Entscheidungsvorlage - FB 45/0388/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Er beschließt die Anerkennung des Begegnungszentrum Yunus Emre e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

 

Das Begegnungszentrum Yunus Emre e.V. mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben von Mai 2017 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

 

Der Verein Begegnungszentrum Yunus Emre e.V. besteht seit März 2017 und ist aus der DiTiB Türkisch - Islamische Gemeinde zu Aachen e.V., der Yunus Emre Moschee, erwachsen. Das Begegnungszentrum ist in den Räumlichkeiten der von der DiTiB Gemeinde Aachen neu erbauten Yunus Emre Moschee untergebracht.

 

Laut Satzung wird der neue Verein in starkem Maße auch weiterhin von der DiTiB Gemeinde Aachen geprägt. So ist der Vorstandsvorsitzende des DiTiB Aachen e.V. auch gleichzeitig Vorstandsvorsitzender des Begegnungszentrums, drei weitere Vorstandsmitglieder werden vom Vorstand des DITIB Aachen e.V. benannt. Lediglich drei Mitglieder des Vorstandes werden von den Vereinsmitgliedern gewählt.

Im sechsköpfigen Beirat sollen laut Satzung „nach Möglichkeit ein Vertreter/in aus der Stadtverwaltung Aachen, die Vorsitzenden des Vereins DiTiB Türkisch - Islamische Gemeinde zu Aachen e.V. und jeweils ein/e Vertreter/in des DiTiB – Regionalverbandes Köln und des DiTiB Landeswohlfahrtsverbandes Köln sein“.

 

Im Hinblick auf die aktuelle Diskussion zur Frage der politischen Ausrichtung der DiTiB und deren Kontrolle durch DIYANET (türkisches Präsidium für Religionsangelegenheiten), erklären die Vertreter des Begegnungszentrums nachdrücklich, dass sich das Begegnungszentrum Yunus Emre e.V. und auch die DiTiB Türkisch- Islamische Gemeinde zu Aachen e.V. als politisch neutrale Gemeinschaften verstehen.

 

Der Verein Begegnungszentrum Yunus Emre e.V. verfolgt das Ziel, das Begegnungszentrum zu einem lebendigen Ort der Begegnung, des Austauschs und des interkulturellen Dialogs zu implementieren. Es ist geplant, dort u.a. Kurse, Lesungen, Ausstellungen, Diskussionsrunden und muslimische Feiern stattfinden zu lassen.

Dabei soll das Begegnungszentrum für Menschen unterschiedlicher Religionen und Weltanschauungen offenstehen.

Die bereits seit Jahren durchgeführte Jugendarbeit soll in Trägerschaft des neuen Vereins weitergeführt und ausgebaut werden.

Derzeit bestehen im Begegnungszentrum insgesamt drei mehr oder weniger feste Gruppen für junge Leute. Es treffen sich regelmäßig jeweils eine Gruppe von 34 jungen Männern im Alter von 18-27 Jahre, eine 42 – köpfige Gruppe junger Frauen im Alter von 16-25 Jahren und eine Gruppe von 32 Mädchen und Jungen zwischen 8-16 Jahre. Die Treffen dienen vorrangig der gemeinsamen  Freizeitgestaltung, es werden aber auch gezielt Informationsveranstaltungen angeboten und verschiedene Feste mitorganisiert.

Jede Gruppe wählt ihre/n Leiter/in aus den eigenen Reihen für zwei Jahre, die / der für die Organisation zuständig ist.

 

Das Begegnungszentrum Yunus Emre e.V. strebt möglichst zeitnah den Aufbau  einer offenen Jugendeinrichtung an, die als Anlaufpunkt der vielen muslimischen aber auch nicht muslimischen Jugendlichen im Viertel dienen soll. Hiermit möchte der Verein dem in der Vergangenheit geäußerten politischen Wunsch nach einer solchen Einrichtung und dem tatsächlichen Bedarf im Lebensumfeld  Rechnung tragen.

Der Verein sieht in der Umsetzung dieses Vorhabens eine notwendige Prophylaxe gegen den Islamismus.

 

Das Begegnungszentrum Yunus Emre e.V. trägt mit seinen Angeboten in den Bereichen der Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit und der außerschulischen Jugendbildung zur Förderung der Entwicklung junger Menschen bei und erfüllt damit  Aufgaben im Sinne des § 11 SGBVIII.

 

 

  1. Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gemäß § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 07.09.16 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.

 

Der Träger erfüllt alle Kriterien.

 

Vorbehaltlich der politischen Einschätzung durch den KJA bezüglich der oben aufgeführten DITIB-Ausrichtung und damit die gegebene Kontrolle durch DIYANET (türkisches Präsidium für Religionsangelegenheiten) schlägt die Fachverwaltung vor, die Anerkennung des Begegnungszentrums Yunus Emre e.V. als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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