Entscheidungsvorlage - FB 52/0066/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Errichtung einer Traglufthalle in den Wintermonaten auf dem Gelände des Tennisklub Blau-Weiss Aachen am Luxemburger Ring an und beschließt, dem Verein im Haushaltsjahr 2018 für den Kauf und die Errichtung einen Zuschuss in Höhe von 20.000,-- € zur Verfügung zu stellen, sofern die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden.

 

In Vertretung

 

 

(Schwier)

Beigeordnete

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Tennisklub Blau-Weiss Aachen ist mit aktuell 761 Mitgliedern, mit über 210 Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren, sowie 21 Erwachsenen- und 21 Jugendmannschaften einer der größten Clubs in der StädteRegion Aachen. Ein Schwerpunkt des Vereins liegt im Kinder- und Jugendbetrieb. Dies zeigen auch die stetig steigenden Mitgliedszahlen in diesem Bereich.
Der Tennisklub Blau Weiss unterhält eine gute Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten und Schulen in der näheren Umgebung. Außerdem spielen sowohl die erste Damen- als auch Herrenmannschaft des Vereins in der 1. Bundesliga, was sicher auch eine außergewöhnliche Leistung widerspiegelt und auch für Kinder und Jugendliche ein weiterer Anreiz ist, wenn im eigenen Verein Vorbilder ihrer Sportart nachgehen.

Der Tennisklub Blau-Weiss besitzt am Luxemburger Ring eine vereinseigene Tennisanlage mit           8 Plätzen und einem Clubheim.

 

Der Trainings- und Spielbetrieb muss für alle Sportlerinnen und Sportler ganzjährig erfolgen. So hat der Verein in den Wintermonaten immer Plätze bei privaten Anbietern angemietet, zuletzt ca.          120 Wochenstunden im Sporthotel Schweizerhof in Aachen-Lichtenbusch, um Training und Spielmöglichkeiten für alle Altersklassen zu ermöglichen.

 

Das Sporthotel Schweizerhof ist zum Ende des Jahres 2015 verkauft worden. Der Sportbetrieb wurde dann zum 31.03.2016 eingestellt. Der Vorstand des Tennisklub Blau-Weiss hat sich bis zuletzt um eine Einigung zur weiteren Nutzung mit dem neuen Besitzer bemüht, doch dessen hohe Mietforderungen waren nicht akzeptabel.

 

In den letzten 15 Jahren wurden zudem in und um Aachen unter anderem die Tivoli-Tennishalle, das Tenniscenter Gut Neuenhof, die Tennishalle Richterich und die Tennishalle ´Am Aachener Kreuz´ geschlossen, so dass es kaum noch Möglichkeiten gibt, im Winterhalbjahr zu trainieren und zu spielen. Bedingt könnte der Tennisklub Blau-Weiss noch Stunden in einer Tennishalle in Vaals/NL anmieten. Hier hat sich aber im letzten Winterhalbjahr herausgestellt, dass nur ein Teil der notwendigen Stunden zur Verfügung gestellt werden kann und der Standort sowohl für die Trainerinnen und Trainer als auch für die Sportlerinnen und Sportler auf Grund der notwendigen Fahrten zwischen verschiedenen Trainingsstätten zusätzlichen Aufwand und Fahrzeiten und für den Verein weitere Kosten bedeutet.

 

Deshalb hat sich der Verein bereits 2016 entschlossen, eigene Hallenspielmöglichkeiten zu schaffen. Als Alternativen standen der Bau einer festen Tennishalle an einem Standort losgelöst von der Vereinsanlage zur Diskussion oder die Errichtung einer Traglufthalle auf dem Gelände des Tennisklubs am Luxemburger Ring.

 

Seitens des Vereins wurde aber schnell aus diversen Gründen - u. a. auch ökologischen wie auch ökonomischen - die Errichtung einer Tennishalle in Festbauweise favorisiert. So ist der Verein dann auf Standortsuche gegangen und hat auch mehrere zu überprüfende Standorte gefunden.

 

 

 

In Gesprächen mit der Bauverwaltung wurde jedoch schnell deutlich, dass aufgrund des einzuhaltenden Bauplanungsrechts kurzfristig keine vereinseigene Tennishalle an einem dieser Standorte errichtet werden kann.

 

Da der Verein aber seinen Sportlerinnen und Sportlern zum Winter 2017/18 (Oktober-April) aus den oben dargelegten Gründen Hallenplätze anbieten muss, musste der Verein eine  Interimslösung finden, so dass die Errichtung einer Traglufthalle auf der Tennisanlage Luxemburger Ring doch wieder in Betracht gezogen werden musste. Auch wenn diese Lösung nur einen Teil der notwendigen Bedarfe deckt, will der Verein diese Interimslösung umsetzen.

Nach diversen Gesprächen mit der Bauverwaltung wurde dann auch eine entsprechende Baugenehmigung zur Errichtung einer Traglufthalle für 2 Tennisplätze mit Bescheid vom 05.12.2016 durch das Bauordnungsamt erteilt. Diese ist jedoch auf Grund des Landschaftsschutzes erst einmal

bis zum 30. April 2023 befristet.

 

Der Verein hat sich Angebote von 2 Traglufthallenanbietern geben lassen. Dabei handelt es sich einmal um eine neue und einmal um eine gebrauchte Halle. Nach Vergleichen der Angebote der beiden Firmen Hupfauer und Struckmeyer gerade in ökologischer Hinsicht hat sich der Vorstand für die neue Halle der Fa. Hupfauer entschieden.

 

Es entstehen Kosten von insgesamt 183.746,71 €.

Der Verein beantragt eine Förderung in Höhe von 20.000,-- €.

 

Nach den derzeit gültigen Förderrichtlinien gilt für eine Zuschusshöhe von 20.000,-- € eine Zweckbindungsfrist von 15 Jahren.

 

In einem Gespräch mit dem Verein wurde jedoch deutlich, dass auf Grund der derzeitigen Situation bei der Realisierung einer festen Tennishalle an einem anderen Standort, die auch den notwendigen Bedarfen des Vereins entspricht, völlig unwägbar ist, wie lange die Interimslösung Bestand haben wird.

Sollte die Traglufthalle vor Ende der Zweckbindungsfrist nicht mehr genutzt werden, so ist mit dem Verein deutlich kommuniziert worden, dass der Zuschuss, der dann nicht zweckmäßig verbraucht wird, entsprechend der Förderrichtlinien der Stadt Aachen inklusive Verzinsung zurückzuzahlen ist.

 

Für das Haushaltsjahr 2018 sind bei dem PSP-Element 5-080202-900-00100-900-1 PSK 78180000 „Zuschüsse zum Bau vereinseigener Sportstätten“ Haushaltsmittel in Höhe von 20.000,-- € eingeplant.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019-20.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

20.000 €

20.000 €

40.000 €

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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