Entscheidungsvorlage - FB 37/0030/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen, Haushaltsjahr 2017, Produkt 021701, Rettungsdienst: Finanzierung der Vertragserweiterung aufgrund des Rettungsdienstbedarfsplans
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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14.06.2017
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Gem. § 12 Abs. 5 Rettungsgesetz NRW müssen vom Träger des Rettungsdienstes Bedarfspläne erstellt und regelmäßig überprüft und angepasst werden. Die Anpassung 2016 des Rettungsdienstbedarfsplanes
2014 – 2018 ist vom Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 22.02.2017 nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens genehmigt worden und stellt somit für die Restlaufzeit bis zum 31.12.2018 die verbindliche Organisationsgrundlage für die Notfallrettung einschließlich des Notarztdienstes und den Krankentransport in der Stadt Aachen dar.
Die erfolgte Anpassung des Rettungsdienstbedarfsplanes ist nach dem Ratsbeschluss umgehend umzusetzen und macht zeitnahe vertragliche Leistungserweiterungen notwendig. Hierbei sind neben der Erhöhung der Bereitstellungszeiten von 5 Krankenwagenbesatzungen auch die Bereitstellung von zusätzlichen 2 Rettungs- sowie 2 Krankenwagenbesatzungen sowie die Gestellung des Verlegenotarztes ab dem 01.07.2017 bis zum Ende der Vertragslaufzeit (31.12.2018) vorgesehen.
Die Hilfsorganisationen (DRK, JUH, MHD) sowie das Universitätsklinikum gaben die entsprechenden Angebote ab mit dem Ergebnis, dass f.d.Z. vom 01.07.2017 – 31.12.2018 Mehrkosten i.H.v. insg. 2.477.457,20 € entstehen (Anlage 1).
In den Gesprächen mit den Vertretern der Krankenkassen zur Anpassung des Rettungsdienstbedarfsplans 2014-2018 und zur GBB 2017 wurde vereinbart, dass nach Abschluss des Vergabeverfahrens eine neue Gebührenkalkulation erfolgen soll. Darauf basierend kann im Einvernehmen mit den Krankenkassen eine neue Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes erlassen werden, um so die Refinanzierung der entstehenden Mehrkosten zu erreichen. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung konnte die genaue Summe der Mehrkosten noch nicht feststehen und ist entsprechend weder im Haushalt noch in den Gebühren 2017 eingeplant..
Die Krankenkassen wurden über die Notwendigkeit zur Anpassung der Gebührenbedarfsberechnung 2017, aufgrund des Rettungsdienstbedarfsplans, in den letzten Verhandlungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2017 bereits informiert. Die Berücksichtigung der Mehrkosten und die geplante Änderung der Gebührensatzung 2017 soll kurzfristig mit den Krankenkassen abgestimmt werden.
Nach Durchführung der Gebührenbedarfsberechnung mit der Folge des Erlasses einer neuen Gebührensatzung ist die Anpassung der Gebühren zum 01.10.2017 beabsichtigt.
Die Umsetzung der Vertragserweiterung zum 01.07.2017 hat zur Folge, dass haushalterisch eine Unterdeckung in Höhe von rund 680.000 € bis zum 31.12.2017 entsteht. Berücksichtigt ist hierbei eine geschätzte 50%-ige Absenkung der Kosten für Zusatztransporte sowie die Einsparungen für den Einsatz des 3. und 4. Notarztes durch die Beschäftigung des Verlegenotarztes. Diese Unterdeckung soll sich nach Erlass der neuen Gebührensatzung zum 01.10.2017 anteilig für drei Monate durch erhöhte Benutzungsgebühren ausgleichen, da die seit dem 01.07.2017 entstehenden Mehrkosten mit in die Gebührenbedarfsberechnung einfließen und zeitgleich noch mit den Krankenkassen verhandelt werden.
Die Umsetzung der Vertragserweiterung ab dem 01.07.2017 – insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung eines leistungsfähigen Rettungsdienstes und somit den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung - ist notwendig.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) | ||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2017 | fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2018 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2018 ff. | Folgekosten | Folgekosten | ||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Personal-/Sachaufwand | 3.666.500,00 € | 4.345.360,94 € | 10.999.500,00 € | 15.072.665,62 € | 0 | 0 | ||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
Ergebnis | 3.666.500,00 € | 4.345.360,94 € | 10.999.500,00 € | 15.072.665,62 € | 0 | 0 | ||
+ Verbesserung / -Verschlechterung | -678.860,94 € | -4.073.165,62 € |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Die Deckung der überplanmäßigen Mittel für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 678.860,94 € erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 durch Einsparungen im Bereich des Unterhaltsvorschuss-gesetzes und der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Verschlechterung ab dem Haushaltsjahr 2018 ff. wird durch die jährliche Anpassung der Gebührenbedarfskalkulation kompensiert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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189,7 kB
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