Kenntnisnahme - FB 36/0201/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt die Forstwirtschaftspläne für das Forstwirtschaftsjahr 2018 für den Münsterwald zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Kommune ist gemäß Landesforstgesetz NRW verpflichtet, für jedes Forstwirtschaftsjahr einen Forstwirtschaftsplan aufzustellen. Dabei orientiert sich der Forstbetrieb am Forsteinrichtungswerk, das als zentrales forstliches Planungs- und Führungsinstrument dem Forstbetrieb Rahmenbedingungen vorgibt, unter denen der Betrieb seine ökonomischen, ökologischen und sozialen Ziele mittelfristig (10 Jahre) erreichen kann. Im Einrichtungszeitraum von 2015-2025 sind nun im dritten Jahr die forstwirtschaftlichen Maßnahmen zu planen.

 

Forstwirtschaftsplan 2018

a) Holzeinschlagsplan
 

*) Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
 Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie)

Erläuterung zur Tabelle „Holzeinschlagsplan“

Zeile a): Der jährliche Hiebssatz wird dem Forsteinrichtungswerk entnommen und gibt die flächenbezogene nachhaltig einschlagbare Holzmenge in Festmeter (entspricht Kubikmeter) wieder. Er ist nach Holzartengruppen unterteilt und wird so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die Nachhaltigkeit aller Waldfunktionen erhalten bleiben. Die in der Forsteinrichtung ermittelte maximale Holzeinschlagsmenge liegt bei 6.127 fm. Eine dauerhafte Überschreitung dieser Menge würde den Grundsatz der nachhaltigen Holznutzung verletzen. Eine Unterschreitung ist möglich, so lange keine Pflegerückstände entstehen, die die Stabilität der Wälder gefährden.

Zeile b): Mehr- oder Mindernutzungen aus den Vorjahren können in dem verbleibenden Planungszeitraum ausgeglichen werden. Diese Mehr- oder Mindermengen werden mit dem jährlichen Hiebssatz verrechnet und ergeben den abgeglichenen Hiebssatz. Die Gründe für Mehr- oder Mindernutzungen sind vielfältig, häufig sind Kalamitäten (Insekten, Sturm) oder Absatzschwierigkeiten einzelner Sortimente für diese Abweichungen ursächlich.
Nach jetzigem Stand könnte der Forstbetrieb im kommenden Forstwirtschaftsjahr maximal 7.120 fm einschlagen. Da das Forstwirtschaftsjahr noch bis zum 30.09.2017 andauert ist zu beachten, dass noch nicht alle Nutzungen in die Naturalbuchführung eingeflossen sind und sich der abgeglichene Hiebssatz noch verringert.

Zeile c): Mit einem Nutzungsansatz von 6.367 fm bleibt das Gemeindeforstamt wie gewohnt unter der maximal möglichen Einschlagshöhe und erfüllt die Vorgaben eines nachhaltigen Wirtschaftsbetriebes. Auffällig ist der vergleichsweise hohe Nutzungsansatz bei der Baumart Kiefer, der dadurch begründet ist, dass ein großer sowie zwei mittelgroße Kiefernblöcke zur Durchforstung anstehen. In den Folgejahren werden die Kieferneinschläge eher moderat ausfallen, so dass die Mehrmengen des Forstwirtschaftsjahres 2018 bis zum Ende des Forsteinrichtungszeitraumes ausgeglichen werden können.

Trotz leicht ansteigender Nachfrage nach den Baumarten Fichte und Douglasie wurden die Einschlagsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft. Es zeichnete sich bereits zum Zeitpunkt der Planung ab, dass es aufgrund der anhaltend trockenen Witterung in der ersten Jahreshälfte zu einer Massenvermehrung von Borkenkäfern kommen wird und damit zu einer außerplanmäßigen Erhöhung des Fichteneinschlages im laufenden Forstwirtschaftsjahr.

 

b) Kultur-, Wege- und Erholungsplanung

Kulturbegründung

Geplant ist eine großflächige Saat von Weißtanne auf rund 10 Hektar. Wie auch die Rotbuche eignet sich die Schattbaumart Weißtanne hervorragend für den Voranbau. Anders als die Buche gedeiht die Tanne auch auf wechselfeuchten und grundfeuchten Böden. Mit ihr lassen sich Fichtenwälder auf kritischen Standorten kahlschlagsfrei zu stufigen und damit ökologisch hochwertigen Wäldern umbauen. Forstwissenschaftler gehen im Übrigen davon aus, dass die Tanne als Tiefwurzler dem Klimawandel bestens gewachsen ist (Ausnahme: trockene Standorte). Empfindlich ist die Tanne gegenüber Wildverbiss und Frost. Das zuletzt genannte Risiko wird durch den Voranbau reduziert, da sich die Bäume unter dem Altholzschirm entwickeln (geringere Wärmeabstrahlung als auf der Freifläche). Hinsichtlich des Verbissrisikos besteht die begründete Hoffnung, dass bei einer großflächigen Ausbringung und adäquater Bejagung genügend Pflanzen in den Endbestand hineinwachsen werden.

Kulturpflege/Kultursicherung

Einige Aufforstungen bedürfen in den ersten Jahren der Pflege, da die Konkurrenz durch Brombeere und Adlerfarn die Kulturen gefährdet. Die Flächen werden je nach Entwicklung der Begleitflora 3 bis 5 Jahre freigeschnitten.

Darüber hinaus ist vorgesehen, die dicht aufwachsende Naturverjüngung (insbesondere beim Nadelholz) zu „vereinzeln“, einerseits um in diesem jungen Alter gut veranlagte Bäume kostengünstig zu fördern, andererseits um Begleitbaumarten (bspw. Ebereschen, Ahorn) dauerhaft zu etablieren.

Geplant sind Kulturpflegemaßnahmen auf rund 2 Hektar in jeweils zwei Durchgängen.

Jungbestandspflege

Im Alter von rund 10 - 20 Jahren werden die favorisierten Bäume nach den Kriterien Vitalität, Stabilität, Qualität und Verteilung ausgewählt und gefördert. Unerwünschte Bäume werden bei den Pflegearbeiten entnommen. Ziel ist der Aufbau eines gesunden, artenreichen und stufigen Mischwaldes, um flexibel auf mögliche Folgen des Klimawandels (Sturm, Trockenperioden, usw.) und andere z. T. noch nicht absehbare Gefahren/Krankheiten reagieren zu können.

Die Pflegeeingriffe erstrecken sich auf insgesamt 7 Hektar.

Waldschutz

In Gebieten mit einem geringen Äsungsangebot für Wild (wenige Gräser, Kräuter etc. in der Bodenschicht) ist die Verbissbelastung an jungen Forstpflanzen besonders hoch, so dass gefährdete Baumarten (z. B. Eichen, Buchen) geschützt werden müssen, z. B. durch Anstrich der Terminalknospe mit einem Verbissschutzmittel. Geplant ist ein zweimaliger Verbissschutz auf rund 0,8 ha (jeweils im Sommer und im Winter). Die zu schützenden Flächen haben sich gegenüber den Vorjahren deutlich reduziert. Einerseits sind viele Kulturen aus der „Verbisszone“ herausgewachsen, andererseits zeigt die intensive Bejagung Erfolge.

Wegebau/Wegeunterhaltung/Erholungseinrichtungen

Ziel des Gemeindeforstamtes ist es, die Substanz der überwiegend sand-/wassergebundenen Waldwege auf dem jetzigen Qualitätsniveau zu halten. Die Unterhaltungsarbeiten beschränken sich in der Regel auf das Aufschottern und Profilieren von Wegen und auf die Grabenpflege. Diese Maßnahmen werden überwiegend in Eigenregie durchgeführt. Gleiches gilt für die Erholungseinrichtungen (Schutzhütten, Bänke).

Natur- und Artenschutz

Geplant ist die Fortführung diverser Maßnahmen aus dem Bereich des Natur- und Artenschutzes.

Im Prälatendistrikt soll die Vernässung eines hochwertigen Nieder- bzw. Zwischenmoores durch die Entnahme von Nadelbäumen (in 2018 überwiegend Kiefer) begünstigt werden. Bereits im Vorjahr wurden im Umfeld des Moores zahlreiche Fichten und Kiefern entnommen, die den Wasserhaushalt des Moores ungünstig beeinflusst haben.

Des Weiteren steht die Fortführung einer Bachentfichtung im Bereich ‚Fobisbach‘ an. Hier handelt es sich ebenfalls um stark vernässende Standorte (so genannte Anmoor- und Niedermoorgleye), auf denen die Fichte nicht standortgerecht ist. Vor ca. zehn Jahren wurden ähnliche Eingriffe auf einer Teilfläche des Fobisbaches durchgeführt; mittlerweile hat sich dort eine naturnahe Kraut- und Baumvegetation eingestellt.

c) Fremdaufträge

       Kosten für die Holzernte und für die Holzbringung: Das in Eigenregie aufgearbeitete Holz (v. a. Laubholz) muss durch Unternehmer mit speziellen Forstmaschinen bis an die LKW-befahrbaren Wege geliefert werden. Darüber hinaus wird ein Großteil der Nadelholzeinschläge von Forstdienstleistungsunternehmen durchgeführt. Für die Holzernte und -bringung werden Kosten in Höhe von ca. 48.000 Euro kalkuliert.

       Verkehrssicherungsmaßnahmen und Lichtraumprofil an öffentlichen Straßen: ca. 13.000 Euro

       Ankauf von Pflanzen lt. Forstwirtschaftsplan sowie Saatgut: ca. 15.000 Euro (Pflanzung in Eigenregie, Ausbringung der Saat durch Forstdienstleistungsunternehmen)

       Verbiss- und Fegeschutz: ca. 2.000 Euro

       Ankauf / z.T. Anlieferung von Wegebaumaterial für sand-/wassergebundene Wege, Pflege von Gräben und Böschungen, Erhaltung des Lichtraumprofils an Waldwegen : ca. 5.000 Euro
(Durchführung der Arbeiten überwiegend in Eigenregie)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

Kosten für Fremdaufträge

         Holzernte und -bringung: 48.000 Euro (PSP 1-130104-900-6-52420000)

         Verkehrssicherung und Lichtraumprofil: 13.000 Euro (PSP 4-130104-906-9-52420000)

         Ankauf von Pflanzen und Saatgut
(inkl. Durchführung der Saat): 15.000 Euro (PSP 5-130104-900-01300-900-1-78350000)

         Ankauf v. Verbiss- und Fegeschutzmitteln:    2.000 Euro (PSP 5-130104-900-01300-900-1-78350000)

         Wegebau:                        5.000 Euro (PSP 4-130104-907-7-52420000)

              Summe: 83.000 Euro

 

Die Mittel sind im Haushalt eingeplant.

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