Entscheidungsvorlage - FB 02/0101/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Budgetanpassung GründerRegion Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Verfasst von:
- FB 02
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
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Entscheidung
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13.09.2017
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Erläuterungen
Budgetanpassung GründerRegion Aachen
Die Initiative GründerRegion Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg (GRAC) besteht seit 1999 als Dachorganisation für rund 40 Institutionen im Kammerbezirk Aachen und war im Jahr 2007 Blaupause für die durch das Land initiierten STARTERCENTER NRW.
Die GRAC hat sich zur Hauptaufgabe gemacht, die Zahl erfolgreicher und qualifizierter Gründungen innerhalb der Region zu erhöhen, dadurch einen positiven Arbeitsplatzeffekt zu generieren und das Wirtschaftswachstum in der Region Aachen zu fördern.
Nach über 15 Jahren des Bestehens der GRAC sind deutliche Effekte zu verzeichnen. So wurden insgesamt über 1.630 technologieorientierte Unternehmen als Spin-offs aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie als Spin-outs aus bestehenden Betrieben gegründet. Diese Unternehmen beschäftigen derzeit rund 33.600 Mitarbeiter. Auch die Anzahl der Unternehmen in der Wirtschaftsregion stieg seit 1999 um rund 29 %.
Aktuelle Zahlen der Gewerbeanmeldungen des Kammerbezirks belegen für das Jahr 2016, gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 0,76 Prozent, während im selben Zeitraum der Landestrend um 1,3 Prozent gesunken ist. Damit entwickeln sich die Gründungen in der Region Aachen im Vergleich zum Land NRW positiv dynamisch.
Besonders positiv ist dies hervorzuheben, da Existenzgründungen das frische Öl für den Motor der regionalen Wirtschaft darstellen. Gründungen schaffen neue Arbeitsplätze, fördern die regionale Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit und sind für ein ausgewogenes und stabiles Wirtschaftsklima unerlässlich.
Finanzierung
Die Stadt Aachen ist seit der ersten Stunde eine der 13 Träger der GRAC und unterstützt neben der inhaltlichen Mitarbeit durch den Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Europa ebenfalls finanziell die Aktivitäten der Organisation (z.B. AC²-Wettbewerbe, VISIONplus – der Unternehmerinnenpreis, Aufbruch, GründerFoyer).
Die Laufzeit der GRAC wird alle zwei Jahre durch deren Träger im Rahmen einer Lenkungsgruppensitzung bewertet und in der Regel für zwei Jahre verlängert. Zuletzt wurde mit Beschluss der Lenkungsgruppe vom 6. Juli 2017 die Laufzeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2019 einstimmig beschlossen. Zur Fortführung der Initiative bleiben die aktuellen Finanzierungszusagen grundsätzlich unverändert. Für die Stadt Aachen wird dementsprechend der jährliche Zuschuss für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 in Höhe von 12.060 Euro fortgeschrieben.
Die Geschäftsführung der GRAC hat in o.g. Sitzung jedoch darauf hingewiesen, dass bei unveränderter Fortschreibung des Budgets bis Ende 2019 die Gefahr einer Unterdeckung besteht. Zu dieser trägt insbesondere die deutliche Steigerung der Realkosten bei. Darüber hinaus fehlt der GRAC die notwendige Flexibilität, um auf kurzfristige Entwicklungen und Umwälzungen innerhalb des Gründungsgeschehens reagieren zu können.
Mit Ausnahme der Sparkassen erklärten alle Träger der GRAC in der Lenkungsgruppensitzung vom 6. Juli 2017 ihre grundsätzliche Bereitschaft – unter Gremienvorbehalt –, den eigenen Zuschuss um 10% zu erhöhen und somit die GRAC zukunftsfähig zu machen.
Der jährliche Zuschuss für die Stadt Aachen würde sich damit für die Jahre 2018 und 2019 jeweils um 1.206 Euro auf 13.266 Euro erhöhen. Folgt man dem Beschluss der Lenkungsgruppe, sind für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 für die GRAC (PSP 1-150201-900-6 / SK 52910000) zusätzliche Mittel in Höhe von 2.412 Euro einzuplanen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2018 | Fortgeschriebener Ansatz 2018 | Ansatz 2019 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 12.060 | 13.266 | 12.060 | 13.266 | 24.120 | 26.532 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | - 1.206 | - 1.206 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||