsportvereine in Aachen. In ca. 60 verschiedenen Tanzgruppen bietet der Verein zahlreiche Angebote für die unterschiedlichen Alters- und Leistungsgruppen, darunter Disco-Fox, Salsa, Orientalischer Tanz, Jazz- und Modern-Dance, HipHop, Breakdance, Formationstanz sowie Pilates, Yoga und Gymnastikgruppen.
In den Jahren 1990/91 errichtete der Club in der Vetschauer Straße in Aachen-Laurensberg ein vereinseigenes Clubheim. Der TSC Grün-Weiß Aquisgrana ist Eigentümer des Gebäudes und an dem Grundstück Vetschauer Straße 9 ist dem Verein ein Erbbaurecht bestellt, das noch bis 2030 gültig ist.
Weiterhin erfüllt der Verein die Allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß Abschnitt I Nr. 1 der Sportförderrichtlinien:
Gefördert werden Aachener Sportvereine, die
- durch Eintragung in das Vereinsregister rechtsfähig sind,
- mindestens seit einem Jahr im Vereinsregister eingetragen sind oder die bisherige Arbeit mehrerer, seit mindestens einem Jahr eingetragener Sportvereine nahtlos fortsetzen oder Aufgaben von langjährigen Sportvereinen im Zuge einer Fusion, Verschmelzung übernehmen,
- laut Vereinsregister ihren Sitz in Aachen haben,
- als Vereinszweck in den Zielen ihrer Satzung die Pflege des Sports oder einer Sportart festgelegt haben
- vom Finanzamt für Körperschaften als gemeinnützig anerkannt sind,
- mindestens 25 aktive Mitglieder haben,
- mehr als 50 Prozent oder mindestens 1.000 Mitglieder mit Hauptwohnsitz in Aachen haben
- einem dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen angegliederten Fachverband und dem Stadtsportbund Aachen angehören,
- nach Maßgabe des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes Menschen aufgrund von Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Identität nicht benachteiligen.
Bei der Errichtung des Clubheimes vor 26 Jahren wurde aus finanziellen Gründen ein gebrauchter Bodenbelag aus Nadelvlies-Teppichfliesen in den Fluren und Umkleiden verlegt.
Inzwischen ist eine Erneuerung dieses Belages auch aus hygienischen Gründen dringend erforderlich.
Ebenfalls aufgrund knapper Finanzmittel wurde 1991 kein ordnungsgemäßer Estrich-Untergrund aufgebracht. Dies soll nun nachträglich erfolgen, da andernfalls Probleme mit möglichen Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich des Bodenbelags entstehen können. Darüber hinaus sollen alle Wände und Decken im Innenbereich des Vereinshauses ausgebessert und neu gestrichen werden.
Gemäß Abschnitt III Nr. 2.3 können für die Sanierung vereinseigener Sportstätten Zuschüsse von bis zu 30 Prozent der als förderungsfähig anerkannten Kosten gewährt werden.
Laut Angebot der Firma Paul Essers/Herzogenrath betragen die Gesamtkosten für diese Sanierungsmaßnahmen 20.297,10 €. Im konsumtiven Bereich stehen beim Produkt
4-080202-912-1, Sachkonto 73180000 insgesamt 20.000,00 € für Zuschüsse zur Sanierung zur Verfügung.
Bei einem Zuschuss in Höhe von 30% würde sich ein Betrag in Höhe von 6.089,00 € ergeben. Mit Schreiben vom 10. Mai 2017 hat der Verein den vorzeitigen Baubeginn beantragt.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 20.000 € | 20.000 € | 60.000 € | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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