Entscheidungsvorlage - FB 02/0107/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Kooperation zum beiderseitigen Vorteil weiter zu entwickeln.
 

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Erläuterungen

zdi-Netzwerk Aachen

Hintergrund und Zielsetzung

Ziel der Gemeinschaftsinitiative zdi in NRW ist die Entwicklung von Angebotenr Schülerinnen und Schüler zur vertieften Berufswahl- und Studienorientierung im Bereich der MINT-Fächer; zudem soll Unternehmen der direkte Kontakt mit angehenden Fachkräften und Schulen ermöglicht werden.

 

Die Gründung des zdi-Netzwerkes Aachen im Dezember 2013 und dessen Verankerung in der Stadt Aachen schuf die Voraussetzung, Akteure und Maßnahmen im MINT-Bereich auf regionaler und überregionaler Ebene zu vernetzen. Dabei ist die Koordinierungsstelle bereits von Beginn an beim Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Europa der Stadt Aachen (FB 02) verortet.

 

Um geeigneten Nachwuchs in eine MINT-Ausbildung bzw. Studium zu bringen, dort zu halten und die Region insgesamt attraktiver zu gestalten, wurden neben der RWTH Aachen, FH Aachen, Stadt und StädteRegion Aachen, Agentur für Arbeit und der Volkshochschule die Partnerschaften auf die Region ausgeweitet und insbesondere Schulen und Unternehmen für die Kooperation im Netzwerk gewonnen.

 

Fördermittel als Basis der Arbeit der Landesinitiative

Bei der Umsetzung von Angeboten und Maßnahmen zur vertieften Berufswahl- und Studienwahlorientierung stehen den regionalen zdi-Netzwerken in NRW Fördermittel zur Verfügung. Diese MINT-BSO-Mittel werden zu 50% von der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit und – seit dem Programmzeitraum 2014/2015 – zu weiteren 50% vom Wissenschaftsministerium des Landes NRW zur Verfügung gestellt, sodass eine 100%-Förderung bei der kurzfristigen Umsetzung von Ideen der Partner möglich ist.

Seit Mitte 2014 werden die MINT-BSO-Mittel und deren Einsatz mittels Werkvertrag geregelt. Dies führt dazu, dass für die zukünftige Förderperiode (ab Herbst 2017) durch die matrix GmbH als beauftragte zdi- Landesgeschäftsstelle ein europaweites Ausschreibungsverfahren eröffnet werden musste. Hierdurch sehen sich die mehr als 40 Netzwerke neuen Herausforderungen in der Akquise dieser Mittel ausgesetzt.

 

Insbesondere, da durch die europaweite Ausschreibung ein sehr stringentes Regionalprinzip durchgesetzt wird, müssen bestehende Kooperation in dieser Landschaft neu gedacht und in rechtsverbindlichere Formen gebracht werden.

 

Dies ist auch bei der Kooperation zwischen dem zdi-Netzwerk Aachen und dem in der StädteRegion Aachen und den Kreisen Düren und Euskirchen wirkenden zdi-Zentrum ANTalive e.V. der Fall.

Im Rahmen der Gründung des städtischen Netzwerkes in 2013 wurde eine Kooperationsvereinbarung unter Mitwirkung des federführenden Wissenschaftsministerium und der zdi-Landesgeschäftsstelle geschlossen, welche die Zusammenarbeit der Netzwerke regelt.

 

Im Rahmen des nun anhängigen Vergabefahrens sind solche Kooperationsvereinbarungen nicht mehr zugelassen, da sie keine zivilrechtliche und im Vergabeverfahren geforderte Nachunternehmerschaft regeln kann. Dies kann nur durch einen rechtmäßigen Vertrag realisiert werden. Im Zuge der Ausschreibung wurden in verschiedenen Gesprächen zwischen den Netzwerken auf Grundlage der neuen Regelungen verschiedene Kooperationsmöglichkeiten diskutiert.

Dabei wurden durch den FB 02 aktiv verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt und mit der Vereinsführung von ANTalive e.V. diskutiert.

 

Da die Gespräche und das Vergabeverfahren bis zur Fertigung dieser Vorlage nicht abgeschlossen waren, wird die Verwaltung in der Sitzung die aktuelle Entwicklung darstellen.

 

Auf Grund des Zeithorizontes der Ausschreibung (Bekanntgabe Ausschreibung am: 18.07.2017; Frist zur Angebotseinreichung: 01.09.2017), wurde durch den FB 02 das Angebot zum Teillos ‘Stadt Aachen‘ bereits gefertigt und eingereicht.


 

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