Entscheidungsvorlage - FB 61/0675/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes 1980 und Bebauungsplan Nr. 969 - Lütticher Straße / Unterer Backertsweg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Lütticher Straße, Unterer Backertsweg und Maria im Tannhier: Beschluss der FlächennutzungsplanänderungSatzungsbeschluss zum Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/010 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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14.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 969 und zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 137 sowie den Durchführungsvertrag zur Kenntnis.
Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, für beide Bauleitplanverfahren zurückzuweisen.
Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen in der vorgelegten Fassung.
Des Weiteren beschließt er den Bebauungsplan Nr. 969 - Lütticher Straße/ Unterer Backertsweg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Lütticher Straße, Unterer Backertsweg und Maria im Tann gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB61/0452/WP17 – Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits-/ Behördenbeteiligung
FB61/0675/WP17 – Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Discounters mit 799m² Verkaufsfläche und zwei kleinen Shops mit je 150m² Verkaufsfläche zur Nahversorgung des Ortsteils Preuswald geschaffen werden. Gleichzeitig wird die Rechtsgrundlage für den Ausbau des Unteren Backertswegs zur Erschließung des Grundstücks geschaffen.
Für das beabsichtigte Vorhaben soll der Flächennutzungsplan 1980 geändert werden. Die Darstellung „Flächen für die Forstwirtschaft“ soll in die Darstellung „Sondergebiet Nr. 32“ für „kleinflächiger Einzelhandel, Nahversorgung und Dienstleistungen“, Art der Nutzung „ Gebäude und Stellplätze“ geändert werden.
Der Planungsausschuss hat am 28.02.2013 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Aufstellungsbeschluss für einen etwas erweiterten Planbereich gefasst. Seinerzeit war die Verlagerung des Waldparkplatzes in Richtung Norden noch Planungsabsicht und daher der Planbereich größer. Zwischenzeitlich wurde der Ersatz für die Parkplätze auf das Vorhabengrundstück gelegt, daher wurde ein erneuter Aufstellungsbeschluss mit dem kleineren Geltungsbereich erforderlich.
Am 26.02.2015 wurde die Verwaltung im Rahmen der Programmberatung vom Planungsausschuss beauftragt, für das Vorhaben einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu erarbeiten und den Flächennutzungsplan 1980 entsprechend zu ändern. Der Ausschuss beschloss, hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs.1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte schloss sich am 18.03.2015 aus bezirklicher Sicht diesem Beschluss an.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung für beide Verfahren erfolgte in der Zeit vom 02.11. bis 13.11.2015 durch Ausstellung der Planunterlagen . Am 09.11.2015 fand eine Anhörungsveranstaltung im Gemeindezentrum Maria im Tann statt. Die Bürger hatten die Möglichkeit, sich schriftlich und mündlich zu der Planung zu äußern. Die Planung war zusätzlich im Internet einsehbar. Parallel hierzu wurden 25 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 15.06.2017 eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen hat, hat sich der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 16.06.2016 mit dem Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung beschäftigt und den erneuten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ebenso wie den Beschluss zur öffentlichen Auslegung für Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung gefasst. Zudem haben sowohl der Planungsausschuss als auch die Bezirksvertretung dem Rat der Stadt empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 25.07. – 02.09.2016 statt. Die betroffenen Behörden wurden über die öffentliche Auslegung informiert.
Der Planungsausschuss hat am 18.05.2017 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung beraten und wie folgt beschlossen:
„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, für beide Bauleitplanverfahren zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 969 -Lütticher Straße/Unterer Backertsweg- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Des Weiteren empfiehlt er dem Rat, die Änderung Nr. 137 des Flächennutzungsplanes 1980 zu beschließen.“
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat am 17.05.2017 aus bezirklicher Sicht einen gleichlautenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Im Nachgang zu diesen Beratungen hat es außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes noch Änderungen in der Planung der Verkehrsflächen am Knotenpunkt B 264 / Unterer Backertsweg gegeben - insbesondere zur besseren Sicherung des Radverkehrs aus Richtung Aachen kommend.
In den neuerlichen Abstimmungsgesprächen mit strassen.nrw wurde von dort auf die zu verwendenden „Richtlinien für die Anlage von Landstraßen“ (RAL) und auf die darin dargestellten Knotenpunktgeometrien verwiesen. Danach soll auf die Einrichtung einer separaten Rechtsabbiegezuführung an der Einmündung Unterer Backertsweg aus Richtung Aachen kommend verzichtet werden. Zum Schutz der geradeaus verkehrenden Radfahrer wurde vereinbart, den Rad-/Gehweg an der Einmündung Unterer Backertsweg um ca. 5m zu verschwenken und so vor Querung des Radverkehrs eine Aufstellfläche für einen PKW zu schaffen. Der Radverkehr wird weiterhin bevorrechtigt und als Geh- und Radwegüberführung ausgestaltet. strassen.nrw hat der gewünschten Verwendung von Rampensteinen anstelle von Rundborden zugestimmt. Zudem wird durch entsprechende Beschilderung und Bodenmarkierung auf den querenden Radverkehr hingewiesen.
Darüber hat der Mobilitätsausschuss am 01.06.2017 beraten und die Planung zustimmend zur Kenntnis genommen (siehe Vorlage FB61/0707/WP17).
Mit dieser Umplanung werden die Sicherungsmaßnahmen für den Radverkehr am Knotenpunkt B 264 / Unterer Backertsweg gegenüber der bisherigen Planung geändert bzw. verbessert. Die Maßnahmen finden auf den Flächen der B 264 außerhalb des Bebauungsplangeltungsbereichs statt und sind nicht Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der FNP-Änderung.
Notwendig ist deshalb lediglich eine redaktionelle Anpassung der Begründung zum Bebauungsplan an 4 Stellen in Kapitel 3.1, 3.3, 5.1. und 6.3.1.3 (kursiv). Die aktualisierte Fassung ist der Vorlage beigefügt.
Die Darstellung in den bereits erstellten Abwägungsdokumenten, die sich auf die Verkehrsführung für Radfahrer bezieht und noch von einer anderen Lösung an dieser Stelle ausging, gilt insofern als modifiziert.
Die Verwaltung empfiehlt, die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 137 zu beschließen und für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 969 den Satzungsbeschluss zu fassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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620 kB
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