Entscheidungsvorlage - FB 45/0385/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Randzeitenbetreuung in der Kita Kalverbenden im Kindergartenjahr 2017/18 weiterzuführen und im reduzierten Umfang von 7.00 Uhr bis 17.30 Uhr zu finanzieren.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage

Am 23.5.2015 wurde im Kinder- und Jugendausschuss beschlossen in der Kindertageseinrichtung Kalverbenden der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen e.V. eine Randzeitenbetreuung einzurichten (Vorlage: FB45/0118/WP17). In der Sitzung vom 8.9.2015 hat der Kinder- und Jugendausschuss dem Konzept zu den Kosten für die Randzeitenbetreuung zugestimmt (Vorlage: FB 45/0137/WP). Ein erster Erfahrungsbericht wurde am 24.5.2016 dem Kinder- und Jugendausschuss gegeben. (Vorlage: FB 45/0238/WP17).

 

Bisherige Kosten

Für das Haushaltsjahr 2015 wurden von Seiten der AWO Kosten für die Randzeitenbetreuung in Höhe von 24.826,28 € geltend gemacht. Für das Haushaltsjahr 2016 waren es 55.562,95 €. Diese wurden im Rahmen des vorgelegten Verwendungsnachweises von FB 45/200 geprüft.

 

Bericht der AWO

Als Anlage ist der Bericht der AWO beigefügt, der Folgendes deutlich macht:

  • Die Kapazität der Gruppe zur Randzeitenbetreuung wird nicht annähernd ausgenutzt (10 Kinder u 3  oder 20 Kinder ü 3).
  • Insbesondere die Zeit von 16.30 Uhr bis 17 Uhr wird nachgefragt.
  • Es macht Sinn, das Angebot der Randzeitenbetreuung auf die Zeit von 7.00 Uhr bis 17.30 Uhr zu reduzieren. Hierdurch werden sich die Kosten für die Randzeitenbetreuung in der Kita Kalverbenden maßgeblich reduzieren.
  • Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoll, dass die Rahmenbedingungen für die Randzeitenbetreuung in der Kita Kalverbenden nur für ein weiteres Kindergartenjahr festgelegt werden, da im Herbst 2017 im Kinder- und Jugendausschuss das Thema grundsätzlich beraten werden soll.

 

Ausblick

Auch in einer neu eingerichteten Kita, die Eltern besonders wegen ihres Angebotes zur Randzeitenbetreuung hätten wählen können, besteht nur für einen kleinen Teil der Eltern dieser Bedarf.

Ausgehend vom Ratsantrag von CDU und SPD vom 10.01.17 zum weiteren Ausbau der Randzeitenbetreuung ist durch Expertenbefragung (Familienzentren, Kitas und Trägern) der Bedarf der Eltern für dieses Angebot möglichst genau zu ermitteln. Hierzu sind vorab neue Modelle der Randzeitenbetreuung zu entwickeln. Diese werden zurzeit ausgearbeitet und mit dem LVR und dem Rechtsamt auf Ihre Realisierbarkeit überprüft.

Beabsichtigt ist, dass im Herbst 2017 dem Kinder- und Jugendausschuss verschiedene Modelle zur Randzeitenbetreuung vorgelegt werden, um dann zu entscheiden, wie bedarfsgerecht für einzelne Kitas und/oder Sozialräume Lösungen entstehen können, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

1.)     4-06101-935-7

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

160.000

160.000

200.000

200.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-160.000

-160.000

-200.000

-200.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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