Entscheidungsvorlage - FB 63/0009/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den „Architektenbeirat“ in „Gestaltungsbeirat“ umzubenennen.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

 

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Mit Ratsantrag vom 08.12.2016 (Nr. 230/17) beantragte DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt, der Architektenbeirat möge in Architekturbeirat umbenannt werden. Der Antrag wird unter anderem damit begründet, dass im Zuge der Gleichberechtigung von Mann und Frau es seit vielen Jahren üblich sei, bei allen offiziellen Bezeichnungen, Schreiben und Namensgebungen eine geschlechtsneutrale Bezeichnung zu wählen oder die männliche oder weibliche Form in gleicher Weise zu verwenden.

 

Der Rat der Stadt hat in der Sitzung am 21.12.2016 den Ratsantrag an die Verwaltung zur weiteren Bearbeitung verwiesen.

 

 

Entwicklung und Aufgaben des Architektenbeirats:

 

Die Bezeichnung des Architektenbeirats rührt aus seinen Anfängen in den 1950er Jahren. Er entstand als ein dem Bauordnungsamt zugeordnetes Gremium aus Vertretern der Verwaltung und der Berufsverbände freier Architekten.

Der Beirat in seiner heutigen Form entstand aufgrund des gemeinsamen Ratsantrages der Parteien Die Grünen im Rat (94/90) und der SPD (98/90) vom 5. September 1991. Wie in vielen anderen Städten auch sollte der Architektenbeirat ein Forum bieten zur Diskussion um anspruchsvolle Architektur und eine nachhaltige Stadtentwicklung. Zu den festen Mitgliedern des Gremiums zählten nun auch erstmals fachkundige Vertreter der Stadtratsfraktionen. Mit Beschluss vom 10. September 1992 verabschiedete der Planungsausschuss die von der Verwaltung erarbeitete Geschäftsordnung. Unter Vorsitz von Prof. Eller fand die erste Sitzung im neuen Format am 09. Dezember 1992 statt.

Der Architektenbeirat berät entsprechend § 1 der Geschäftsordnung  „Vorhaben, die für die Qualität des Aachener Stadtbildes von erheblichem Einfluss sind.“ Konkretisiert wurden die Aufgaben durch ergänzende politische Beschlüsse des Planungsausschusses, sowie des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses vom 15. und 27. Januar sowie vom 5. Februar 2009. Diese legen fest, dass das Gremium zu vorhabenbezogenen Bebauungsplänen oder solchen mit städtebaulichen Verträgen berät, sowie bezüglich geplanter Bebauungen städtischer Grundstücke. Den Stellungnahmen des Beirates kommt dabei empfehlender Charakter zu.

 

Ergebnis der Prüfung des Ratsantrages der Fraktion DIE LINKE. zur Umbenennung:

 

Die Verwaltung hat den Ratsantrag mit dem Architektenbeirat in seiner Sitzung am 08. März 2017 diskutiert. Ergebnis der Beratung ist der Vorschlag, den Architektenbeirat in „Gestaltungsbeirat“ umzubenennen. Diese geschlechtsneutrale Bezeichnung ist in vielen Kommunen üblich und gibt treffend das dem Beirat durch Geschäftsordnung und ergänzende politische Beschlüsse übertragene breite Aufgabenspektrum im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung wieder.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Architektenbeirat in „Gestaltungsbeirat“ umzubenennen.

Beispiele für Planungs- und Projektbeiräte in NRW:

 

  • Architektenbeirat Aachen
  • Gestaltungsbeirat Ahlen
  • Gestaltungsbeirat Bergisch Gladbach
  • Beirat für Stadtgestaltung Bielefeld
  • Gestaltungsbeirat Bochum
  • Städtebau- und Gestaltungsbeirat Bonn
  • Beirat für Stadtgestaltung Bünde
  • Beirat für Kunst- und Stadtgestaltung Castrop-Rauxel
  • Gestaltungsbeirat Coesfeld
  • Gestaltungsbeirat Dortmund
  • Gestaltungsbeirat Duisburg
  • Gestaltungsbeirat Dülmen
  • Gestaltungsbeirat Essen
  • Beirat für Stadtgestaltung Geldern
  • Gestaltungsbeirat Gelsenkirchen
  • Gestaltungsbeirat Greven
  • Gestaltungsbeirat Gütersloh
  • Projektbeirat Gummersbach
  • Gestaltungsbeirat Haltern am See
  • Gestaltungsbeirat Havixbeck
  • Beirat für Stadtbildpflege Herford
  • Gestaltungsbeirat Kalkar
  • Gestaltungsbeirat Kamp-Lintfort
  • Gestaltungsbeirat Köln
  • Gestaltungsbeirat Krefeld
  • Projektbeirat Leverkusen
  • Gestaltungsbeirat Lippstadt
  • Gestaltungsbeirat Moers
  • Projektbeirat Monheim
  • Gestaltungsbeirat Mülheim a. d. Ruhr
  • Beirat für Stadtgestaltung Münster
  • Gestaltungsbeirat Neuss
  • Gestaltungsbeirat Rees
  • Gestaltungsbeirat Rheda-Wiedenbrück
  • Beirat für Stadtgestaltung Siegen
  • Gestaltungsbeirat Soest
  • Gestaltungsbeirat Telgte
  • Bauforum Unna
  • Gestaltungsbeirat Waldbröl
  • Gestaltungsbeirat Warendorf
  • Gestaltungsbeirat Wesel
  • Gestaltungsbeirat Wuppertal

 

Quelle: Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

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Anlagen

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